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ME2BE HANDS UP Nordfriesland 2018

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<strong>HANDS</strong> <strong>UP</strong> // WERKZEUGKASTEN<br />

THEMA // KUNDE<br />

WERKZEUGKASTEN // <strong>HANDS</strong> <strong>UP</strong><br />

THEMA // KUNDE<br />

AZUBIGEHALT UND<br />

FINANZSPRITZEN<br />

Tipps für eine gute Vorbereitung<br />

Du hast es geschafft! Du hast deine Ausbildung begonnen,<br />

und nach dem ersten Monat landet auch das erste Gehalt<br />

auf deinem Konto. So schön es auch ist, sein eigenes Geld<br />

zu verdienen, eine eigene Wohnung zu beziehen und selbst<br />

für seinen Unterhalt aufzukommen, so schwierig kann es<br />

sein, diese Kosten mit dem Azubigehalt zu stemmen.<br />

Azubis verdienen nicht gerade üppig. Je nach Beruf und<br />

Region kann die Ausbildungsvergütung außerdem sehr<br />

unterschiedlich ausfallen. Bekommt ein Maurer- Azubi um<br />

die 780 Euro im ersten Lehrjahr, verdienen angehende Friseurinnen<br />

und Friseure etwa 450 Euro. Bedenkt man, welche<br />

Kosten anfallen für Miete, Strom, Heizung, Kleidung,<br />

Essen, Fahrtkosten, Handy, Freizeit und Hobbies und, und,<br />

und – bleibt am Ende des Monats nicht mehr viel Geld übrig.<br />

Wer in der Ausbildungszeit keine finanzielle Unterstützung<br />

von seinen Eltern erhält, hat unter Umständen einen<br />

Anspruch auf staatliche Unterstützung.<br />

Dein Ausbildungsgehalt: Brutto ist nicht Netto<br />

Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag<br />

immer in Brutto angegeben. Da du als Auszubildender aber<br />

dazu verpflichtet bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten,<br />

wirst du diesen Betrag nicht auf dein Konto ausgezahlt<br />

bekommen. Am Ende des Monats erhältst du immer<br />

deinen Netto-Lohn.<br />

Merke: Brutto ist dein Gesamtgehalt ... Netto ist dein Gehalt<br />

abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Finanzspritzen<br />

Der Staat investiert in die Zukunft, indem er in dich investiert.<br />

Das gilt für künftige Studenten ebenso wie für<br />

Anwärter auf einen Ausbildungsplatz. Die verschiedenen<br />

Fördergelder sind an Bedingungen geknüpft. Jedoch wird<br />

jeder unterstützt, der darauf angewiesen ist.<br />

Berufsausbildungsbeihilfe<br />

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat zum<br />

Beispiel derjenige, der eine eigene Wohnung finanzieren<br />

muss, weil die Ausbildungsstätte sehr weit vom Elternhaus<br />

entfernt liegt.<br />

Berechnet wird dieser Betrag, der nicht zurückgezahlt<br />

werden muss, aus dem Verdienst der Eltern oder eines<br />

Partners/einer Partnerin.<br />

Die Voraussetzung für BAB ist, dass eine betriebliche und<br />

überbetriebliche Ausbildung im dualen System absolviert<br />

wird.<br />

Wer eine schulische Ausbildung macht, hat keinen Anspruch.<br />

Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei<br />

der Bundesagentur für Arbeit.<br />

BAföG<br />

Machst du eine schulische Ausbildung, hast du in der Regel<br />

keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).<br />

Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner<br />

Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen nach<br />

dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG<br />

genannt, beantragen. Anders als beim Studenten-BAföG<br />

muss die Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht<br />

zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell<br />

berechnet. Dabei werden dein Einkommen sowie<br />

das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/<br />

deiner Partnerin angerechnet. Weitere Voraussetzungen<br />

sind, dass du deine Ausbildung an einer weiterführenden<br />

Schule machst, jünger als 30 Jahre alt bist und nicht mehr<br />

bei deinen Eltern wohnst. Einen BAföG-Antrag musst du<br />

beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner<br />

Stadt einreichen.<br />

Wohngeld<br />

Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat,<br />

weil er zum Beispiel eine schulische Ausbildung, ein duales<br />

Studium oder eine zweite Ausbildung macht, kann zur<br />

finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Voraussetzungen<br />

für den Mietzuschuss sind die Volljährigkeit des<br />

Auszubildenden, der Ablehnungsbescheid für die BAB sowie<br />

ein Nachweis, dass man nicht mehr bei seinen Eltern<br />

wohnt und die Miete selbst finanzieren muss. Der Antrag<br />

auf Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde<br />

gestellt, in der sich die Wohnung befindet.<br />

Kindergeld<br />

Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr<br />

gezahlt. Im Monat sind das 194 Euro für das erste und das<br />

zweite Kind, 200 bzw. 225 Euro für das dritte oder vierte<br />

Kind. Falls du schon über 18 Jahre alt bist und gerade eine<br />

Ausbildung beginnst, kannst du bei der Familienkasse der<br />

Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld<br />

stellen. Solltest du während deiner Ausbildung bei deinen<br />

Eltern wohnen, erhalten sie auch dein Kindergeld. Ziehst<br />

du in deine eigene Wohnung, kannst du das Geld von deinen<br />

Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass es<br />

direkt auf dein Konto überwiesen wird.<br />

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