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12 I Titelthema Berlin-Brandenburgisches Handwerk <strong>10</strong> I 20<strong>18</strong><br />

Foto: BillionPhotos.com/Fotolia<br />

In beste<br />

Hände<br />

übergeben<br />

Denken Sie schon länger darüber nach, wer in Ihrem Betrieb das Ruder<br />

übernehmen soll? Dann geht es Ihnen wie rund 5000 anderen Handwerksunternehmern<br />

in Berlin, die in den kommenden Jahren vor einem Generationswechsel<br />

stehen und ihr Lebenswerk in beste Hände übergeben wollen.<br />

Eine Betriebsübergabe ist ein langfristiger<br />

Prozess. Für die Vorbereitung<br />

brauchen Sie Zeit und eine gute Strategie.<br />

Auch aus betriebswirtschaftlichen<br />

Gründen ist es wichtig, sich rechtzeitig<br />

Gedanken über eine Nachfolge zu<br />

machen. Angenommen, Ihr Betrieb hat<br />

Ersatzinvestitionsbedarf und Sie fragen<br />

als Seniorchef Ihre Bank nach einer<br />

Finanzierung. Steht ein Nachfolger noch<br />

nicht fest, wird Ihre Firma im Ratingprozess<br />

anders eingestuft und Sie erhalten<br />

aufgrund geltender Rechtsvorschriften<br />

keinen Kredit.<br />

Wissen Sie schon, ob es eine familieninterne,<br />

betriebsinterne oder externe<br />

Nachfolge wird? Bei externer Suche<br />

lohnt ein Blick in die Nachfolgebörse der<br />

Handwerkskammer Berlin oder in die<br />

bundesweite Datenbank Nexxt-Change<br />

(siehe rechte Seite). Beide haben schon<br />

oft Kontakte zwischen Anbietern und<br />

Nachfragern von Handwerksbetrieben<br />

vermittelt. Die individuelle Situation ist<br />

bei jeder Übergabe anders, aber es gibt<br />

Kriterien, an denen sich Übergeber und<br />

Nachfolger orientieren können. Wir unterstützen<br />

Sie auch dabei, die für Sie beste<br />

Form der Betriebsübergabe zu finden.<br />

Zuerst prüfen Sie die Übernahmefähigkeit:<br />

Stehen eine zu geringe Altersvorsorge<br />

oder steuerliche Probleme einer<br />

Übergabe im Weg? Bei zu geringer<br />

Altersversorgung könnte der Betriebsinhaber<br />

gezwungen sein, bis ins hohe<br />

Alter weiterzuarbeiten. Selbstständige<br />

Handwerker müssen mindestens 216<br />

Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche<br />

Rentenversicherung eingezahlt haben,<br />

bevor Sie von der Versicherungspflicht befreit<br />

werden. Keine Versicherungspflicht<br />

besteht bei zulassungsfreien Handwerken<br />

(Anlage B1) und bei handwerksähnlichen<br />

Berufen (Anlage B2).<br />

Sie können Ihren Betrieb verkaufen,<br />

verpachten, verschenken oder eine bzw.<br />

mehrere Personen beteiligen. Ein Verkauf<br />

ist unumgänglich, wenn es familiär keinen<br />

geeigneten Nachfolger gibt. Vorteile:<br />

klare Besitzverhältnisse, der Verkaufspreis<br />

kann der Altersversorgung dienen. Nachteile:<br />

unter Umständen hohe Steuerbelastung,<br />

hoher Finanzierungsaufwand für<br />

den Übernehmer.<br />

Auch die Verpachtung des Betriebes im<br />

Ganzen als ruhender Gewerbebetrieb<br />

kann sinnvoll sein. Vorteile: Wesentliche<br />

Vermögenswerte bleiben zunächst<br />

beim Verpächter, stille Reserven müssen<br />

vorerst nicht versteuert werden, eine<br />

spätere Betriebsfortführung durch die<br />

eigenen Kinder ist möglich. Nachteile:<br />

Versteuerung der Betriebsübergabe wird<br />

nur zeitlich vertagt, Verpächter trägt weiter<br />

unternehmerische Risiken, mögliche<br />

Rentenkürzungen.<br />

Schenkung: Innerhalb der Familie<br />

wird ein Handwerksbetrieb oft auf die<br />

nachfolgende Generation übertragen, im<br />

Sinne einer vorweggenommenen Erbfolge.<br />

Der Übernehmer hat die Buchwerte<br />

der Firma des Vorgängers fortzuführen.<br />

Es entsteht kein Aufgabegewinn und es

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