Taxi Times Special 2018 - Europäische Taximesse
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
KÖLN<br />
DUELL DER<br />
MESSENACHBARN<br />
Auf der <strong>Europäische</strong>n <strong>Taxi</strong>messe trennen nur wenige Meter die Messestände<br />
von mytaxi und dem <strong>Taxi</strong> Ruf Köln. In der Philosophie, was man unter fairem<br />
Wettbewerb versteht, liegen zwischen den beiden Vermittlern jedoch Welten.<br />
Vergleicht man die Größe der beiden Messestände, wird<br />
das finanzielle Ungleichgewicht deutlich, mit dem die<br />
beiden Wettbewerber gegeneinander antreten. Hier der<br />
<strong>Taxi</strong> Ruf Köln, finanziert aus den Mitgliedsbeiträgen der Kölner<br />
<strong>Taxi</strong>unternehmer, mit rund 20 Quadratmetern, dort mytaxi mit<br />
der etwa vierfachen Standgröße. Seit mytaxi zum Daimler-Konzern<br />
gehört, scheinen die finanziellen Mittel schier unendlich. Grob<br />
geschätzt dürfte es ein zweistelliger Millionenbetrag sein, den<br />
sich Daimler Mobility Services jährlich den Kampf um Marktanteile<br />
in den Städten kosten lässt. Das Geld wird für eine Vielzahl<br />
von wiederkehrenden Rabattaktionen aufgewendet, die die Kunden<br />
der lokalen <strong>Taxi</strong>-Zentralen zu der App aus dem Hause Daimler<br />
locken sollen – und für die Rechtsstreite, die daraus resultieren.<br />
MYTAXI STÖSST AN JURISTISCHE GRENZEN<br />
Womit wir wieder in Köln wären, denn in keiner anderen Stadt<br />
bekommt mytaxi so oft und regelmäßig die juristischen Grenzen<br />
seines Handelns aufgezeigt wie in der Domstadt. Gegen vier<br />
Rabattaktionen von mytaxi in Köln ging die Genossenschaft <strong>Taxi</strong><br />
Ruf Köln vor und erzielte gerichtliche Verbote. <strong>Taxi</strong>-Unternehmer<br />
könnten sich nicht wie Daimler im Kampf um Kunden oder Fahrer<br />
Rabatte leisten, mal davon abgesehen, dass sie es wegen der<br />
Tarifpflicht gar nicht dürften. In Köln kam man damit durch, eine<br />
bundesweit von <strong>Taxi</strong> Deutschland angestrengte Klage scheiterte<br />
dagegen trotz klarer Pro-<strong>Taxi</strong>-Entscheidungen in den Vorinstanzen<br />
an der Kehrtwende des Bundesgerichtshofs (BGH): Eine nicht<br />
kostendeckende Werbung durch mytaxi sei nicht zu beanstanden,<br />
weil sie örtlich und zeitlich begrenzt wäre. Diese uneinheitliche<br />
Rechtsprechung führt nun dazu, dass mytaxi im Bundesgebiet<br />
regelmäßig Rabattaktionen durchführt, bei denen Köln immer<br />
explizit ausgenommen ist. Dabei geht es mitnichten „nur“ um wettbewerbsrechtlich<br />
umstrittene Rabattaktionen, mit denen mytaxi<br />
für Beschwerden sorgt. In Köln beklagt die <strong>Taxi</strong>genossenschaft, in<br />
der sich mit 1.100 <strong>Taxi</strong>s fast alle Unternehmer der Stadt zusammengeschlossen<br />
haben, ein zunehmend aggressives Auftreten des<br />
Tourenvermittlers. In einer E-Mail an Mitglieder der <strong>Taxi</strong> Ruf Köln<br />
eG, versendet von mytaxi, wurden kurz vor der Generalversammlung<br />
der Genossenschaft angeblich geplante Satzungsänderungen<br />
unterstellt, die die Mitglieder in ihrer „unternehmerischen Freiheit<br />
weiter einschränken“ würden.<br />
Belege für diese Behauptung lieferte mytaxi nicht. Pressesprecher<br />
Falk Sluga schrieb gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, mytaxi möchte<br />
sich – wörtlich – bei der Formulierung der Satzung der Genossenschaft<br />
einmischen und auch Juristen beauftragen, um – sinngemäß<br />
– nach Fehlern in der Satzung zu suchen. Implizit wurde<br />
in der E-Mail auch zur Abwahl von Aleksandar Dragicevic, Vorstandsmitglied<br />
der Genossenschaft, aufgerufen. Dragicevic sah das<br />
als persönliche Attacke, denn er gilt als Initiator der zahlreichen<br />
und bislang erfolgreichen Rechtsstreite gegen mytaxi.<br />
Nahezu zeitgleich zu dieser Einmischung war die Daimler-<br />
Tochter erneut vor Gericht gegen den <strong>Taxi</strong> Ruf Köln unterlegen.<br />
Per einstweiliger Verfügung untersagte das Landgericht Köln der<br />
„Intelligent Apps“, wie die Betreibergesellschaft von mytaxi offiziell<br />
heißt, Bestellungen innerhalb des Stadtgebietes an <strong>Taxi</strong>s, die keine<br />
Lizenz für Köln besitzen, zu vermitteln. Ein ortsunkundiger Fahrer<br />
befördert nämlich dann, von mytaxi per App beauftragt, ahnungslose<br />
Kunden zu einem anderen, meist teureren Umland-Tarif. Kundenbeschwerden<br />
liefen regelmäßig bei der <strong>Taxi</strong>-Genossenschaft<br />
auf. Das schadet nicht nur dem Fahrgast sowie dem Ansehen des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes, es führt auch die gesetzliche Regulierung des <strong>Taxi</strong>marktes,<br />
welche die Funktionsfähigkeit des <strong>Taxi</strong>marktes sicherstellen<br />
soll, ad absurdum. Die lokale zahlenmäßige Begrenzung der<br />
<strong>Taxi</strong>s soll das wirtschaftliche Auskommen eines <strong>Taxi</strong>s und somit<br />
die Versorgung rund um die Uhr absichern. Das seien „wettbe-<br />
8 OKTOBER/ <strong>2018</strong> TAXI