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April 2019

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Arbeits vertrag<br />

Diese Punkte sind beim Vertrags-Check wichtig<br />

Enzkreis Rundschau TEST wird Ihnen präsentiert von Stiftung Warentest:<br />

Wie bei jedem Vertrag gilt auch für den Arbeits vertrag: Erst prüfen, dann unter schreiben.<br />

Die Rechts experten der Stiftung Warentest erklären, worauf Arbeitnehmer beim Vertrags-Check<br />

achten sollten und welche Punkte unbe dingt im Vertrag stehen müssen.<br />

Auf die wichtigen Punkte konzentrieren<br />

Das Vorstellungs gespräch ist gut gelaufen, die Stelle<br />

zugesagt. Der Arbeit geber legt dem Bewerber den<br />

Arbeits vertrag vor. Dieser muss sich entscheiden, ob<br />

er ihn unterzeichnen will. „Über Änderungs wünsche<br />

wird der Arbeit geber meist nicht erfreut sein, da er<br />

dann wieder die Rechts abteilung bemühen muss“,<br />

erklärt Alexander Bredereck, Fach anwalt für Arbeitsrecht<br />

aus Berlin. „Ein Arbeitnehmer, der allzu hart<br />

nach verhandelt, wird schnell als kompliziert abgestempelt<br />

und dann möglicher weise wieder aussortiert.“<br />

Arbeitnehmer sollten sich bei Verhand lungen<br />

also auf die wichtigen Punkte konzentrieren.<br />

Gesetzliche Vorschriften einhalten<br />

Für Arbeits verträge gilt der Grund satz der Vertragsfreiheit.<br />

Das heißt: Arbeit geber und Arbeitnehmer<br />

können vereinbaren, was sie wollen. Es gibt allerdings<br />

Grenzen. Bredereck erläutert: „Rege lungen in<br />

Arbeits verträgen, die zum Beispiel unklar sind, den<br />

Mitarbeiter einseitig benach teiligen oder gegen gesetzliche<br />

Verbote verstoßen, sind unwirk sam. Dann<br />

gilt regel mäßig das Gesetz.“ Auch Tarif verträge, Bestimmungen<br />

zum Schutz von Arbeitnehmern und<br />

Betriebs ver einbarungen setzen Grenzen. Die Bestimmungen<br />

gelten in der Regel für alle Mitarbeiter des<br />

Unter nehmens. Oft findet sich im Arbeits vertrag ein<br />

Hinweis darauf.<br />

Tätig keit klar beschreiben<br />

Arbeit geber und neuer Mitarbeiter müssen als Parteien<br />

des Vertrags genannt werden. Damit verpflichtet<br />

sich der Arbeitnehmer, die vereinbarten Aufgaben<br />

und Tätig keiten persönlich zu erbringen. Der Arbeitgeber<br />

schuldet ihm als Gegen leistung eine Vergütung<br />

für die erledigte Arbeit. Wichtig ist eine möglichst<br />

eindeutige Beschreibung der Tätig keit, schwammige<br />

Formulierungen können ein Nachteil sein. Eindeutige<br />

Aussagen verhindern, dass Mitarbeiter Arbeiten übernehmen<br />

müssen, die geringer bezahlt werden oder<br />

für die sie über qualifiziert sind.<br />

Ort der Tätig keit fest legen<br />

Wer zwingend darauf angewiesen ist, an einem<br />

bestimmten Ort zu arbeiten, sollte das im Arbeitsvertrag<br />

klar regeln. Ist der Arbeits ort nicht ganz eindeutig<br />

fest gelegt, finden sich oft Ergän zungen, zum<br />

Beispiel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch<br />

an sämtlichen anderen Stand orten des Arbeit gebers<br />

tätig zu werden.“ Solche Klauseln ermöglichen dem<br />

Arbeit geber später eine erleichterte Versetzung des<br />

Arbeitnehmers.<br />

Alle Informationen unter www.test.de<br />

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