17.12.2012 Aufrufe

Lopautal Nachrichten 01/2010 - Amelinghausen

Lopautal Nachrichten 01/2010 - Amelinghausen

Lopautal Nachrichten 01/2010 - Amelinghausen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 4 Aus Samtgemeinde und Gemeinden Weihnachten 2009<br />

Neubau der Sporthalle <strong>Amelinghausen</strong>:<br />

Aufträge wurden vergeben<br />

– Baubeginn im Januar 2<strong>01</strong>0<br />

So wird sie aussehen - unsere neue Sporthalle!<br />

In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 8. Dezember wurden<br />

die Aufträge für den Neubau der Sporthalle in <strong>Amelinghausen</strong><br />

vergeben. Die einzelnen Gewerke dieser bedeutenden Baumaßnahme<br />

wurden Anfang Oktober öffentlich ausgeschrieben. Nach<br />

Auswertung aller vorliegenden Angebote hat die Samtgemeinde nun<br />

auch verbindliche Kostenklarheit: Die Investitionskosten werden sich<br />

auf insgesamt 3,1 Mio. € belaufen, berichtet Samtgemeindebürgermeister<br />

Helmut Völker.<br />

Der Neubau dieser wettkampfgerechten Drei-Feld-Sporthalle, die<br />

auch für Mehrzwecknutzungen ausgelegt sein wird, wird in <strong>Amelinghausen</strong><br />

an der Straße Zum <strong>Lopautal</strong> zwischen der Tennishalle und<br />

dem Schulsportplatz errichtet. Von den Investitionskosten werden ca.<br />

900.000 € aus Zuschüssen des Landkreises Lüneburg (530.000 €),<br />

des Konjunkturpaketes II (ca. 300.000 €) und der Gemeinde <strong>Amelinghausen</strong><br />

(100.000 €) mitfinanziert werden. Der zu finanzierende<br />

Eigenanteil der Samtgemeinde beträgt damit ca. 2,2 Mio. €.<br />

Baubeginn wird gleich zu Beginn des neuen Jahres sein.<br />

Der vorläufige Bauzeitenplan sieht die Fertigstellung der Halle für<br />

November 2<strong>01</strong>0 vor.<br />

Geschenktipps zu Weihnachten<br />

(mars) Das bevorstehende Weihnachtsfest ist wie kein anderes dazu<br />

geeignet, seine Lieben mit einem kleinen Geschenk zu überraschen.<br />

Die Tourist-Information <strong>Amelinghausen</strong> hat dazu einige Büchertipps<br />

für Sie zusammengestellt:<br />

Moritz von Zahrenhusen - 12,00 €<br />

Sagenhafter Raubritter in der Lüneburger Heide<br />

Von Riesen, Hexen, Raubrittern und verliebten 12,95 €<br />

Trollen – Sagen aus der Lüneburger Heide neu erzählt<br />

„Unterwegs auf dem Fernradweg E 1“ 10,00 €<br />

„Archäologische Wanderungen“ 5,00 €<br />

„Denkmalpanorama - Wege zu Kulturgütern 3,50 €<br />

aus Architektur und Archäologie im Naturpark Lüneburger Heide“<br />

„Wohnungen für Ewigkeit - 9,50 €<br />

5700 Jahre Oldendorfer Totenstatt“<br />

„Chronik zum Heideblütenfest <strong>Amelinghausen</strong>“ 5,00 €<br />

„Chronik von <strong>Amelinghausen</strong>“ 40,50 €<br />

„Chronik Oldendorf (Luhe) 24,00 €<br />

„Chronik Betzendorf“ 9,50 €<br />

„Chronik Wetzen“ 8,00 €<br />

Kulturlandschaftskataster für Gemeinden je Ausgabe 27,95 - 29,95 €<br />

<strong>Amelinghausen</strong>, Betzendorf, Oldendorf (Luhe), Rehlingen und<br />

Soderstorf<br />

Schauen Sie einfach vorbei und informieren Sie sich. Das Team der<br />

Tourist-Information ist täglich von 9 bis 12 Uhr für Sie da.<br />

Gemeinde Oldendorf/Luhe<br />

Der Gemeindedirektor<br />

Bekanntmachung<br />

Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

des Landkreises Lüneburg zu den Jahresrechnungen<br />

2006 und 2007 der Gemeinde Oldendorf/Luhe<br />

und Stellungnahme des Gemeindedirektors<br />

Entlastung des Gemeindedirektors Thomas Linke<br />

für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 gemäß<br />

§ 1<strong>01</strong> der Niedersächsischen Gemeindeordnung<br />

Der Rat der Gemeinde Oldendorf/Luhe hat in seiner öffentlichen<br />

Sitzung am 28.10.2009<br />

• die Jahresrechnung der Gemeinde Oldendorf/Luhe für das Haushaltsjahr<br />

2006 mit folgendem Ergebnis beschlossen:<br />

Verwaltungshaushalt Einnahme und Ausgabe 643.565,61 €<br />

Vermögenshaushalt Einnahme und Ausgabe 192.388,10 €<br />

• die Jahresrechnung der Gemeinde Oldendorf/Luhe für das Haushaltsjahr<br />

2007 mit folgendem Ergebnis beschlossen:<br />

Verwaltungshaushalt Einnahme 531.856,48 €<br />

Ausgabe 593.315,24 €<br />

Fehlbetrag -61.458,76 €<br />

Vermögenshaushalt Einnahme 1.282,50 €<br />

Ausgabe 93.875,97 €<br />

Fehlbetrag -92.593,47 €<br />

• den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises<br />

Lüneburg zu den Jahresrechnungen der Gemeinde Oldendorf/luhe<br />

für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 sowie die Stellungnahme<br />

des Gemeindedirektors zur Kenntnis genommen und<br />

• dem Gemeindedirektor Thomas Linke gem. § 1<strong>01</strong> der Nds. Gemeindeordnung<br />

durch Beschluss die Entlastung erteilt.<br />

Der Gemeindedirektor<br />

- Linke -<br />

Samtgemeinde <strong>Amelinghausen</strong><br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

Anordnung über das Abbrennen<br />

von Feuerwerkskörpern<br />

Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBL. I Seite 169),<br />

Zuletzt geändert durch Artikel 390 der Verordnung vom 31. Oktober<br />

2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit Nr. 7.2.6 des Verzeichnisses<br />

der Anlage 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den<br />

Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik-<br />

und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten<br />

(ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) vom 18. November 2004 (Nds. GVBl.<br />

S. 464), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2006<br />

(Nds. GVBl. S. 2) wird für die Samtgemeinde <strong>Amelinghausen</strong> allgemein<br />

das<br />

Verbot<br />

angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke,<br />

z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper etc.)<br />

am 31. Dezember 2009 und am 1. Januar 2<strong>01</strong>0<br />

im Umkreis von 150 m von Häusern mit Weichbedachungen (z. B.<br />

Reetdächer) abzubrennen.<br />

Verstöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 46 Ziffer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dar<br />

und können mit Geldbußen bis zu 50.000,00 E geahndet werden.<br />

- Völker -<br />

(Samtgemeindebürgermeister)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!