08.08.2019 Aufrufe

Gemeindeblatt Untergriesbach 154

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MARKTGEMEINDE<br />

Meine Grundstücke entlang von Straßen, Wegen und<br />

Bäume und Sträucher müssen geprüft und ordnungsgemäß geschnitten werden<br />

Besonders im Sommer ist jede Gemeinde stolz auf<br />

schönes Grün und blühende Sträucher. Auch entlang<br />

der Straßen und Wege prägen saftiges Grün und<br />

schöne Pflanzen unser Ortsbild. Gerade in Zeiten, in<br />

denen Stürme, Hitze und der Borkenkäfer unseren<br />

Wäldern zusetzt, sollen wir gemeinsam auf den Erhalt<br />

unserer Bäume und typischen Hecken achten. Aber so<br />

schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen<br />

auch sein mögen, sie dürfen nicht zu einem Ärgernis<br />

oder gar zur Gefahr für andere werden.<br />

Leider haben die Verantwortlichen des Marktes<br />

<strong>Untergriesbach</strong> in den letzten Wochen vermehrt<br />

festgestellt, dass Bäume, Sträucher und Hecken von<br />

Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen<br />

Verkehrsraum hineinwachsen oder schon<br />

hineingewachsen sind. Hierdurch können Fußgänger,<br />

Radfahrer und Kraftfahrer behindert oder gefährdet<br />

werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken<br />

die Sicht stark eingeschränkt wird oder<br />

Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder<br />

von überhängenden Bewuchs<br />

verdeckt werden.<br />

Die Verkehrssicherung ist in dieser Beziehung nicht in<br />

erster Linie Sache der Gemeinden. Die Grundstücksbesitzer<br />

entlang der Straßen, Gehwege, Feld-<br />

und<br />

Waldwege sind für die Verkehrssicherheit im Bereich<br />

ihrer Grundstücke verantwortlich, soweit diese durch<br />

Überwuchs von Pflanzen oder durch dürre Äste oder<br />

gar Bäume gefährdet werden könnte. Auch in<br />

Bereichen von Feld- und Waldwegen sind die<br />

anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, die<br />

öffentlichen und nicht öffentlichen Feld- und Waldwege<br />

von von Bewuchs freizuhalten.<br />

Der Markt <strong>Untergriesbach</strong> bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer<br />

ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu<br />

überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden,<br />

dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil<br />

eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste<br />

können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr<br />

bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen<br />

Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Bei den<br />

heftigen und nassen Schneefällen im vergangenen<br />

Winter war dies mitunter ein Grund, warum viele<br />

Straßen, Wege gesperrt werden mussten.<br />

Der Bauhof ist ganzjährig unterwegs und auch bemüht<br />

kleinere Problemstellen ohne großes Aufhebens zu<br />

beseitigen. Aber wir können zum einen personell die<br />

Freihaltung von Straßen und Wegen nicht leisten und<br />

zum anderen darf der Markt <strong>Untergriesbach</strong> nicht<br />

einfach Bäume und Sträucher auf fremden Grundstücken<br />

zurückschneiden. Aus diesen Gründen bitten<br />

wir alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen<br />

Flächen ihren Bestand regelmäßig zu kontrollieren<br />

(idealerweise 2 mal jährlich) und wenn nötig einzelne<br />

Äste, Sträucher oder Bäume zurück zu schneiden.<br />

8<br />

Wir bitten um Beachtung und Ihre Mithilfe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!