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OSE MONT September 2019

Schwalmtals Gemeindejournal für die Region Schwalmtal-Niederkrüchten.

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BAUKINDERGELD-TIPP<br />

ANTRAGSFRIST EINHALTEN TROTZ FEHLENDER<br />

UNTERLAGEN<br />

Eigentlich sind die sechs Monate Antragsfrist<br />

sowie die folgende Einreichungsfrist<br />

für die Nachweise von drei Monaten beim<br />

Baukindergeld großzügig bemessen.<br />

Doch manchmal fehlen auch dann noch<br />

die nötigen Unterlagen.<br />

Das Problem: Werden die Nachweise<br />

nicht fristgerecht im KfW-Zuschussportal<br />

hochgeladen, wird der Antrag auf Baukindergeld<br />

abgelehnt. Die Experten vom<br />

Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de<br />

erklären, wie Familien die Fristen<br />

dennoch einhalten können.<br />

Einige Unterlagen sind unverzichtbar,<br />

wenn das Baukindergeld beantragt wird:<br />

Meldebestätigung, Grundbuchauszug<br />

und Steuerbescheide müssen auf jeden<br />

Fall bei der KfW eingereicht werden.<br />

Fehlt einer dieser Nachweise, sollten die<br />

Antragsteller trotzdem unbedingt innerhalb<br />

der Frist tätig werden! Diese Möglichkeiten<br />

gibt es:<br />

1. DER GRUNDBUCHAUSZUG FEHLT<br />

Liegt nach dem Kauf einer Immobilie<br />

der Grundbuchauszug über den Eigentümerwechsel<br />

noch nicht vor, kann der<br />

Antragsteller ersatzweise zunächst die<br />

Auflassungsvormerkung einreichen. Diese<br />

muss, wie alle anderen Unterlagen<br />

auch, fristgerecht im KfW-Zuschussportal<br />

hochgeladen werden.<br />

2. DER STEUERBESCHEID FEHLT<br />

NOCH<br />

Auch die Steuerbescheide sind unverzichtbar<br />

für das Baukindergeld. Liegen<br />

diese noch nicht vor, sollten Antragsteller<br />

unbedingt vor dem Ablauf der Einreichungsfrist<br />

alle bereits vorhandenen<br />

Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen.<br />

Für den fehlenden Steuerbescheid<br />

muss zusätzlich eine formlose Erklärung<br />

hochgeladen werden, warum der Nachweis<br />

noch fehlt.<br />

Wichtig für alle Familien: Der Antrag auf<br />

Baukindergeld darf erst gestellt werden,<br />

wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen<br />

und in der neuen Immobilie mit<br />

Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die vollständigen<br />

Meldebestätigungen müssen<br />

also zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

bereits vorliegen!<br />

Alle wichtigen Informationen sowie Fragen<br />

und Antworten rund um das Baukindergeld<br />

finden Familien unter Fragen-<br />

ZumBaukindergeld.de<br />

FragenZumBaukindergeld.de ist ein Ratgeberportal<br />

der Aktion pro Eigenheim.<br />

Ziel ist es, allen Bauinteressierten in Fragen<br />

der Förderung und Finanzierung bei<br />

Neubau und Hauskauf möglichst große<br />

Transparenz zu verschaffen.<br />

Denn dadurch lässt sich bares Geld sparen,<br />

das dann für den Hausbau zur Verfügung<br />

steht. Speziell junge Familien mit<br />

Kindern können sich den Traum vom Eigenheim<br />

so leichter erfüllen.<br />

Ose Mont<br />

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