Lopautal Nachrichten 01/2010 - Amelinghausen
Lopautal Nachrichten 01/2010 - Amelinghausen
Lopautal Nachrichten 01/2010 - Amelinghausen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 4 Aus Samtgemeinde und Gemeinden Weihnachten 2009<br />
Neubau der Sporthalle <strong>Amelinghausen</strong>:<br />
Aufträge wurden vergeben<br />
– Baubeginn im Januar 2<strong>01</strong>0<br />
So wird sie aussehen - unsere neue Sporthalle!<br />
In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 8. Dezember wurden<br />
die Aufträge für den Neubau der Sporthalle in <strong>Amelinghausen</strong><br />
vergeben. Die einzelnen Gewerke dieser bedeutenden Baumaßnahme<br />
wurden Anfang Oktober öffentlich ausgeschrieben. Nach<br />
Auswertung aller vorliegenden Angebote hat die Samtgemeinde nun<br />
auch verbindliche Kostenklarheit: Die Investitionskosten werden sich<br />
auf insgesamt 3,1 Mio. € belaufen, berichtet Samtgemeindebürgermeister<br />
Helmut Völker.<br />
Der Neubau dieser wettkampfgerechten Drei-Feld-Sporthalle, die<br />
auch für Mehrzwecknutzungen ausgelegt sein wird, wird in <strong>Amelinghausen</strong><br />
an der Straße Zum <strong>Lopautal</strong> zwischen der Tennishalle und<br />
dem Schulsportplatz errichtet. Von den Investitionskosten werden ca.<br />
900.000 € aus Zuschüssen des Landkreises Lüneburg (530.000 €),<br />
des Konjunkturpaketes II (ca. 300.000 €) und der Gemeinde <strong>Amelinghausen</strong><br />
(100.000 €) mitfinanziert werden. Der zu finanzierende<br />
Eigenanteil der Samtgemeinde beträgt damit ca. 2,2 Mio. €.<br />
Baubeginn wird gleich zu Beginn des neuen Jahres sein.<br />
Der vorläufige Bauzeitenplan sieht die Fertigstellung der Halle für<br />
November 2<strong>01</strong>0 vor.<br />
Geschenktipps zu Weihnachten<br />
(mars) Das bevorstehende Weihnachtsfest ist wie kein anderes dazu<br />
geeignet, seine Lieben mit einem kleinen Geschenk zu überraschen.<br />
Die Tourist-Information <strong>Amelinghausen</strong> hat dazu einige Büchertipps<br />
für Sie zusammengestellt:<br />
Moritz von Zahrenhusen - 12,00 €<br />
Sagenhafter Raubritter in der Lüneburger Heide<br />
Von Riesen, Hexen, Raubrittern und verliebten 12,95 €<br />
Trollen – Sagen aus der Lüneburger Heide neu erzählt<br />
„Unterwegs auf dem Fernradweg E 1“ 10,00 €<br />
„Archäologische Wanderungen“ 5,00 €<br />
„Denkmalpanorama - Wege zu Kulturgütern 3,50 €<br />
aus Architektur und Archäologie im Naturpark Lüneburger Heide“<br />
„Wohnungen für Ewigkeit - 9,50 €<br />
5700 Jahre Oldendorfer Totenstatt“<br />
„Chronik zum Heideblütenfest <strong>Amelinghausen</strong>“ 5,00 €<br />
„Chronik von <strong>Amelinghausen</strong>“ 40,50 €<br />
„Chronik Oldendorf (Luhe) 24,00 €<br />
„Chronik Betzendorf“ 9,50 €<br />
„Chronik Wetzen“ 8,00 €<br />
Kulturlandschaftskataster für Gemeinden je Ausgabe 27,95 - 29,95 €<br />
<strong>Amelinghausen</strong>, Betzendorf, Oldendorf (Luhe), Rehlingen und<br />
Soderstorf<br />
Schauen Sie einfach vorbei und informieren Sie sich. Das Team der<br />
Tourist-Information ist täglich von 9 bis 12 Uhr für Sie da.<br />
Gemeinde Oldendorf/Luhe<br />
Der Gemeindedirektor<br />
Bekanntmachung<br />
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
des Landkreises Lüneburg zu den Jahresrechnungen<br />
2006 und 2007 der Gemeinde Oldendorf/Luhe<br />
und Stellungnahme des Gemeindedirektors<br />
Entlastung des Gemeindedirektors Thomas Linke<br />
für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 gemäß<br />
§ 1<strong>01</strong> der Niedersächsischen Gemeindeordnung<br />
Der Rat der Gemeinde Oldendorf/Luhe hat in seiner öffentlichen<br />
Sitzung am 28.10.2009<br />
• die Jahresrechnung der Gemeinde Oldendorf/Luhe für das Haushaltsjahr<br />
2006 mit folgendem Ergebnis beschlossen:<br />
Verwaltungshaushalt Einnahme und Ausgabe 643.565,61 €<br />
Vermögenshaushalt Einnahme und Ausgabe 192.388,10 €<br />
• die Jahresrechnung der Gemeinde Oldendorf/Luhe für das Haushaltsjahr<br />
2007 mit folgendem Ergebnis beschlossen:<br />
Verwaltungshaushalt Einnahme 531.856,48 €<br />
Ausgabe 593.315,24 €<br />
Fehlbetrag -61.458,76 €<br />
Vermögenshaushalt Einnahme 1.282,50 €<br />
Ausgabe 93.875,97 €<br />
Fehlbetrag -92.593,47 €<br />
• den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises<br />
Lüneburg zu den Jahresrechnungen der Gemeinde Oldendorf/luhe<br />
für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 sowie die Stellungnahme<br />
des Gemeindedirektors zur Kenntnis genommen und<br />
• dem Gemeindedirektor Thomas Linke gem. § 1<strong>01</strong> der Nds. Gemeindeordnung<br />
durch Beschluss die Entlastung erteilt.<br />
Der Gemeindedirektor<br />
- Linke -<br />
Samtgemeinde <strong>Amelinghausen</strong><br />
Der Samtgemeindebürgermeister<br />
Anordnung über das Abbrennen<br />
von Feuerwerkskörpern<br />
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBL. I Seite 169),<br />
Zuletzt geändert durch Artikel 390 der Verordnung vom 31. Oktober<br />
2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit Nr. 7.2.6 des Verzeichnisses<br />
der Anlage 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den<br />
Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik-<br />
und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten<br />
(ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz) vom 18. November 2004 (Nds. GVBl.<br />
S. 464), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Januar 2006<br />
(Nds. GVBl. S. 2) wird für die Samtgemeinde <strong>Amelinghausen</strong> allgemein<br />
das<br />
Verbot<br />
angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke,<br />
z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper etc.)<br />
am 31. Dezember 2009 und am 1. Januar 2<strong>01</strong>0<br />
im Umkreis von 150 m von Häusern mit Weichbedachungen (z. B.<br />
Reetdächer) abzubrennen.<br />
Verstöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />
nach § 46 Ziffer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dar<br />
und können mit Geldbußen bis zu 50.000,00 E geahndet werden.<br />
- Völker -<br />
(Samtgemeindebürgermeister)