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syndicom magazin Nr. 7 - Gestalte mit uns die Arbeit von morgen

Das syndicom-Magazin bietet Informationen aus Gewerkschaft und Politik: Die Zeitschrift beleuchtet Hintergründe, ordnet ein und hat auch Platz für Kultur und Unterhaltendes. Das Magazin pflegt den Dialog über Social Media und informiert über die wichtigsten Dienstleistungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote der Gewerkschaft und nahestehender Organisationen.

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Recht so!<br />

25<br />

Fragen an den <strong>syndicom</strong>-Rechts<strong>die</strong>nst:<br />

Guten Tag<br />

In <strong>uns</strong>erem Betrieb wird gestreikt, <strong>mit</strong> Unterstützung der<br />

Gewerkschaft <strong>syndicom</strong>. Ich bin mir nicht ganz sicher,<br />

ob ich <strong>die</strong>sen Streik unterstützen will. Ich habe gelesen,<br />

dass Streiken verboten ist, und befürchte daher, dass ich<br />

meine Stelle verliere, wenn ich am Streik teilnehme.<br />

<strong>Arbeit</strong>s kollegen haben mir allerdings ver sichert, dass<br />

Streiken erlaubt ist. Nun bin ich verun sichert und bitte euch<br />

um Klärung <strong>die</strong>ser Frage.<br />

Antwort des <strong>syndicom</strong>-Rechts<strong>die</strong>nstes<br />

In Art. 28 der Bundesverfassung ist<br />

<strong>die</strong> Zulässigkeit des Streiks ausdrücklich<br />

festgehalten. Der Streik ist ein<br />

Grundrecht, das jedem <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />

und jeder <strong>Arbeit</strong>nehmerin zusteht.<br />

Aber nicht jeder Streik ist «erlaubt».<br />

Mehrere Voraus setzungen müssen<br />

erfüllt sein: Erstens muss der Streik<br />

<strong>von</strong> einer Gewerk schaft getragen werden<br />

und klar <strong>die</strong> <strong>Arbeit</strong>sbeziehungen<br />

betreffen, dann darf keine Friedenspflicht<br />

im GAV dem Streik entgegenstehen,<br />

und weiter muss er das «letzte<br />

Mittel» sein, darf also nicht leichtfertig<br />

und ohne vorangehende Verhandlungen<br />

ergriffen werden. Wenn <strong>syndicom</strong><br />

einen Streik unterstützt und ihn<br />

<strong>mit</strong>trägt, dann dürfen <strong>die</strong> <strong>Arbeit</strong>nehmenden<br />

da<strong>von</strong> aus gehen, dass <strong>die</strong>ser<br />

zulässig ist. Wir haben gut geprüft,<br />

ob alle Voraus setzungen erfüllt sind.<br />

Gibt es Punkte, welche ich unbedingt beachten muss,<br />

falls ich mich dazu entscheide, am Streik teilzunehmen?<br />

Wo<strong>mit</strong> muss ich rechnen?<br />

Du musst dir bewusst sein, dass der<br />

<strong>Arbeit</strong> ge ber für <strong>die</strong> Dauer des Streiks<br />

den Lohn verweigern darf. <strong>syndicom</strong><br />

unterstützt <strong>die</strong> streikenden Mitglieder<br />

aus dem Streikfonds. Das Streik-<br />

Geld ist aber weniger als der Lohn.<br />

Ich habe gehört, dass ich <strong>mit</strong> der Kündigung rechnen muss<br />

und sogar fristlose Kündigungen ausge sprochen werden<br />

können.<br />

Es kann nie ganz ausgeschlossen werden,<br />

dass es zu Kündigungen kommt.<br />

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass <strong>die</strong>s<br />

kaum je der Fall ist. Je geschlossener<br />

ein Streik durchgeführt wird, desto<br />

geringer ist das Risiko <strong>von</strong> «Strafaktionen»<br />

der Betriebe. Werden doch<br />

Kündigungen ausgesprochen, sichert<br />

<strong>syndicom</strong> den betroffenen Mitgliedern<br />

<strong>die</strong> nötige rechtliche Unter stützung<br />

zu. Die Kündigungen wären<br />

zwar gültig und beenden das <strong>Arbeit</strong>sverhältnis,<br />

doch sind sie missbräuchlich<br />

bzw. bei fristloser Kündigung<br />

ungerecht fertigt und ziehen hohe finan<br />

zi elle Ansprüche der entlassenen<br />

KollegInnen nach sich, welche <strong>syndicom</strong><br />

für <strong>die</strong> Mitglieder durchsetzt.<br />

<strong>syndicom</strong>.ch/recht/rechtso

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