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GarserGN_03_2019

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daheim. urlaub. leben.<br />

Luftkurort Gars am Kamp<br />

Kostspielige Aufräumaktion am Wasser<br />

Algen entfernt<br />

Gut zu<br />

wissen<br />

ÜBERHÄNGENDE ÄSTE<br />

© Wiesinger<br />

Mehr als 25 Tonnen Kraut wurden aus dem Kamp entfernt.<br />

GARS. Es ist so ähnlich wie Rasenmähen, nur halt im Kamp - ohne die<br />

alljährliche Bearbeitung wird sich das Aussehen des Kamp nicht nach<br />

unseren Vorstellungen entwickeln: Am 16. und 17. Juli <strong>2019</strong> wurde über<br />

vielfachen Wunsch der Bevölkerung das Kraut im Kamp („Kanadische<br />

Wasserpest“ - Elodea Kanadensis) zwischen Badwehr und Chinesischem<br />

Zentrum mit einem Amphibienfahrzeug der Fa. DWS aus Wien entfernt.<br />

Wir hatten ja gehofft, dass nach der vorjährigen Aktion weniger Kraut<br />

im Kamp sei – die Realität sah anders aus, es war genau so viel wie 2018.<br />

Sechs LKW–Fuhren mit 25 Tonnen Kraut wurden aus dem Kamp entfernt.<br />

Sehr gut bewährt hat sich heuer das in freiwilliger Arbeit gebaute<br />

Floss, das für nächstes Jahr noch leicht adaptiert wird. Kosten: ungefähr<br />

€ 3.500.- pro Tag. Das bedeutet gleichzeitig, dass bei einer Ausdehnung<br />

der bearbeiteten Fläche bis zum Badsteg mit Gesamtkosten jenseits der €<br />

10.000.- zu rechnen ist. Danke für die Mithilfe, das Verständnis und die<br />

Flexibilität aller Mitwirkenden. <br />

GR Friedrich Wiesinger<br />

GARS. Wieder häufen sich Beschwerden<br />

über Äste und Sträucher, die in den Gehsteig<br />

oder die Straße ragen. Daher möchten<br />

wir alle Grundstückseigentümer an ihre<br />

Pflichten erinnern: Laut § 91 der Straßenverkehrsordnung<br />

müssen die Straßen in<br />

ihrer gesamten Breite und auch die Gehsteige<br />

frei von überhängenden Ästen sein.<br />

Auch muss der Grundstückseigentümer<br />

zur Baumschere greifen, um Beleuchtungskörper<br />

und Beschilderungen auf der Straße<br />

„freizuschneiden“. Das jetzt im Herbst zu<br />

erwartende nasse Laub oder auch heruntergefallenes<br />

Obst und Unkraut müssen<br />

ebenfalls von Grundstückseigentümer entfernt<br />

werden. Diese Verunreinigungen sind<br />

nicht ungefährlich für Fußgänger, die darauf<br />

ausrutschen und stürzen können. Laut<br />

§ 93 der Straßenverkehrsordnung müssen<br />

Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten<br />

dafür sorgen, dass die Flächen, die<br />

dem öffentlichen Verkehr dienen (Gehsteige,<br />

Gehwege, Straßen) in einer Entfernung<br />

von nicht mehr als drei Metern entlang der<br />

Liegenschaft in der Zeit von 6 - 22 Uhr sauber<br />

(im übrigen auch schnee- und glatteisfrei)<br />

sind. Mit Verwaltungsstrafen ist zu<br />

rechnen.<br />

Einfach auf www.heckentag.at bestellen und<br />

Anfang November bequem liefern lassen!<br />

Fotos: K. Wanninger, F. Vondruska<br />

November <strong>2019</strong><br />

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Sträucher bester Qualität<br />

Bestellfrist: 2. Sept. bis 16. Okt.<br />

Hecken-Telefon: 0680/23 40 106<br />

MIT UNTERSTÜTZUNG DES LANDES NIEDERÖSTERREICH UND DER EUROPÄISCHEN UNION<br />

Europäischer<br />

Landwirtschaftsfonds<br />

für die Entwicklung<br />

des ländlichen Raums:<br />

Hier investiert Europa in<br />

die ländlichen Gebiete<br />

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LAND NÖ. Bis 6. Oktober <strong>2019</strong> können<br />

auf www.gockl.at/pflanzaktion hochwertige<br />

Hochstamm-Obstbäume inkl. Zubehör<br />

kostengünstig bestellt werden. Aus über<br />

500 verschiedenen Sorten Äpfel, Birnen,<br />

Zwetschken, Kirschen und Kriecherl kann<br />

gewählt werden. Ende Oktober stehen die<br />

bestellten Bäume am ausgewählten Ausgabeort<br />

zur Abholung bereit. Ermöglicht wird<br />

die Aktion durch eine Förderung durch das<br />

Land Niederösterreich, Abteilung Landschaftsfonds.<br />

Herbst <strong>2019</strong> 3

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