29.10.2019 Aufrufe

KÜCHENPLANER Ausgabe 10/11-2019

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten. Achtmal jährlich werden mehr als 6.000 Küchenplaner und Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen.

Die Fachzeitschrift KÜCHENPLANER zählt zur Pflichtlektüre der deutschen Küchenspezialisten. Achtmal jährlich werden mehr als 6.000 Küchenplaner und Einkäufer in den Küchenfachmärkten, Küchenfachabteilungen in Möbelhäusern, Küchenstudios und in der Küchenindustrie angesprochen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Betriebsführung<br />

Expertenbeitrag von Volker Schmidt, SEB Steuerberatung<br />

Betriebliche Risiken vom<br />

Privatvermögen trennen<br />

Als Unternehmer steigt das Risiko, mit dem eigenen Vermögen für geschäftliche<br />

Fehlentwicklungen zu haften. Wer sich frühzeitig darüber Gedanken macht, kann<br />

dieses Risiko minimieren – und gleichzeitig die Unternehmensnachfolge vorbereiten.<br />

Volker Schmidt von der SEB Steuerberatung zeigt mit diesem Fachbeitrag die<br />

Möglichkeiten auf.<br />

Wer ein Unternehmen gründet, hat meistens zwei Dinge<br />

nicht im Kopf: Wie er sein Geschäft dem Nachfolger<br />

übergibt und was passiert, wenn etwas schiefläuft.<br />

Dass diese Themen ausgeblendet werden, ist nur zu natürlich.<br />

Schließlich sollte so ein Unterfangen mit einer<br />

guten Portion Gründeroptimismus gestartet werden –<br />

und der ist es auch, der die Gründer bei der Wahl der<br />

Unternehmensform leitet. Eventuelle Nachfolgeregelungen<br />

sind hier meist kein Thema und statt Risiken<br />

spielen eher steuerliche Interessen eine Rolle bei der<br />

Entscheidung. Bei vielen Küchenstudios fällt die Wahl<br />

auf ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist weit<br />

verbreitet: Die überwiegende Anzahl der Unternehmen<br />

in Deutschland sind Einzelunternehmen. Sie werden<br />

beim Gewerbeamt gegründet und haben den Vorteil,<br />

dass die Kosten niedrig sind und wenig Abwicklungsaufwand<br />

entsteht. Entscheidend für die Zulassung sind<br />

gewerberechtliche Voraussetzungen.<br />

Mit Nachteilen behaftet<br />

Wie so oft im Leben muss einfach nicht gleich gut sein.<br />

Diese Rechtsform hat für den Inhaber vor allem einen<br />

handfesten Nachteil: Der Einzelunternehmer haftet mit<br />

seinem Privatvermögen – bis hinein in die private Altersvorsorge.<br />

Und dieses Risiko kann nur schwer abgesichert<br />

werden. Es macht also durchaus Sinn, sich<br />

schon am Anfang Gedanken über die Rechtsform zu<br />

machen – und sich klar zu machen, welche Nachteile<br />

der schnelle und einfache Weg haben kann. Er ist nämlich<br />

auch für die Unternehmensnachfolge hinderlich.<br />

Der Nachfolger in einem Einzelunternehmen übernimmt<br />

alle Haftungsverhältnisse vom alten Inhaber.<br />

Das birgt Risiken, die der Nachfolger eher ungern auf<br />

sich nehmen wird.<br />

Risiken abkoppeln<br />

Eine Lösung für beide Probleme liegt in der Wahl einer<br />

anderen Rechtsform. Egal, ob man von Anfang an eine<br />

andere Gesellschaftsform wählt oder im laufenden Betrieb<br />

Änderungen vornimmt – es gibt Alternativen, die<br />

die Risiken minimieren. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten<br />

an: die 1892 vom deutschen Gesetzgeber entwickelte<br />

GmbH oder die Mischform aus Kapital­ und<br />

Personengesellschaften, die GmbH & Co. KG. Die Abkürzung<br />

GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung“. Beschränkt wird die Haftung auf die<br />

Höhe der getätigten Einlage. Das ist für den Inhaber<br />

von deutlichem Vorteil. Trotzdem können steuerrechtliche<br />

und handelsrechtliche Risiken entstehen. Und gerade<br />

bei Küchenstudios ist auch das Risiko, die Lieferanten<br />

abzuschrecken, nicht von der Hand zu weisen.<br />

Die Lieferanten im Blick behalten<br />

Die Haftungsbeschränkung hat eine Außenwirkung:<br />

Für den Küchenstudio­Betreiber ist sie von Vorteil,<br />

für seine Lieferanten aber erhöht sich das Risiko. Bei<br />

Foto: SEB<br />

Volker Schmidt und die SEB Steuerberatung<br />

Volker Schmidt ist nicht nur Steuerberater und Vereidigter<br />

Buchprüfer – er ist ebenfalls Fachberater für Unternehmensnachfolge<br />

und für die Umstrukturierung von Unternehmen.<br />

Die SEB Steuerberatung beschäftigt 50 Mitarbeiter<br />

und ist seit 1990 auf den Kücheneinzelhandel spezialisiert.<br />

Derzeit betreut die Beratungsgesellschaft rund 80 Kücheneinzelhandelsunternehmen<br />

unterschiedlicher Größen mit<br />

diversen Verbandszugehörigkeiten. Die persönliche Betreuung<br />

hinsichtlich betriebswirtschaftlicher, steuerrechtlicher,<br />

buchhalterischer und datenschutzrechtlicher Fragen<br />

steht dabei im Vordergrund.<br />

88 <strong>KÜCHENPLANER</strong> <strong>10</strong>/<strong>11</strong>/<strong>2019</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!