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Gesamte Ausgabe als PDF-Datei herunterladen - Ärztekammer für ...

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Entscheidungsfreiheit!<br />

Der Begriff „Freie Berufe“ sagt es schon: Ärzte (zumindest die niedergelassenen)<br />

sind frei und ungebunden – zumindest sollten sie das sein. In der Praxis<br />

gibt es vielerlei Abhängigkeiten wie z.B. das Ärztegesetz, die Sozialversicherungen<br />

und natürlich auch die Kammern. Nicht immer ist der Arzt in seiner<br />

Entscheidung frei – auch wenn er dies manchmal vermeinen mag. Nun ist er<br />

z.B. auch dazu gesetzlich verpflichtet worden eine Berufshaftpflichtversicherung<br />

abzuschließen. Schon alleine im Zusammenhang mit dieser – aus der Sicht aller<br />

Betroffenen durchaus sinnvollen Maßnahme – macht es Sinn, den Freiheitsbegriff<br />

unter die Lupe zu nehmen.<br />

Gerhard Ulmer<br />

Freiheit zum Verzicht<br />

Einen solchen gibt es nur theoretisch.<br />

Niedergelassene Ärzte<br />

(<strong>als</strong>o auch Krankenhausärzte,<br />

die nebenbei eine Praxis betreiben),<br />

die auf eine Berufshaftpflichtversicherungverzichten<br />

wollen, werden von der<br />

Ärzteliste gestrichen und dürfen<br />

somit ihren Beruf <strong>als</strong> freiberuflich<br />

tätiger Arzt nicht mehr<br />

ausüben. Da es aber <strong>für</strong> bestehende<br />

Ärzte eine Übergangsfrist<br />

bis August 2011 gibt, haben<br />

solche noch ein wenig<br />

Zeit, darüber nachzudenken.<br />

Für Neueinsteiger gilt das allerdings<br />

nicht. Die brauchen<br />

eine Haftpflichtversicherung,<br />

sonst können sie ihre Praxis<br />

nicht eröffnen.<br />

Freiheit bei der Versicherungswahl<br />

Die Österreichische <strong>Ärztekammer</strong><br />

wollte Rahmenbedingungen<br />

mit dem Versicherungsverband<br />

aushandeln. Das hält<br />

der Geschäftsführer des größten<br />

Ärzteversicherers in Sachen<br />

Haftpflicht, der ärzteservice<br />

Dienstleistung GmbH,<br />

Gerhard Ulmer, <strong>für</strong> unmöglich.<br />

„Vereinheitlichte Tarife bedeuten<br />

einen Verstoß gegen geltendes<br />

EU-Recht. Das Gesetz<br />

gibt alle Rahmenbedingungen<br />

exakt vor und alles andere sollte<br />

dem freien Wettbewerb überlassen<br />

werden. In letzter Konsequenz<br />

nutzt das immer den<br />

Kunden – <strong>als</strong>o den österreichischen<br />

Ärzten. Seit Jahren haben<br />

wir <strong>für</strong> die meisten Fachbereiche<br />

Angebote mit dem<br />

besten Preis-Leistungs-Verhältnis<br />

im Programm. Auch <strong>Ärztekammer</strong>n<br />

hatten Kooperationspartner<br />

und das Beispiel<br />

Steiermark zeigt, dass Rahmenverträge<br />

mit Kammern<br />

angedacht sind. Solche Konstruktionen<br />

werden es in der<br />

Praxis extrem schwer haben,<br />

mit den Mitbewerbern mithalten<br />

zu können. Wir selbst sind<br />

der Beweis da<strong>für</strong>. Wir waren in<br />

der Vergangenheit immer besser<br />

<strong>als</strong> derartige Angebote.“<br />

Freiheit bei der Beraterwahl<br />

Hier gibt es einen wichtigen<br />

Punkt zu berücksichtigen.<br />

Wenn z.B. eine Kammer einen<br />

Makler beauftragt, einen Rahmenvertrag<br />

abzuwickeln und<br />

es gibt bessere Produkte,<br />

dann wäre dieser Makler per<br />

Gesetz verpflichtet, den Ärzten<br />

das bessere Produkt auch<br />

anzubieten. Grundsätzlich<br />

spricht <strong>als</strong>o alles da<strong>für</strong>, dass<br />

