30.08.2018 Aufrufe

ABC für Freiwillige 2023

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Wohngeld ist ein elternunabhängiger Zuschuss zur Miete und kann diese weder<br />

ganz decken, noch kann und darf es Mittel zur Bestreitung des sonstigen<br />

Lebensunterhaltes sein. Die Wohngeldstelle prüft, ob die verfügbaren Einkünfte<br />

ausreichen, das Existenzminimum (Regelsatz Bürgergeld) decken. Das ist in der Regel<br />

mit Taschengeld und Kindergeld der Fall. Weitere Infos: https://www.wohngeld.org<br />

Bei Ablehnung des Wohngeldes kann auf Antrag im Einzelfall ein Zuschuss zur Miete<br />

über das Diakonische Werk S-H gewährt werden (Kopie des Wohngeldbescheides, des<br />

Mietvertrages und ggf. des Jobcenters sind vorzulegen).<br />

Ein Rechtsanspruch besteht nicht!<br />

Rückwirkenden Mietzuschusszahlungen gibt es nicht.<br />

Z<br />

Zeugnisse<br />

Nach Beendigung des Dienstes wird von der Einsatzstelle ein Zeugnis erstellt.<br />

Zuzahlung zum Seminar<br />

Bei einigen Wahlseminaren ist eine Zuzahlung von bis zu 100,- € erforderlich. Der<br />

Betrag wird Anfang des Jahres automatisch vom Taschengeld abgezogen. Bei<br />

Nichtteilnahme an dem Wahlseminar ist eine Rückzahlung nicht möglich.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!