Taxi Times München - Juni 2018
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WETTBEWERB<br />
Mitte April hatten die <strong>Taxi</strong>kollegen<br />
noch gegen Uber demonstriert.<br />
Rund vier Wochen später<br />
verbot ein Gericht dann die App.<br />
UBERX:<br />
WIEN WIRD<br />
WIE<br />
MÜNCHEN<br />
Wie gewonnen, so zerronnen. Ganze zwei Tage musste Uber seine<br />
App in Wien abschalten, danach ging es mit einem Trick einfach weiter.<br />
Die Vorgehensweise erinnert an <strong>München</strong>.<br />
Als im April das Wiener Handelsgericht eine einstweilige<br />
Verfügung erließ und Uber zwang, seine Services Uber-<br />
Black, -Van und UberX abzuschalten, war die Freude<br />
beim <strong>Taxi</strong>gewerbe groß, besonders beim Kläger Christian Holzhauser,<br />
dem Geschäftsführer der Wiener <strong>Taxi</strong>zentrale 40100.<br />
Uber halte sich nicht an die geltenden<br />
Gesetze und Verordnungen der Stadt Wien<br />
und agiere wettbewerbswidrig, argumentierte<br />
die Zentrale, die über eintausend<br />
legale <strong>Taxi</strong>s allein in der Hauptstadt Österreichs<br />
disponiert. Fahrzeuge im Auftrag<br />
des amerikanischen Anbieters verstießen<br />
gegen die Rückkehrpflicht und würden<br />
Fahrgäste auch außerhalb der Gemeinde<br />
des Betriebssitzes aufnehmen. Das Handelsgericht<br />
drohte bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu<br />
100 000 Euro je Einzelfall an. Uber war zunächst einmal gezwungen,<br />
seine App stillzulegen. Fahrgäste konnten kein Fahrzeug<br />
mehr bestellen.<br />
»Das Warten<br />
auf den nächsten<br />
Auftrag bezeichnen<br />
Uber-Fahrer als<br />
›Pause‹.«<br />
Es folgten turbulente Tage. Die Presse berichtete ausführlich, der<br />
Facebook-Account der 40100 wurde mit dermaßen vielen Hasskommentaren<br />
übersät, dass Holzhauser die Seite schließen musste.<br />
Die wirtschaftsliberale Partei NEOS rief mit markigen Sprüchen<br />
zur „Rettung Ubers“ auf und wetterte in den Medien gegen eine<br />
vermeintliche Innovationsfeindlichkeit.<br />
Doch der wahre Knalleffekt folgte zwei<br />
Tage später: Uber ging an einem Freitagabend<br />
um 19 Uhr wieder online. Nur wenige<br />
Stunden nach dem Verbot war das<br />
Unternehmen der Meinung, man könne<br />
getrost wieder Fahrten vermitteln – an Partner,<br />
die garantiert nicht gegen die Rückkehrpflicht<br />
verstoßen würden. Schließlich<br />
hätten sich in den letzten beiden Tagen<br />
sämtliche Uber-Partner zu neuen Österreich-Regeln verpflichtet.<br />
Die Geschäftsbedingungen wurden um einen entscheidenden<br />
Punkt erweitert. Konkret heißt es darin für die Fahrer bzw. Mietwagenfirmen:<br />
„Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
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UNTER<br />
STÜTZER<br />
DES TAXI<br />
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