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ABC für Freiwillige 2023

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Inhaber*innen eines Job-/Deutschlandtickets bekommen keine<br />

Fahrtkostenerstattung, auch dann nicht, wenn sie mit dem Auto anreisen.<br />

Autofahrer*innen bekommen 0,20 € pro Km erstattet, maximal bis zum Fahrpreis mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. bei Fahrgemeinschaften bis zum anteiligen Preis eines<br />

Kleingruppen- oder Schleswig-Holstein Tickets.<br />

Fahrtkostenzuschuss zur Einsatzstelle<br />

Ein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gibt es nicht. Viele Einsatzstellen zahlen jedoch<br />

ein Jobticket, bzw. einen Zuschuss dazu.<br />

Fahrdienste in der Einsatzstelle<br />

Alle <strong>Freiwillige</strong>n, zu deren Tätigkeiten Fahrdienste gehören, sollten ein<br />

Fahrsicherheitstraining machen. Kosten da<strong>für</strong> übernimmt die Einsatzstelle.<br />

Unsicherheiten und mangelnde Fahrpraxis sollten dringend mit dem/der Anleiter*in<br />

besprochen werden.<br />

Fernseh- und Rundfunkgebühren, GEZ<br />

Grundsätzlich müssen <strong>Freiwillige</strong> mit eigener Wohnung GEZ-Gebühren bezahlen.<br />

Freistellung <strong>für</strong> Vorstellungsgespräche und Praktika<br />

Freistellungen <strong>für</strong> Vorstellungsgespräche liegen im Ermessen der Einsatzstelle,<br />

werden aber in der Regel gewährt. Bei Fragen ist die Seminarleitung anzusprechen.<br />

Freistellungen zur Ableistung von Praktika sind bis zu max. 4 Wochen möglich. Sie<br />

müssen in der Einsatzstelle beantragt werden.<br />

Vorgehen: Absprache mit Einsatzstelle; schriftlicher Antrag beim Diakonischen Werk<br />

S-H, Einsatzstelle muss gegenzeichnen. Für die Zeit des Praktikums besteht kein<br />

Anspruch auf Taschengeld, <strong>Freiwillige</strong> sind aber in dieser Zeit weiterhin sozialversichert.<br />

<strong>Freiwillige</strong>nausweis<br />

Zu Beginn des Dienstes wird ein <strong>Freiwillige</strong>nausweis ausgestellt, der zu verbilligten<br />

Eintrittspreisen in Schwimmbädern und Kinos analog zu Schüler- oder<br />

Studentenausweisen berechtigt.<br />

Führungszeugnis<br />

<strong>Freiwillige</strong> müssen vor Beginn des Dienstes ein erweitertes Führungszeugnis beim<br />

Diakonische Werk vorlegen. Für <strong>Freiwillige</strong> ist die Beantragung kostenlos. Hier<strong>für</strong> erstellt<br />

das Diakonische Werk eine Bescheinigung, die bei Antragstellung vorzulegen ist. Eine<br />

Befreiung im Nachhinein gibt es nicht.<br />

G<br />

Gehaltsmitteilung<br />

Am Ende des ersten Monates erhalten alle <strong>Freiwillige</strong>n eine Abrechnung über das Entgelt<br />

(Taschengeld). Danach werden Abrechnungen nur bei Veränderungen verschickt. Auf<br />

Anfrage beim Diakonischen Werk S-H können aber aktuelle Abrechnungen (z.B. <strong>für</strong> die<br />

Vorlage bei Ämtern) angefordert werden.<br />

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