April 2019
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Arbeits vertrag<br />
Diese Punkte sind beim Vertrags-Check wichtig<br />
Enzkreis Rundschau TEST wird Ihnen präsentiert von Stiftung Warentest:<br />
Wie bei jedem Vertrag gilt auch für den Arbeits vertrag: Erst prüfen, dann unter schreiben.<br />
Die Rechts experten der Stiftung Warentest erklären, worauf Arbeitnehmer beim Vertrags-Check<br />
achten sollten und welche Punkte unbe dingt im Vertrag stehen müssen.<br />
Auf die wichtigen Punkte konzentrieren<br />
Das Vorstellungs gespräch ist gut gelaufen, die Stelle<br />
zugesagt. Der Arbeit geber legt dem Bewerber den<br />
Arbeits vertrag vor. Dieser muss sich entscheiden, ob<br />
er ihn unterzeichnen will. „Über Änderungs wünsche<br />
wird der Arbeit geber meist nicht erfreut sein, da er<br />
dann wieder die Rechts abteilung bemühen muss“,<br />
erklärt Alexander Bredereck, Fach anwalt für Arbeitsrecht<br />
aus Berlin. „Ein Arbeitnehmer, der allzu hart<br />
nach verhandelt, wird schnell als kompliziert abgestempelt<br />
und dann möglicher weise wieder aussortiert.“<br />
Arbeitnehmer sollten sich bei Verhand lungen<br />
also auf die wichtigen Punkte konzentrieren.<br />
Gesetzliche Vorschriften einhalten<br />
Für Arbeits verträge gilt der Grund satz der Vertragsfreiheit.<br />
Das heißt: Arbeit geber und Arbeitnehmer<br />
können vereinbaren, was sie wollen. Es gibt allerdings<br />
Grenzen. Bredereck erläutert: „Rege lungen in<br />
Arbeits verträgen, die zum Beispiel unklar sind, den<br />
Mitarbeiter einseitig benach teiligen oder gegen gesetzliche<br />
Verbote verstoßen, sind unwirk sam. Dann<br />
gilt regel mäßig das Gesetz.“ Auch Tarif verträge, Bestimmungen<br />
zum Schutz von Arbeitnehmern und<br />
Betriebs ver einbarungen setzen Grenzen. Die Bestimmungen<br />
gelten in der Regel für alle Mitarbeiter des<br />
Unter nehmens. Oft findet sich im Arbeits vertrag ein<br />
Hinweis darauf.<br />
Tätig keit klar beschreiben<br />
Arbeit geber und neuer Mitarbeiter müssen als Parteien<br />
des Vertrags genannt werden. Damit verpflichtet<br />
sich der Arbeitnehmer, die vereinbarten Aufgaben<br />
und Tätig keiten persönlich zu erbringen. Der Arbeitgeber<br />
schuldet ihm als Gegen leistung eine Vergütung<br />
für die erledigte Arbeit. Wichtig ist eine möglichst<br />
eindeutige Beschreibung der Tätig keit, schwammige<br />
Formulierungen können ein Nachteil sein. Eindeutige<br />
Aussagen verhindern, dass Mitarbeiter Arbeiten übernehmen<br />
müssen, die geringer bezahlt werden oder<br />
für die sie über qualifiziert sind.<br />
Ort der Tätig keit fest legen<br />
Wer zwingend darauf angewiesen ist, an einem<br />
bestimmten Ort zu arbeiten, sollte das im Arbeitsvertrag<br />
klar regeln. Ist der Arbeits ort nicht ganz eindeutig<br />
fest gelegt, finden sich oft Ergän zungen, zum<br />
Beispiel: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch<br />
an sämtlichen anderen Stand orten des Arbeit gebers<br />
tätig zu werden.“ Solche Klauseln ermöglichen dem<br />
Arbeit geber später eine erleichterte Versetzung des<br />
Arbeitnehmers.<br />
Alle Informationen unter www.test.de<br />
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