OSE MONT September 2019
Schwalmtals Gemeindejournal für die Region Schwalmtal-Niederkrüchten.
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BAUKINDERGELD-TIPP<br />
ANTRAGSFRIST EINHALTEN TROTZ FEHLENDER<br />
UNTERLAGEN<br />
Eigentlich sind die sechs Monate Antragsfrist<br />
sowie die folgende Einreichungsfrist<br />
für die Nachweise von drei Monaten beim<br />
Baukindergeld großzügig bemessen.<br />
Doch manchmal fehlen auch dann noch<br />
die nötigen Unterlagen.<br />
Das Problem: Werden die Nachweise<br />
nicht fristgerecht im KfW-Zuschussportal<br />
hochgeladen, wird der Antrag auf Baukindergeld<br />
abgelehnt. Die Experten vom<br />
Ratgeberportal FragenZumBaukindergeld.de<br />
erklären, wie Familien die Fristen<br />
dennoch einhalten können.<br />
Einige Unterlagen sind unverzichtbar,<br />
wenn das Baukindergeld beantragt wird:<br />
Meldebestätigung, Grundbuchauszug<br />
und Steuerbescheide müssen auf jeden<br />
Fall bei der KfW eingereicht werden.<br />
Fehlt einer dieser Nachweise, sollten die<br />
Antragsteller trotzdem unbedingt innerhalb<br />
der Frist tätig werden! Diese Möglichkeiten<br />
gibt es:<br />
1. DER GRUNDBUCHAUSZUG FEHLT<br />
Liegt nach dem Kauf einer Immobilie<br />
der Grundbuchauszug über den Eigentümerwechsel<br />
noch nicht vor, kann der<br />
Antragsteller ersatzweise zunächst die<br />
Auflassungsvormerkung einreichen. Diese<br />
muss, wie alle anderen Unterlagen<br />
auch, fristgerecht im KfW-Zuschussportal<br />
hochgeladen werden.<br />
2. DER STEUERBESCHEID FEHLT<br />
NOCH<br />
Auch die Steuerbescheide sind unverzichtbar<br />
für das Baukindergeld. Liegen<br />
diese noch nicht vor, sollten Antragsteller<br />
unbedingt vor dem Ablauf der Einreichungsfrist<br />
alle bereits vorhandenen<br />
Nachweise im KfW-Zuschussportal hochladen.<br />
Für den fehlenden Steuerbescheid<br />
muss zusätzlich eine formlose Erklärung<br />
hochgeladen werden, warum der Nachweis<br />
noch fehlt.<br />
Wichtig für alle Familien: Der Antrag auf<br />
Baukindergeld darf erst gestellt werden,<br />
wenn alle Haushaltsmitglieder eingezogen<br />
und in der neuen Immobilie mit<br />
Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die vollständigen<br />
Meldebestätigungen müssen<br />
also zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />
bereits vorliegen!<br />
Alle wichtigen Informationen sowie Fragen<br />
und Antworten rund um das Baukindergeld<br />
finden Familien unter Fragen-<br />
ZumBaukindergeld.de<br />
FragenZumBaukindergeld.de ist ein Ratgeberportal<br />
der Aktion pro Eigenheim.<br />
Ziel ist es, allen Bauinteressierten in Fragen<br />
der Förderung und Finanzierung bei<br />
Neubau und Hauskauf möglichst große<br />
Transparenz zu verschaffen.<br />
Denn dadurch lässt sich bares Geld sparen,<br />
das dann für den Hausbau zur Verfügung<br />
steht. Speziell junge Familien mit<br />
Kindern können sich den Traum vom Eigenheim<br />
so leichter erfüllen.<br />
Ose Mont<br />
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