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Taxi Times München - Januar 2019

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NEWS<br />

NEWSTICKER<br />

IHR INKLUSIONSTAXI VOM MARKTFÜHRER<br />

Entspricht der DIN 75078 Teil 1+2<br />

RUBRIK<br />

DER TAXIFAHRER ALS<br />

MARGENKILLER<br />

Ein langer Beitrag im Wirtschaftsteil<br />

der „Süddeutschen Zeitung (SZ)“<br />

beschrieb am 11. <strong>Januar</strong> unter der<br />

Headline „Kampf ums Knöpfchen“<br />

sehr aufschlussreich und informativ<br />

die „Wettfahrt um die meistgenutzte<br />

<strong>Taxi</strong>-App“. Dabei ging es auch um<br />

die Bemühungen von Daimler, zum<br />

wichtigen Anbieter von Mobilität zu<br />

werden. „Als Pioniere des Automobilbaus<br />

werden wir nicht anderen<br />

das Feld überlassen, wenn es um<br />

die urbane Mobilität der Zukunft<br />

geht“, wird Daimler-Chef Zetsche<br />

zitiert. Die Mobilität auf Abruf (neudeutsch:<br />

„on demand“) sei das neue<br />

Zauberwort.<br />

Dabei gehe es um ein Milliardengeschäft<br />

und für Daimler darum, vor<br />

Konkurrenten wie Uber, Grab, Didi<br />

und anderen die „meistgenutzte <strong>Taxi</strong>-<br />

App der Welt zu werden“, schreibt<br />

die „SZ“ und nennt auch den Grund<br />

für den Wettstreit um Marktanteile:<br />

„Sobald in autonomen Autos keine<br />

<strong>Taxi</strong>-Fahrer mehr nötig sind, werden<br />

die Margen größer.“ jh<br />

IHK FÜHRT DEN<br />

TAXI-DIALOG EIN<br />

Im <strong>Taxi</strong>gewerbe gibt es derzeit viel<br />

zu diskutieren. Angefangen bei den<br />

geplanten PBefG-Änderungen über<br />

die juristischen Scharmützel mit<br />

Uber bis hin zum Diesel als<br />

(umwelt-)politisches Auslaufmodell.<br />

Für die IHK <strong>München</strong> und Oberbayern<br />

ist das Grund genug, künftig<br />

einen regelmäßigen <strong>Taxi</strong>-Dialog zu<br />

führen. Fünf- bis sechsmal pro Jahr<br />

will man jeweils zu einem Schwerpunktthema<br />

mit Vertretern aus dem<br />

KVR, den <strong>Taxi</strong>verbänden und den<br />

Zentralen an einem Tisch sitzen und<br />

Argumente austauschen.<br />

Ein erstes Kick-off-Meeting fand<br />

bereits Ende November des vergangenen<br />

Jahres statt. Organisiert<br />

und geleitet wird der IHK-<strong>Taxi</strong>-<br />

Dialog von Elke Hagg, sie ist gemeinsam<br />

mit Christiane Pöge für <strong>Taxi</strong>angelegenheiten<br />

zuständig. Auch<br />

der IHK-Verkehrsreferent Korbinian<br />

Leitner bringt sich in den <strong>Taxi</strong>-<br />

Dialog ein.<br />

jh<br />

DIE SCHLIMME<br />

SCHLAGZEILE DER TZ<br />

Mit der reißerischen Headline „Sex-Falle <strong>Taxi</strong>“ thematisierte die Boulevard-<br />

Zeitung „tz“ zwei sexuelle Übergriffe, die angeblich in einem <strong>Taxi</strong> stattgefunden<br />

hätten. Quelle waren zwei Meldungen der Polizeipressestelle über sexuelle Gewalt<br />

an Frauen in <strong>Taxi</strong>s am 10. und 11. November. Sehr schnell konnte in mindestens<br />

einem Fall jedoch die Beteiligung eines <strong>Taxi</strong>fahrers ausgeschlossen werden und<br />

die Polizei korrigierte postwendend ihre Wortwahl. Zu spät für die „tz“. Die<br />

Schlagzeile war gedruckt und die Verunglimpfung der <strong>Taxi</strong>branche konnte nicht<br />

mehr rückgängig gemacht werden.<br />

Etwas Positives hatten die schlimmen Vorfälle dann aber doch: Ein Münchner<br />

Radiosender startete eine Ausbildungsinitiative für weibliche <strong>Taxi</strong>fahrerinnen,<br />

die dann speziell gerufen werden können. Rund einhundert Frauen haben sich<br />

daraufhin beworben und nehmen aktuell an der Ausbildung zur <strong>Taxi</strong>fahrerin<br />

bei der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG teil – sponsored bei Radio Gong 96.3. Mal sehen, wie<br />

viele es durchziehen. <br />

jh<br />

MIETWAGEN IN<br />

HELLELFENBEIN<br />

M-Q xxxx. Eine Mercedes E-Klasse mit dieser Buchstabenkombination fällt aktuell<br />

vielen Kollegen auf, weil sie zwar die <strong>Taxi</strong>farbe Hellelfenbein, aber kein Dachzeichen<br />

hat. Dazu kommt, dass andere Fahrzeuge mit M-Q einem bestimmten<br />

Mietwagenunternehmen zugeordnet werden, das für Uber fährt. Ist es erlaubt,<br />

wenn ein Nicht-<strong>Taxi</strong> in Hellelfenbein unterwegs ist?<br />

Rechtlich gesehen schreibt § 26 der BOKraft vor, dass <strong>Taxi</strong>s durch einen hellelfenbeinfarbigen<br />

Anstrich (RAL 1015) kenntlich gemacht werden müssen. Es<br />

gibt allerdings keine gesetzliche Bestimmung, welche die private Nutzung eines<br />

Fahrzeugs mit demselben Farbton verbietet.<br />

Anders verhält es sich, wenn ein Mietwagenunternehmer ein Fahrzeug in<br />

Hellelfenbein einsetzt. Dies müsste ihm eigentlich von der zuständigen Genehmigungsbehörde<br />

verboten werden. Für eine solche Untersagung könnte sich die<br />

Behörde auf den § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) berufen. Im<br />

Absatz 4 heißt es dort: „Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen<br />

für Mietwagen nicht verwendet werden.“ Sollte also jenes oben genannte Fahrzeug<br />

tatsächlich nachweislich Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG durchführen,<br />

wäre ein Hinweis beim zuständigen Landratsamt mit der Bitte um Überprüfung<br />

durchaus angebracht. <br />

jh<br />

4<br />

JANUAR / <strong>2019</strong> TAXI<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

FOLGENDE FAHRZEUGE SIND ERHÄLTLICH:<br />

Caddy Maxi<br />

Berlingo L2<br />

SpaceTourer L2/L3<br />

Trafic L1/L2<br />

Connect L2<br />

Combo Life XL<br />

Vivaro L1/L2<br />

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3. Zwei optionale Dreh-Klappsitze in dritter Sitzreihe<br />

4. Optionale EasyFlex Rampe lässt sich schnell zur<br />

Ladefläche umfunktionieren - ideal für eine flexible<br />

Nutzung<br />

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