Ärzte bei Versicherungsmaklern<br />

ihre Berufshaftpflichtversicherung<br />

abschließen. Sollte<br />

nämlich der Makler dem Arzt<br />

die „zweitbeste“ Versicherung<br />

verkaufen, dann wäre der<br />

Makler <strong>für</strong> alle dem Kunden<br />

daraus entstandenen Schäden<br />

auch haftbar zu machen. Jetzt<br />

gibt es Dienstleister, die nicht<br />

über unabhängige und objektive<br />

Makler anbieten – wie z.B.<br />

die Basler-Versicherung, die<br />

sich ausschließlich ihres eigenen<br />

Versicherungsdienstes bedient.<br />

Da kann man <strong>als</strong>o schon<br />

vermuten, warum dies so ist.<br />

Jedenfalls hat die Basler bisher<br />

bei allen zugänglichen Haftpflichtversicherungsvergleichen<br />

nicht besonders gut abgeschnitten.<br />

Hier ist ärzteservice<br />

eine Ausnahme – lag sie<br />

doch bei Produktvergleichen<br />

an der Spitze und bietet ihre<br />

Haftpflichtversicherung fast<br />

ausschließlich über Makler an.<br />

Der Arzt kann sich <strong>als</strong>o mit einerärzteservice-Haftpflichtversicherung<br />

sicher sein, dass<br />

er erstens ein leistungsfähiges<br />

Produkt hat und der Makler <strong>für</strong><br />

ihn das beste Produkt ausgesucht<br />

hat.<br />

Freiheit in der Laufzeit<br />

Eine „Versicherungskrankheit“<br />

ist die lange Laufzeit. Man<br />

schließt einen Vertrag ab und<br />

kommt manchmal erst nach<br />

zehn Jahren wieder raus. Auch<br />

bei Haftpflichtversicherungen<br />

Mehr Informationen zu Ärzte-Versicherungen unter:<br />

Ferstelgasse 6, 1090 Wien • Telefon 01/402 68 34<br />

office@aerzteservice.com • www.aerzteservice.com<br />

ist das nicht anders – zumindest<br />

bei den meisten Anbietern.<br />

Auch da gibt es mit ärzteservice<br />

einen „Ausreißer“. Die<br />

Haftpflichtversicherung von<br />

ärzteservice ist nämlich jährlich<br />

kündbar und gibt dem Arzt immer<br />

die Freiheit zu wechseln,<br />

wiewohl das wegen der Produktvorteile<br />

kaum vorkommt.<br />

Das bestätigt auch Gerhard<br />

Ulmer nicht ganz ohne Stolz.<br />

Freiheit im Zeitpunkt<br />

Nun gilt es Acht zu geben.<br />

Durch die gesetzliche Verpflichtung<br />

haben die Versicherungen<br />

nun viel zu tun – vor allem<br />

wollen sie Kunden abwerben.<br />

Sie wollen natürlich auch<br />

die Kunden rasch weiterhin<br />

binden, damit nicht jemand<br />

anderes dazu kommt, vielleicht<br />

ein besseres Angebot zu unterbreiten.<br />

Einige <strong>Ärztekammer</strong>n<br />

raten nun, bis August<br />

2011 abzuwarten. Für Ulmer ist<br />

das kein guter Rat, weil die Ärzte<br />

ohnehin zum Handeln aufgerufen<br />

sind und das sollten<br />

sie auch tun – aber mit Sorgfalt<br />

und unbedingt in Rücksprache<br />

mit ihrem Versicherungsmakler.<br />

Durch die gesetzliche Vorgabe<br />

der Versicherungspflicht<br />

und der damit verbundenen<br />

notwendigen Neufassung ihrer<br />

Polizze haben nämlich alle<br />

Ärzte die besondere Gelegenheit<br />

aus alten teueren und oft<br />

lange laufenden Versicherungsverträgenrauszukommen.<br />

Diese Gelegenheit sollten<br />

sie nutzen. Wenn sie aber<br />

nichts tun, dann verlängert sich<br />

der Vertrag und die Chance ist<br />

vielleicht <strong>für</strong> die nächsten zehn<br />

Jahre vertan. Das kann unterm<br />

Strich gleich mehrere Tausend<br />

Euro kosten.<br />

16 Dezember 2010 · presse@aekktn.at · www.aekktn.at<br />

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