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LEBE_67

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PRESSE-ERKLÄRUNG<br />

zum „Gesetz über Künstliche Befruchtung“<br />

(Den verschiedenen Medien zur Veröffentlichung zugeschickt)<br />

Am 11.12.2003 hat der italienische Senat endlich das lang erwartete Gesetz über<br />

„Künstliche Befruchtung“ verabschiedet, welches den Umgang mit künstlich geschaffenen<br />

Kleinstkindern (Embryos) regelt. 169 Senatoren stimmten für dieses Gesetz,<br />

92 dagegen, 5 enthielten sich der Stimme. Die Bewegung für das Leben Südtirol<br />

begrüßt dieses Gesetz, da es eine Reihe von Maßnahmen festlegt, welche das<br />

Leben künstlich geschaffener Kleinstkinder ausreichend schützen. Die Bewegung<br />

für das Leben Südtirol hätte allerdings ein Gesetz vorgezogen, welches im Sinne<br />

des katholischen Lehramtes jegliche Art künstlicher Befruchtung untersagt.<br />

Das nun geltende Gesetz sieht aber immerhin vor:<br />

• dass jeder künstlich erzeugte Embryo rechtlich als legitimes Kind des Erzeuger-<br />

Paares anerkannt ist,<br />

• dass alle (maximal drei) künstlich erzeugten Embryonen eines Paares in die Gebärmutter<br />

implantiert werden müssen,<br />

• dass sie weder eingefroren, zu Experimenten verwendet oder genetischen Veränderungen<br />

unterzogen werden dürfen,<br />

• dass Embryo-Selektion (Präimplantationsdiagnostik) untersagt ist,<br />

• dass die gezielte Abtreibung eines ungewollten Zwillings verboten ist,<br />

• dass die Erzeugung von Embryonen mit Samen oder Eizellen dritter Personen,<br />

bzw. nichtmenschlicher Lebewesen verboten ist,<br />

• dass die künstliche Befruchtung verheirateten Paaren vorbehalten und für Homosexuelle<br />

nicht zulässig ist.<br />

In dieser Form dient dieses Gesetz dem Schutz künstlich erzeugter Embryos und sichert<br />

diesen kleinsten Mitmenschen ihre Menschenrechte.<br />

Johannes Paul II. verurteilt<br />

Tötung von Embryonen zur<br />

Stammzellengewinnung<br />

Warnung bei Audienz für Mitglieder der<br />

Päpstlichen Wissenschaftsakademie,<br />

entnommen aus, dem Online-Magazin ZENIT<br />

Papst Johannes Paul II. hat vor dem moralischen<br />

Widerspruch gewarnt, Menschenleben<br />

einerseits vor Krankheiten<br />

retten zu wollen, wofür andererseits<br />

Menschenleben in ihrer ersten Entwicklungsphase<br />

im Bereich der Forschung<br />

zerstört werden.<br />

Der Papst hat erneut die Haltung der Kirche<br />

im Bereich der Stammzellenforschung<br />

bekräftigt, als er die Mitglieder<br />

der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften<br />

– unter ihnen mehrere Nobelpreisträger<br />

- in Audienz empfing, die ihr<br />

400-jähriges Bestehen mit einem Treffen<br />

begingen.<br />

In seiner von einem Mitarbeiter der Kurie<br />

auf Englisch verlesenen Ansprache<br />

erwog Johannes Paul II., dass „die Forschung<br />

in diesem Bereich aufgrund der<br />

sich daraus ergebenden Hoffnung, viele<br />

Menschen betreffende Krankheiten zu<br />

heilen, verständlicherweise wichtiger geworden<br />

ist“.<br />

Die Annahme dieses Gesetzes im Senat mit beachtlicher Mehrheit ehrt die italienische<br />

Regierung, ist es doch seit Jahren das erste Gesetz, das eine Trendwende zum<br />

Lebensschutz erkennen lässt u. damit vielleicht eine Wende der italienischen Politik<br />

im Umgang mit dem Leben vor der Geburt kennzeichnet.<br />

Die Bewegung für das Leben registriert mit Zufriedenheit, dass laut Pressemitteilung<br />

auch die Südtiroler Landesregierung mit dem neuen Staatsgesetz über „Künstliche<br />

Befruchtung“ weitgehend übereinstimmt, nimmt allerdings angemeldete Abstriche<br />

mit Befremden zur Kenntnis: z.B. schließt die Landesregierung Befruchtung<br />

mittels Samen oder Eizellen Dritter anscheinend nicht grundsätzlich aus; das wäre<br />

bedenklich! Die Bewegung für das Leben ersucht die Südtiroler Landesregierung<br />

sich nicht von stark kommerziell orientierten Ärzten oder gehorsamen Nachbeterinnen<br />

feministischer Schlagwörter beeinflussen zu lassen und im Interesse der Embryonen,<br />

der kleinsten und hilflosesten unserer Mitbürger, die genaue Einhaltung<br />

des neuen Embryonengesetzes zu garantieren.<br />

Bewegung für das Leben-Südtirol<br />

26 <strong>LEBE</strong> <strong>67</strong>/2004<br />

„Ich habe bei anderer Gelegenheit betont,<br />

dass Stammzellen zur Erforschung<br />

von Heilmethoden nicht aus embryonalem<br />

Gewebe stammen dürfen“.<br />

„Stattdessen ermutige ich zu Untersuchungen<br />

an adultem Gewebe oder einem<br />

solchen Gewebe, das für die normale<br />

Entwicklung des Fötus nicht nötig<br />

ist“, (gemeint ist Plazenta- und Nabelschnurgewebe),<br />

da in diesem Fall die<br />

wissenschaftliche Forschung nicht die<br />

Zerstörung menschlichen Lebens mit<br />

sich bringt.<br />

„Jede Behandlung, die Menschenleben<br />

retten will, aber auf der Zerstörung<br />

menschlichen Lebens gründet, ist vom<br />

logischen und moralischen Standpunkt<br />

aus widersprüchlich, so wie jede Produktion<br />

menschlicher Embryonen mit<br />

dem direkten oder indirekten Ziel des<br />

Experiments und ihrer eventuellen Zerstörung“,<br />

fügte er abschließend hinzu.<br />

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