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Vorträge<br />
Patientenverfügung<br />
Vorsorgevollmacht<br />
Was ist, wenn ich wegen einer Erkrankung, einer Behinderung<br />
oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage bin, meine<br />
Angelegenheiten selbst zu regeln? Wer vertritt mich dann?<br />
Sie werden sich wohler fühlen, wenn Sie wissen, dass in<br />
diesem Fall nicht ein vom Gericht bestimmter Betreuer<br />
bestellt wird, sondern eine von Ihnen bestimmte Person<br />
für Sie handeln kann, der Sie vertrauen. Eine Vorsorgevollmacht<br />
ist auch dann erforderlich, wenn Ihr Ehegatte,<br />
Lebenspartner oder Ihre Kinder für Sie handeln sollen.<br />
Wie Sie eine Vollmacht erteilen und welchen Inhalt diese<br />
haben kann, welche Formvorschriften zu beachten sind,<br />
wird an diesem Abend besprochen.<br />
Patientenverfügung<br />
Solange Sie – gesund oder krank – noch selbst bestimmen<br />
können, welche Untersuchungen, Behandlungen<br />
oder Pflege<br />
Sie sich wünschen, ist Ihre Entscheidung für einen Arzt<br />
verbindlich. Wie ist aber durch den Arzt zu entscheiden,<br />
wenn Sie entscheidungsunfähig sein sollten?<br />
In einem solchen Fall soll sich der Arzt an Ihrem „mutmaßlichen“<br />
Willen orientieren.<br />
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen,<br />
welche ärztlichen Maßnahmen bei einer Erkrankung<br />
ergriffen werden sollen und welche nicht.<br />
Die vom Gesetzgeber bislang durchgeführten Änderungen<br />
bzw. Neuregelungen im Gesetz wird ihnen die Referentin<br />
vorstellen.<br />
Was hierbei zu beachten ist, hören Sie an diesem Abend.<br />
Im Anschluss besteht Gelegenheit zur Diskussion.<br />
Referentin:<br />
Ulrike Jehner (Fachanwältin für Familienrecht)<br />
DRK-Familienbildung im Haus der Familie<br />
Augustastraße 11, 47441 Moers<br />
8001 Di 20.11. 19.30-21.00 2 U 6,00 €<br />
Bitte im Haus der Familie vorher anmelden!<br />
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