ABC für Freiwillige 2023
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Krankenversicherung<br />
<strong>Freiwillige</strong> werden <strong>für</strong> die Dauer des Dienstes grundsätzlich als Mitglied in der<br />
gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.<br />
Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung ist <strong>für</strong> die Zeit des<br />
<strong>Freiwillige</strong>ndienstes ausgeschlossen und kann z.B. bei Aufnahme einer<br />
Berufsausbildung oder eines Studiums, anschließend fortgeführt werden.<br />
Kündigung<br />
Kündigungen müssen unter Beachtung der Fristen schriftlich erfolgen.<br />
Die Kündigungsfrist beträgt im FSJ 14 Tage zum Ende eines Monats, im BFD sechs<br />
Wochen zum 15. oder 31. eines Monats.<br />
Unabhängig von Kündigungsfristen besteht die Möglichkeit einer Auflösung im<br />
Einvernehmen mit der Einsatzstelle.<br />
Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung kann vom Träger<br />
ausgesprochen werden, wenn ein Vergehen (z.B. Diebstahl, Drogenmissbrauch, o.ä.)<br />
vorliegt.<br />
L<br />
Lernziele<br />
Die <strong>Freiwillige</strong>ndienste sind an Lernzielen orientierte Bildungsjahre (siehe Gesetze).<br />
Aus diesem Grund gehören die Lernziele zu den Inhalten der Einführungsseminare.<br />
M<br />
Mehrstunden – Minderstunden<br />
Mehrstunden werden nicht vergütet. Leisten <strong>Freiwillige</strong> Mehrstunden, werden diese mit<br />
Freizeitausgleich abgebaut. Der Dienstplan ist so zu gestalten, dass <strong>Freiwillige</strong> keine<br />
Minderstunden ansammeln.<br />
Ansprechpartner bei Fragen sind entweder der/ die Anleiter*in oder die Seminarleitung.<br />
Missbilligung<br />
Bei Fehlverhalten können entweder die Einsatzstelle oder das Diakonische Werk S-H<br />
eine schriftliche Missbilligung aussprechen.<br />
Auch Fehlverhalten auf den Seminaren kann mit einer Missbilligung geahndet werden,<br />
die Einsatzstellen werden darüber informiert.<br />
Bei Minderjährigen werden auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.<br />
Mutterschutz<br />
Es gelten die Bestimmungen des MuSchG und die Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />
(MuSchRiV).<br />
N<br />
Nachtdienst<br />
Nachtdienste sind <strong>für</strong> <strong>Freiwillige</strong> untersagt.<br />
Nebentätigkeiten<br />
Grundsätzlich kann eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Voraussetzung ist eine<br />
Absprache und schriftliche Genehmigung der Einsatzstelle.<br />
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