Gesamte Ausgabe als PDF-Datei herunterladen - Ärztekammer für ...
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Entscheidungsfreiheit!<br />
Der Begriff „Freie Berufe“ sagt es schon: Ärzte (zumindest die niedergelassenen)<br />
sind frei und ungebunden – zumindest sollten sie das sein. In der Praxis<br />
gibt es vielerlei Abhängigkeiten wie z.B. das Ärztegesetz, die Sozialversicherungen<br />
und natürlich auch die Kammern. Nicht immer ist der Arzt in seiner<br />
Entscheidung frei – auch wenn er dies manchmal vermeinen mag. Nun ist er<br />
z.B. auch dazu gesetzlich verpflichtet worden eine Berufshaftpflichtversicherung<br />
abzuschließen. Schon alleine im Zusammenhang mit dieser – aus der Sicht aller<br />
Betroffenen durchaus sinnvollen Maßnahme – macht es Sinn, den Freiheitsbegriff<br />
unter die Lupe zu nehmen.<br />
Gerhard Ulmer<br />
Freiheit zum Verzicht<br />
Einen solchen gibt es nur theoretisch.<br />
Niedergelassene Ärzte<br />
(<strong>als</strong>o auch Krankenhausärzte,<br />
die nebenbei eine Praxis betreiben),<br />
die auf eine Berufshaftpflichtversicherungverzichten<br />
wollen, werden von der<br />
Ärzteliste gestrichen und dürfen<br />
somit ihren Beruf <strong>als</strong> freiberuflich<br />
tätiger Arzt nicht mehr<br />
ausüben. Da es aber <strong>für</strong> bestehende<br />
Ärzte eine Übergangsfrist<br />
bis August 2011 gibt, haben<br />
solche noch ein wenig<br />
Zeit, darüber nachzudenken.<br />
Für Neueinsteiger gilt das allerdings<br />
nicht. Die brauchen<br />
eine Haftpflichtversicherung,<br />
sonst können sie ihre Praxis<br />
nicht eröffnen.<br />
Freiheit bei der Versicherungswahl<br />
Die Österreichische <strong>Ärztekammer</strong><br />
wollte Rahmenbedingungen<br />
mit dem Versicherungsverband<br />
aushandeln. Das hält<br />
der Geschäftsführer des größten<br />
Ärzteversicherers in Sachen<br />
Haftpflicht, der ärzteservice<br />
Dienstleistung GmbH,<br />
Gerhard Ulmer, <strong>für</strong> unmöglich.<br />
„Vereinheitlichte Tarife bedeuten<br />
einen Verstoß gegen geltendes<br />
EU-Recht. Das Gesetz<br />
gibt alle Rahmenbedingungen<br />
exakt vor und alles andere sollte<br />
dem freien Wettbewerb überlassen<br />
werden. In letzter Konsequenz<br />
nutzt das immer den<br />
Kunden – <strong>als</strong>o den österreichischen<br />
Ärzten. Seit Jahren haben<br />
wir <strong>für</strong> die meisten Fachbereiche<br />
Angebote mit dem<br />
besten Preis-Leistungs-Verhältnis<br />
im Programm. Auch <strong>Ärztekammer</strong>n<br />
hatten Kooperationspartner<br />
und das Beispiel<br />
Steiermark zeigt, dass Rahmenverträge<br />
mit Kammern<br />
angedacht sind. Solche Konstruktionen<br />
werden es in der<br />
Praxis extrem schwer haben,<br />
mit den Mitbewerbern mithalten<br />
zu können. Wir selbst sind<br />
der Beweis da<strong>für</strong>. Wir waren in<br />
der Vergangenheit immer besser<br />
<strong>als</strong> derartige Angebote.“<br />
Freiheit bei der Beraterwahl<br />
Hier gibt es einen wichtigen<br />
Punkt zu berücksichtigen.<br />
Wenn z.B. eine Kammer einen<br />
Makler beauftragt, einen Rahmenvertrag<br />
abzuwickeln und<br />
es gibt bessere Produkte,<br />
dann wäre dieser Makler per<br />
Gesetz verpflichtet, den Ärzten<br />
das bessere Produkt auch<br />
anzubieten. Grundsätzlich<br />
