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ABC für Freiwillige 2023

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Fragen zu den Arbeitszeitregelungen und zum Jugendarbeitsschutz beantworten die<br />

Ansprechpartner*innen im Diakonischen Werk S-H.<br />

Arbeitskleidung (Dienst- und Schutzkleidung)<br />

Dienst- und Schutzkleidung, sofern diese <strong>für</strong> die Arbeit erforderlich ist, wird von der<br />

Einsatzstelle kostenfrei zur Verfügung gestellt.<br />

Arbeitslosengeld<br />

Während des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung <strong>für</strong> alle<br />

<strong>Freiwillige</strong>n gezahlt. Wer 12 Monate einen <strong>Freiwillige</strong>ndienst leistet und im Anschluss<br />

nicht sofort einen Ausbildungs- oder Studienplatz findet, hat im Anschluss 6 Monate<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld (in geringer Höhe).<br />

Voraussetzungen da<strong>für</strong>:<br />

• der/ die Antragsteller*in ist ohne Beschäftigungsverhältnis und<br />

• steht dem Arbeitsmarkt sowie den Vermittlungsbemühungen der Agentur <strong>für</strong><br />

Arbeit zur Verfügung.<br />

Weitere Informationen, Meldung und Antragstellung bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit:<br />

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/so-beantragen-siearbeitslosengeld<br />

Sollten ergänzendes Bürgergeld nicht möglich sein, kann evtl. Wohngeld bei der örtlich<br />

zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden – siehe Wohngeld.<br />

Arbeitsmarktneutralität<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienststellen sind arbeitsmarktneutral. <strong>Freiwillige</strong> sind unterstützende,<br />

zusätzliche Hilfskräfte, sie ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.<br />

Arbeitsschutz<br />

Hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzbestimmungen ist der <strong>Freiwillige</strong>ndienst<br />

weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Entsprechend gelten die<br />

einschlägigen Schutzbestimmungen wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die<br />

Arbeitsstättenverordnung, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz.<br />

Arbeitsunfälle<br />

Als Arbeitsunfall gilt jeder Unfall während des Dienstes oder auf dem direkten<br />

Arbeitsweg und während der Seminare.<br />

Ein Arbeitsunfall wird über die Einsatzstelle der Berufsgenossenschaft gemeldet.<br />

Aufgaben<br />

<strong>Freiwillige</strong> sind zusätzliche Kräfte und unterstützen die hauptamtlichen Kräfte. Der<br />

Schwerpunkt im FSJ liegt in der Arbeit mit Menschen. Andere Tätigkeiten sollen 30% der<br />

Arbeitszeit nicht überschreiten.<br />

Im BFD sind auch reine oder überwiegende Funktionstätigkeiten möglich wie<br />

Hauswirtschaft, Verwaltung, Fahrdienste oder Haustechnik.<br />

B<br />

Berufsschulpflicht<br />

Aufgrund der Seminare ist die Berufsschulpflicht <strong>für</strong> Minderjährige abgegolten.<br />

Bescheinigungen<br />

Zu Dienstbeginn und -ende werden vom Diakonischen Werk S-H je eine<br />

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