Gemeindeblatt Untergriesbach 154
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MARKTGEMEINDE<br />
Meine Grundstücke entlang von Straßen, Wegen und<br />
Bäume und Sträucher müssen geprüft und ordnungsgemäß geschnitten werden<br />
Besonders im Sommer ist jede Gemeinde stolz auf<br />
schönes Grün und blühende Sträucher. Auch entlang<br />
der Straßen und Wege prägen saftiges Grün und<br />
schöne Pflanzen unser Ortsbild. Gerade in Zeiten, in<br />
denen Stürme, Hitze und der Borkenkäfer unseren<br />
Wäldern zusetzt, sollen wir gemeinsam auf den Erhalt<br />
unserer Bäume und typischen Hecken achten. Aber so<br />
schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen<br />
auch sein mögen, sie dürfen nicht zu einem Ärgernis<br />
oder gar zur Gefahr für andere werden.<br />
Leider haben die Verantwortlichen des Marktes<br />
<strong>Untergriesbach</strong> in den letzten Wochen vermehrt<br />
festgestellt, dass Bäume, Sträucher und Hecken von<br />
Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen<br />
Verkehrsraum hineinwachsen oder schon<br />
hineingewachsen sind. Hierdurch können Fußgänger,<br />
Radfahrer und Kraftfahrer behindert oder gefährdet<br />
werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken<br />
die Sicht stark eingeschränkt wird oder<br />
Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder<br />
von überhängenden Bewuchs<br />
verdeckt werden.<br />
Die Verkehrssicherung ist in dieser Beziehung nicht in<br />
erster Linie Sache der Gemeinden. Die Grundstücksbesitzer<br />
entlang der Straßen, Gehwege, Feld-<br />
und<br />
Waldwege sind für die Verkehrssicherheit im Bereich<br />
ihrer Grundstücke verantwortlich, soweit diese durch<br />
Überwuchs von Pflanzen oder durch dürre Äste oder<br />
gar Bäume gefährdet werden könnte. Auch in<br />
Bereichen von Feld- und Waldwegen sind die<br />
anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, die<br />
öffentlichen und nicht öffentlichen Feld- und Waldwege<br />
von von Bewuchs freizuhalten.<br />
Der Markt <strong>Untergriesbach</strong> bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer<br />
ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu<br />
überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden,<br />
dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil<br />
eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste<br />
können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr<br />
bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen<br />
Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Bei den<br />
heftigen und nassen Schneefällen im vergangenen<br />
Winter war dies mitunter ein Grund, warum viele<br />
Straßen, Wege gesperrt werden mussten.<br />
Der Bauhof ist ganzjährig unterwegs und auch bemüht<br />
kleinere Problemstellen ohne großes Aufhebens zu<br />
beseitigen. Aber wir können zum einen personell die<br />
Freihaltung von Straßen und Wegen nicht leisten und<br />
zum anderen darf der Markt <strong>Untergriesbach</strong> nicht<br />
einfach Bäume und Sträucher auf fremden Grundstücken<br />
zurückschneiden. Aus diesen Gründen bitten<br />
wir alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen<br />
Flächen ihren Bestand regelmäßig zu kontrollieren<br />
(idealerweise 2 mal jährlich) und wenn nötig einzelne<br />
Äste, Sträucher oder Bäume zurück zu schneiden.<br />
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Wir bitten um Beachtung und Ihre Mithilfe