spricht <strong>als</strong>o alles da<strong>für</strong>, dass<br />
Ärzte bei Versicherungsmaklern<br />
ihre Berufshaftpflichtversicherung<br />
abschließen. Sollte<br />
nämlich der Makler dem Arzt<br />
die „zweitbeste“ Versicherung<br />
verkaufen, dann wäre der<br />
Makler <strong>für</strong> alle dem Kunden<br />
daraus entstandenen Schäden<br />
auch haftbar zu machen. Jetzt<br />
gibt es Dienstleister, die nicht<br />
über unabhängige und objektive<br />
Makler anbieten – wie z.B.<br />
die Basler-Versicherung, die<br />
sich ausschließlich ihres eigenen<br />
Versicherungsdienstes bedient.<br />
Da kann man <strong>als</strong>o schon<br />
vermuten, warum dies so ist.<br />
Jedenfalls hat die Basler bisher<br />
bei allen zugänglichen Haftpflichtversicherungsvergleichen<br />
nicht besonders gut abgeschnitten.<br />
Hier ist ärzteservice<br />
eine Ausnahme – lag sie<br />
doch bei Produktvergleichen<br />
an der Spitze und bietet ihre<br />
Haftpflichtversicherung fast<br />
ausschließlich über Makler an.<br />
Der Arzt kann sich <strong>als</strong>o mit einerärzteservice-Haftpflichtversicherung<br />
sicher sein, dass<br />
er erstens ein leistungsfähiges<br />
Produkt hat und der Makler <strong>für</strong><br />
ihn das beste Produkt ausgesucht<br />
hat.<br />
Freiheit in der Laufzeit<br />
Eine „Versicherungskrankheit“<br />
ist die lange Laufzeit. Man<br />
schließt einen Vertrag ab und<br />
kommt manchmal erst nach<br />
zehn Jahren wieder raus. Auch<br />
bei Haftpflichtversicherungen<br />
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ist das nicht anders – zumindest<br />
bei den meisten Anbietern.<br />
Auch da gibt es mit ärzteservice<br />
einen „Ausreißer“. Die<br />
Haftpflichtversicherung von<br />
ärzteservice ist nämlich jährlich<br />
kündbar und gibt dem Arzt immer<br />
die Freiheit zu wechseln,<br />
wiewohl das wegen der Produktvorteile<br />
kaum vorkommt.<br />
Das bestätigt auch Gerhard<br />
Ulmer nicht ganz ohne Stolz.<br />
Freiheit im Zeitpunkt<br />
Nun gilt es Acht zu geben.<br />
Durch die gesetzliche Verpflichtung<br />
haben die Versicherungen<br />
nun viel zu tun – vor allem<br />
wollen sie Kunden abwerben.<br />
Sie wollen natürlich auch<br />
die Kunden rasch weiterhin<br />
binden, damit nicht jemand<br />
anderes dazu kommt, vielleicht<br />
ein besseres Angebot zu unterbreiten.<br />
Einige <strong>Ärztekammer</strong>n<br />
raten nun, bis August<br />
2011 abzuwarten. Für Ulmer ist<br />
das kein guter Rat, weil die Ärzte<br />
ohnehin zum Handeln aufgerufen<br />
sind und das sollten<br />
sie auch tun – aber mit Sorgfalt<br />
und unbedingt in Rücksprache<br />
mit ihrem Versicherungsmakler.<br />
Durch die gesetzliche Vorgabe<br />
der Versicherungspflicht<br />
und der damit verbundenen<br />
notwendigen Neufassung ihrer<br />
Polizze haben nämlich alle<br />
Ärzte die besondere Gelegenheit<br />
aus alten teueren und oft<br />
lange laufenden Versicherungsverträgenrauszukommen.<br />
Diese Gelegenheit sollten<br />
sie nutzen. Wenn sie aber<br />
nichts tun, dann verlängert sich<br />
der Vertrag und die Chance ist<br />
vielleicht <strong>für</strong> die nächsten zehn<br />
Jahre vertan. Das kann unterm<br />
Strich gleich mehrere Tausend<br />
Euro kosten.<br />
16 Dezember 2010 · presse@aekktn.at · www.aekktn.at<br />
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