Gemeindeblatt Untergriesbach 154
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MARKTGEMEINDE<br />
Hundekot auf unseren Gräbern -<br />
Wo bleibt die Moral?<br />
Vor einigen Wochen erhielten wir eine absolut berechtigte Beschwerde einer <strong>Untergriesbach</strong>erin:<br />
sie berichtete, dass im unteren Teil des Friedhofs mitgeführte Hunde teilweise frei laufen gelassen werden und<br />
diese verrichten ihr Geschäft dann irgendwo im Friedhof und auch auf den Gräbern.<br />
Dazu möchten wir nochmals ganz deutlich bekannt geben: Das Mitführen von Hunden im Friedhof ist lt.<br />
Friedhofsordnung nicht gestattet. Die Hundebesitzer haben sich strikt daran zu halten.<br />
Neben der ärgerlichen Hinterlassenschaft ist dieses Verhalten absolut pietätlos und nicht zu dulden. Bei<br />
zukünftigen Fällen die beobachtet werden werden wir Anzeige erstatten.<br />
Das Landwirtschaftliche Wochenblatt berichtet:<br />
Nach dem Ausführen von Hunden sorgen deren<br />
und Forsten Roth/Hersbruck, Werner Wolf, beobachtet<br />
Hinterlassenschaften für Ärger bei den Bauern.<br />
hat.<br />
Viele Menschen freuen sich derzeit über die Schön-<br />
Beim Ausführen von Hunden sorgen zudem deren<br />
heiten der Natur. Gesetzliche Regelungen zu deren<br />
Hinterlassenschaften für große Probleme. Hunde<br />
Schutz sind im Bayerischen Naturschutzgesetz<br />
können mit dem Parasiten namens Neospora caninum<br />
festgelegt.<br />
befallen sein, so der Präsident der mittelfränkischen<br />
In Artikel 30 ist bestimmt, dass „landwirtschaftlich und<br />
Tierärzte Dr. Peter Schieber. Wird infizierter Hundekot<br />
gärtnerisch genutzte Flächen während der Nutzzeit<br />
von Milchkühen über Futter von Feldern und Wiesen<br />
nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen.<br />
aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl-<br />
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung<br />
und Totgeburten führen. Dies bestätigen immer wieder<br />
und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.“<br />
amtliche Untersuchungen.<br />
Solches kann verhindert werden, wenn Hunde<br />
Dies ist eine klare gesetzliche Regelung, die aber leider<br />
während der Nutz- bzw. Vegetationszeit nicht auf<br />
viele anscheinend nicht kennen oder nicht beachten,<br />
landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Felder<br />
wie der Leiter des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft<br />
gelassen werden, betonte Behördenleiter Wolf.<br />
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