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12 I Titelthema Berlin-Brandenburgisches Handwerk <strong>10</strong> I 20<strong>18</strong><br />
Foto: BillionPhotos.com/Fotolia<br />
In beste<br />
Hände<br />
übergeben<br />
Denken Sie schon länger darüber nach, wer in Ihrem Betrieb das Ruder<br />
übernehmen soll? Dann geht es Ihnen wie rund 5000 anderen Handwerksunternehmern<br />
in Berlin, die in den kommenden Jahren vor einem Generationswechsel<br />
stehen und ihr Lebenswerk in beste Hände übergeben wollen.<br />
Eine Betriebsübergabe ist ein langfristiger<br />
Prozess. Für die Vorbereitung<br />
brauchen Sie Zeit und eine gute Strategie.<br />
Auch aus betriebswirtschaftlichen<br />
Gründen ist es wichtig, sich rechtzeitig<br />
Gedanken über eine Nachfolge zu<br />
machen. Angenommen, Ihr Betrieb hat<br />
Ersatzinvestitionsbedarf und Sie fragen<br />
als Seniorchef Ihre Bank nach einer<br />
Finanzierung. Steht ein Nachfolger noch<br />
nicht fest, wird Ihre Firma im Ratingprozess<br />
anders eingestuft und Sie erhalten<br />
aufgrund geltender Rechtsvorschriften<br />
keinen Kredit.<br />
Wissen Sie schon, ob es eine familieninterne,<br />
betriebsinterne oder externe<br />
Nachfolge wird? Bei externer Suche<br />
lohnt ein Blick in die Nachfolgebörse der<br />
Handwerkskammer Berlin oder in die<br />
bundesweite Datenbank Nexxt-Change<br />
(siehe rechte Seite). Beide haben schon<br />
oft Kontakte zwischen Anbietern und<br />
Nachfragern von Handwerksbetrieben<br />
vermittelt. Die individuelle Situation ist<br />
bei jeder Übergabe anders, aber es gibt<br />
Kriterien, an denen sich Übergeber und<br />
Nachfolger orientieren können. Wir unterstützen<br />
Sie auch dabei, die für Sie beste<br />
Form der Betriebsübergabe zu finden.<br />
Zuerst prüfen Sie die Übernahmefähigkeit:<br />
Stehen eine zu geringe Altersvorsorge<br />
oder steuerliche Probleme einer<br />
Übergabe im Weg? Bei zu geringer<br />
Altersversorgung könnte der Betriebsinhaber<br />
gezwungen sein, bis ins hohe<br />
Alter weiterzuarbeiten. Selbstständige<br />
Handwerker müssen mindestens 216<br />
Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche<br />
Rentenversicherung eingezahlt haben,<br />
bevor Sie von der Versicherungspflicht befreit<br />
werden. Keine Versicherungspflicht<br />
besteht bei zulassungsfreien Handwerken<br />
(Anlage B1) und bei handwerksähnlichen<br />
Berufen (Anlage B2).<br />
Sie können Ihren Betrieb verkaufen,<br />
verpachten, verschenken oder eine bzw.<br />
mehrere Personen beteiligen. Ein Verkauf<br />
ist unumgänglich, wenn es familiär keinen<br />
geeigneten Nachfolger gibt. Vorteile:<br />
klare Besitzverhältnisse, der Verkaufspreis<br />
kann der Altersversorgung dienen. Nachteile:<br />
unter Umständen hohe Steuerbelastung,<br />
hoher Finanzierungsaufwand für<br />
den Übernehmer.<br />
Auch die Verpachtung des Betriebes im<br />
Ganzen als ruhender Gewerbebetrieb<br />
kann sinnvoll sein. Vorteile: Wesentliche<br />
Vermögenswerte bleiben zunächst<br />
beim Verpächter, stille Reserven müssen<br />
vorerst nicht versteuert werden, eine<br />
spätere Betriebsfortführung durch die<br />
eigenen Kinder ist möglich. Nachteile:<br />
Versteuerung der Betriebsübergabe wird<br />
nur zeitlich vertagt, Verpächter trägt weiter<br />
unternehmerische Risiken, mögliche<br />
Rentenkürzungen.<br />
Schenkung: Innerhalb der Familie<br />
wird ein Handwerksbetrieb oft auf die<br />
nachfolgende Generation übertragen, im<br />
Sinne einer vorweggenommenen Erbfolge.<br />
Der Übernehmer hat die Buchwerte<br />
der Firma des Vorgängers fortzuführen.<br />
Es entsteht kein Aufgabegewinn und es