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ABC für Freiwillige 2023

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Bescheinigung über den <strong>Freiwillige</strong>ndienst ausgestellt. Bei<br />

Bedarf, z.B. <strong>für</strong> Bewerbungen können weitere Bescheinigungen unter Tel.: 04331/ 593-<br />

247 oder 04331/ 593- 155 angefordert werden.<br />

Berufshaftpflichtversicherung<br />

Im Rahmen des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes besteht eine Berufshaftpflichtversicherung über die<br />

Einsatzstelle.<br />

Bürgergeld während des <strong>Freiwillige</strong>ndienstes<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können <strong>Freiwillige</strong>ndienstleistende Bürgergeld<br />

beziehen, wenn der Lebensunterhalt ansonsten nicht gesichert wäre. Grundsätzlich<br />

lässt sich der Lebensbedarf folgendermaßen berechnen:<br />

Regelsatz <strong>für</strong> Jugendliche<br />

im Alter von 15 bis 18 Jahren 420,- €<br />

+ Kosten der Unterkunft xxx,- €<br />

= Bedarf<br />

oder<br />

Regelsatz <strong>für</strong> Alleinstehende 502,- €<br />

+ Kosten der Unterkunft xxx,- €<br />

= Bedarf<br />

Gegenüber gestellt werden die Einnahmen, die zur Deckung des Bedarfs zur Verfügung<br />

stehen:<br />

Taschengeld im <strong>Freiwillige</strong>ndienst 400,-€<br />

Abzüglich Freibetrag 200,-€<br />

173,-€<br />

+ Kindergeld xxx,- €<br />

+ Waisenrente xxx,- €<br />

+ Verdienst aus Nebentätigkeit xxx,- €<br />

Einnahmen<br />

= _____<br />

Aus dem Bedarf abzüglich der Einnahmen wird, vereinfacht gesagt, das<br />

Bürgergeld berechnet.<br />

Aber Achtung: Bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird grundsätzlich davon<br />

ausgegangen, dass sie noch bei den Eltern leben können. Bürgergeld können sie nur<br />

dann beziehen, wenn ein wichtiger Grund <strong>für</strong> den Auszug aus dem Elternhaus vorliegt.<br />

Beantragt wird das Bürgergeld bei den JobCentern. JobCentersuche nach<br />

Regionen: https://www.jobcenterge.de/DE/Bundeslaender/Schleswig-Holstein-<br />

Knoten.html;jsessionid=61223D3ADEA10B83117D585CC9642C12<br />

Sollte ergänzendes Bürgergeld nicht möglich sein, kann evtl. Wohngeld bei der örtlich<br />

zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden – siehe Wohngeld.<br />

D<br />

Dauer<br />

Ein <strong>Freiwillige</strong>ndienst dauert in der Regel 12 Monate. Er kann auf maximal 18 Monate<br />

verlängert werden.<br />

Ab 6 Monaten wird der <strong>Freiwillige</strong>ndienst als geregelter <strong>Freiwillige</strong>ndienst anerkannt und<br />

bescheinigt.<br />

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