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ABC für Freiwillige 2023

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Krankenversicherung<br />

<strong>Freiwillige</strong> werden <strong>für</strong> die Dauer des Dienstes grundsätzlich als Mitglied in der<br />

gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.<br />

Eine ggf. vorher bestehende Familienversicherung ist <strong>für</strong> die Zeit des<br />

<strong>Freiwillige</strong>ndienstes ausgeschlossen und kann z.B. bei Aufnahme einer<br />

Berufsausbildung oder eines Studiums, anschließend fortgeführt werden.<br />

Kündigung<br />

Kündigungen müssen unter Beachtung der Fristen schriftlich erfolgen.<br />

Die Kündigungsfrist beträgt im FSJ 14 Tage zum Ende eines Monats, im BFD sechs<br />

Wochen zum 15. oder 31. eines Monats.<br />

Unabhängig von Kündigungsfristen besteht die Möglichkeit einer Auflösung im<br />

Einvernehmen mit der Einsatzstelle.<br />

Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung kann vom Träger<br />

ausgesprochen werden, wenn ein Vergehen (z.B. Diebstahl, Drogenmissbrauch, o.ä.)<br />

vorliegt.<br />

L<br />

Lernziele<br />

Die <strong>Freiwillige</strong>ndienste sind an Lernzielen orientierte Bildungsjahre (siehe Gesetze).<br />

Aus diesem Grund gehören die Lernziele zu den Inhalten der Einführungsseminare.<br />

M<br />

Mehrstunden – Minderstunden<br />

Mehrstunden werden nicht vergütet. Leisten <strong>Freiwillige</strong> Mehrstunden, werden diese mit<br />

Freizeitausgleich abgebaut. Der Dienstplan ist so zu gestalten, dass <strong>Freiwillige</strong> keine<br />

Minderstunden ansammeln.<br />

Ansprechpartner bei Fragen sind entweder der/ die Anleiter*in oder die Seminarleitung.<br />

Missbilligung<br />

Bei Fehlverhalten können entweder die Einsatzstelle oder das Diakonische Werk S-H<br />

eine schriftliche Missbilligung aussprechen.<br />

Auch Fehlverhalten auf den Seminaren kann mit einer Missbilligung geahndet werden,<br />

die Einsatzstellen werden darüber informiert.<br />

Bei Minderjährigen werden auch die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.<br />

Mutterschutz<br />

Es gelten die Bestimmungen des MuSchG und die Mutterschutzrichtlinienverordnung<br />

(MuSchRiV).<br />

N<br />

Nachtdienst<br />

Nachtdienste sind <strong>für</strong> <strong>Freiwillige</strong> untersagt.<br />

Nebentätigkeiten<br />

Grundsätzlich kann eine Nebentätigkeit ausgeübt werden. Voraussetzung ist eine<br />

Absprache und schriftliche Genehmigung der Einsatzstelle.<br />

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