ABC für Freiwillige 2023
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Das Wohngeld ist ein elternunabhängiger Zuschuss zur Miete und kann diese weder<br />
ganz decken, noch kann und darf es Mittel zur Bestreitung des sonstigen<br />
Lebensunterhaltes sein. Die Wohngeldstelle prüft, ob die verfügbaren Einkünfte<br />
ausreichen, das Existenzminimum (Regelsatz Bürgergeld) decken. Das ist in der Regel<br />
mit Taschengeld und Kindergeld der Fall. Weitere Infos: https://www.wohngeld.org<br />
Bei Ablehnung des Wohngeldes kann auf Antrag im Einzelfall ein Zuschuss zur Miete<br />
über das Diakonische Werk S-H gewährt werden (Kopie des Wohngeldbescheides, des<br />
Mietvertrages und ggf. des Jobcenters sind vorzulegen).<br />
Ein Rechtsanspruch besteht nicht!<br />
Rückwirkenden Mietzuschusszahlungen gibt es nicht.<br />
Z<br />
Zeugnisse<br />
Nach Beendigung des Dienstes wird von der Einsatzstelle ein Zeugnis erstellt.<br />
Zuzahlung zum Seminar<br />
Bei einigen Wahlseminaren ist eine Zuzahlung von bis zu 100,- € erforderlich. Der<br />
Betrag wird Anfang des Jahres automatisch vom Taschengeld abgezogen. Bei<br />
Nichtteilnahme an dem Wahlseminar ist eine Rückzahlung nicht möglich.<br />
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