ME2BE HANDS UP Nordfriesland 2018
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<strong>HANDS</strong> <strong>UP</strong> // WERKZEUGKASTEN<br />
THEMA // KUNDE<br />
WERKZEUGKASTEN // <strong>HANDS</strong> <strong>UP</strong><br />
THEMA // KUNDE<br />
AZUBIGEHALT UND<br />
FINANZSPRITZEN<br />
Tipps für eine gute Vorbereitung<br />
Du hast es geschafft! Du hast deine Ausbildung begonnen,<br />
und nach dem ersten Monat landet auch das erste Gehalt<br />
auf deinem Konto. So schön es auch ist, sein eigenes Geld<br />
zu verdienen, eine eigene Wohnung zu beziehen und selbst<br />
für seinen Unterhalt aufzukommen, so schwierig kann es<br />
sein, diese Kosten mit dem Azubigehalt zu stemmen.<br />
Azubis verdienen nicht gerade üppig. Je nach Beruf und<br />
Region kann die Ausbildungsvergütung außerdem sehr<br />
unterschiedlich ausfallen. Bekommt ein Maurer- Azubi um<br />
die 780 Euro im ersten Lehrjahr, verdienen angehende Friseurinnen<br />
und Friseure etwa 450 Euro. Bedenkt man, welche<br />
Kosten anfallen für Miete, Strom, Heizung, Kleidung,<br />
Essen, Fahrtkosten, Handy, Freizeit und Hobbies und, und,<br />
und – bleibt am Ende des Monats nicht mehr viel Geld übrig.<br />
Wer in der Ausbildungszeit keine finanzielle Unterstützung<br />
von seinen Eltern erhält, hat unter Umständen einen<br />
Anspruch auf staatliche Unterstützung.<br />
Dein Ausbildungsgehalt: Brutto ist nicht Netto<br />
Die Ausbildungsvergütung wird im Ausbildungsvertrag<br />
immer in Brutto angegeben. Da du als Auszubildender aber<br />
dazu verpflichtet bist, Steuern und Sozialabgaben zu entrichten,<br />
wirst du diesen Betrag nicht auf dein Konto ausgezahlt<br />
bekommen. Am Ende des Monats erhältst du immer<br />
deinen Netto-Lohn.<br />
Merke: Brutto ist dein Gesamtgehalt ... Netto ist dein Gehalt<br />
abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Finanzspritzen<br />
Der Staat investiert in die Zukunft, indem er in dich investiert.<br />
Das gilt für künftige Studenten ebenso wie für<br />
Anwärter auf einen Ausbildungsplatz. Die verschiedenen<br />
Fördergelder sind an Bedingungen geknüpft. Jedoch wird<br />
jeder unterstützt, der darauf angewiesen ist.<br />
Berufsausbildungsbeihilfe<br />
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat zum<br />
Beispiel derjenige, der eine eigene Wohnung finanzieren<br />
muss, weil die Ausbildungsstätte sehr weit vom Elternhaus<br />
entfernt liegt.<br />
Berechnet wird dieser Betrag, der nicht zurückgezahlt<br />
werden muss, aus dem Verdienst der Eltern oder eines<br />
Partners/einer Partnerin.<br />
Die Voraussetzung für BAB ist, dass eine betriebliche und<br />
überbetriebliche Ausbildung im dualen System absolviert<br />
wird.<br />
Wer eine schulische Ausbildung macht, hat keinen Anspruch.<br />
Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei<br />
der Bundesagentur für Arbeit.<br />
BAföG<br />
Machst du eine schulische Ausbildung, hast du in der Regel<br />
keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).<br />
Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner<br />
Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen nach<br />
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG<br />
genannt, beantragen. Anders als beim Studenten-BAföG<br />
muss die Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht<br />
zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell<br />
berechnet. Dabei werden dein Einkommen sowie<br />
das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/<br />
deiner Partnerin angerechnet. Weitere Voraussetzungen<br />
sind, dass du deine Ausbildung an einer weiterführenden<br />
Schule machst, jünger als 30 Jahre alt bist und nicht mehr<br />
bei deinen Eltern wohnst. Einen BAföG-Antrag musst du<br />
beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner<br />
Stadt einreichen.<br />
Wohngeld<br />
Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat,<br />
weil er zum Beispiel eine schulische Ausbildung, ein duales<br />
Studium oder eine zweite Ausbildung macht, kann zur<br />
finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Voraussetzungen<br />
für den Mietzuschuss sind die Volljährigkeit des<br />
Auszubildenden, der Ablehnungsbescheid für die BAB sowie<br />
ein Nachweis, dass man nicht mehr bei seinen Eltern<br />
wohnt und die Miete selbst finanzieren muss. Der Antrag<br />
auf Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde<br />
gestellt, in der sich die Wohnung befindet.<br />
Kindergeld<br />
Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr<br />
gezahlt. Im Monat sind das 194 Euro für das erste und das<br />
zweite Kind, 200 bzw. 225 Euro für das dritte oder vierte<br />
Kind. Falls du schon über 18 Jahre alt bist und gerade eine<br />
Ausbildung beginnst, kannst du bei der Familienkasse der<br />
Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld<br />
stellen. Solltest du während deiner Ausbildung bei deinen<br />
Eltern wohnen, erhalten sie auch dein Kindergeld. Ziehst<br />
du in deine eigene Wohnung, kannst du das Geld von deinen<br />
Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass es<br />
direkt auf dein Konto überwiesen wird.<br />
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