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ABC für Freiwillige 2023

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Gesetzliche Grundlagen<br />

Das Jugendfreiwilligendienstegesetz und das Bundesfreiwilligendienstgesetz bilden die<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Durchführung des FSJ und BFD.<br />

H<br />

Handynutzung<br />

Die Handynutzung während der Dienstzeiten ist untersagt. Verstöße können<br />

arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben (s. Missbilligung).<br />

Impfungen<br />

Soweit Impfungen erforderlich sind, trägt die Einsatzstelle die Kosten.<br />

J<br />

Juleica - Sonderurlaub<br />

Inhaber*innen einer Jugendgruppenleitercard können <strong>für</strong> besondere Veranstaltungen<br />

Sonderurlaub beantragen.<br />

Die Freistellung kann nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches<br />

Interesse entgegensteht.<br />

K<br />

Kindergeld<br />

Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge <strong>für</strong> Kinder<br />

erhalten.<br />

Kleiderordnung<br />

Einrichtungen können auf eine gewisse Kleiderordnung bestehen. Dies bezieht sich<br />

nicht nur auf Dienstkleidung. Auf Verlangen müssen Schmuckstücke abgelegt oder z. B.<br />

Piercings abgeklebt werden.<br />

Konflikte in der Einsatzstelle<br />

Bei Konflikten in der Einsatzstelle sind frühzeitig der/die Anleiter*in und/ oder die<br />

Seminarleitung anzusprechen.<br />

Krankheitsfall<br />

Bei Krankheit ist die Einsatzstelle rechtzeitig vor Dienstbeginn zu informieren.<br />

Bei Seminaren ist eine Meldung direkt im Diakonischen Werk S-H erforderlich.<br />

Ab dem vierten Tag der Erkrankung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(AUB) vorgelegt werden, bei Seminaren ab dem 1. Tag.<br />

Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss die Einsatzstelle das Diakonische Werk<br />

unter folgender Adresse informieren:<br />

freiwillige-au@diakonie-sh.de<br />

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