ABC für Freiwillige 2023
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Gesetzliche Grundlagen<br />
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz und das Bundesfreiwilligendienstgesetz bilden die<br />
Grundlage <strong>für</strong> die Durchführung des FSJ und BFD.<br />
H<br />
Handynutzung<br />
Die Handynutzung während der Dienstzeiten ist untersagt. Verstöße können<br />
arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben (s. Missbilligung).<br />
Impfungen<br />
Soweit Impfungen erforderlich sind, trägt die Einsatzstelle die Kosten.<br />
J<br />
Juleica - Sonderurlaub<br />
Inhaber*innen einer Jugendgruppenleitercard können <strong>für</strong> besondere Veranstaltungen<br />
Sonderurlaub beantragen.<br />
Die Freistellung kann nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches<br />
Interesse entgegensteht.<br />
K<br />
Kindergeld<br />
Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienst leisten, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge <strong>für</strong> Kinder<br />
erhalten.<br />
Kleiderordnung<br />
Einrichtungen können auf eine gewisse Kleiderordnung bestehen. Dies bezieht sich<br />
nicht nur auf Dienstkleidung. Auf Verlangen müssen Schmuckstücke abgelegt oder z. B.<br />
Piercings abgeklebt werden.<br />
Konflikte in der Einsatzstelle<br />
Bei Konflikten in der Einsatzstelle sind frühzeitig der/die Anleiter*in und/ oder die<br />
Seminarleitung anzusprechen.<br />
Krankheitsfall<br />
Bei Krankheit ist die Einsatzstelle rechtzeitig vor Dienstbeginn zu informieren.<br />
Bei Seminaren ist eine Meldung direkt im Diakonischen Werk S-H erforderlich.<br />
Ab dem vierten Tag der Erkrankung muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
(AUB) vorgelegt werden, bei Seminaren ab dem 1. Tag.<br />
Ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit muss die Einsatzstelle das Diakonische Werk<br />
unter folgender Adresse informieren:<br />
freiwillige-au@diakonie-sh.de<br />
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