Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs <strong>Füssen</strong> 1. Satzung, Teilnehmer Die vhs <strong>Füssen</strong> ist satzungsgemäß der Erwachsenenbildung im südlichen Landkreis Ostallgäu verpflichtet. Sie ist Mitglied im Bayer. Volkshochschulverband und in der Arbeitsgemeinschaft Ostallgäuer <strong>Volkshochschule</strong>n. Ihre Angebote richten sich an jedermann, unabhängig von Wohnsitz, Konfession, Schulbildung o.ä. 2. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. 3. Mindestbeteiligung Die Mindestbeteiligung beträgt je Kurs 8 Personen. In Ausnahmefällen gilt: Es können Kurse mit weniger als 8 Personen durchgeführt werden, wenn alle Angemeldeten mit einer Stundenkürzung oder Aufzahlung einverstanden sind. Liegt uns nach dem zweiten Kursabend das schriftliche Einverständnis der Gruppe vor, kann diese starten. Kommen nach der Festsetzung des Aufpreises weitere Teilnehmende hinzu, bleibt die Erhöhung davon unberührt. 4. Anmeldung und Bezahlung Für alle Veranstaltungen mit Ausnahme der Vorträge ist eine persönliche, schriftliche oder telefonische Anmeldung bei den Geschäftsstellen bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn erforderlich (nicht bei den Kursleitern). Künftige Lastschrifteinzüge nehmen wir per SEPA-Basis-Lastschrift vor. Bitte bei allen Anmeldungen IBAN und BIC bereithalten. Die Gebühren für Seminare werden 20 Werktage nach Kursbeginn dem angegebenen Konto belastet. Bei Vorträgen wird 5 Werktage, nachdem der Vortrag gehalten wurde, abgebucht. Bei Barzahlung oder Überweisung wird der Teilnehmer erst nach Eingang der Gebühr in die Teilnehmerliste eingetragen. Bei Widerruf einer ordnungsgemäßen Abbuchung sind alle dadurch auftretenden Kosten vom Teilnehmer zu tragen (z.Zt. ca. 6,- Euro Bankgebühr). Liegen für eine Veranstaltung mehr Anmeldungen vor als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Annahme in zeitlicher Reihenfolge; darüber hinaus wird eine Warteliste angelegt. Die Teilnehmer werden nur informiert bei Ausfall, Überfüllung o.ä. eines Kurses. Bei den meisten Kursen ist ein späterer Einstieg (mit entsprechenden Vorkenntnissen) möglich. Materialkosten sind i.a. direkt beim Kursleiter zu bezahlen. 5. Gebührenermäßigung Für Schüler, Studenten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger wird eine Ermäßigung von 30% gewährt. Ausnahmen: Reisen und Fahrten sowie Kurse mit weniger als 8 Teilnehmern. Voraussetzung ist persönliche Anmeldung mit Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen. Gilt auch für Wehr- und Ersatzdienstleistende, soweit die Kosten nicht anderweitig ersetzt werden. Inhaber von Kurkarten erhalten für die meisten Vorträge und Exkursionen eine Ermäßigung. 6. Rücktritt und Storno a) Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn - die Mindestzahl (i. a. R. acht) bis eine Woche vor Beginn nicht erreicht wird. Wenn alle angemeldeten Teilnehmer bereit sind, die Hörergebühren entsprechend auszugleichen, kann ein Kurs auch mit geringerer Teilnehmerzahl durchgeführt werden. - der Kursleiter aus einem nicht von der VHS zu vertretenden Grund ausfällt - das vorgesehene Kurslokal aus einem nicht von der vhs zu vertretenden Grund nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz bzw. teilweise zurückerstattet. b) Die Teilnehmenden können vom Vertrag zurücktreten, wenn - sie ihre gebuchten Kurse oder Vorträge bis spätestens 6 Werktage vor Beginn der Veranstaltung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € schriftlich oder telefonisch absagen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Wird bei der Ankündigung des Kurses im <strong>Programmheft</strong> ausdrücklich eine andere Rücktrittsregelung genannt, so ist diese maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rücktritts bei der vhs <strong>Füssen</strong>. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren. Rückzahlungen in bar erfolgen nur an der Anmeldung am Kaiser-Maximilian-Platz 1. - Tagesfahrten können gegen eine Stornogebühr von 5 Euro mind. 2 Wochen vor Antritt der Fahrt storniert werden. Bei späteren Kündigungen wird die volle Gebühr fällig. Bei mehrtägigen Studienreisen gelten besondere Rücktrittsbedingungen. 7. Prüfungen, Bescheinigungen Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden. Einzelne Bescheinigungen können nur im Büro abgeholt oder gegen Abgabe eines frankierten Briefumschlages zugeschickt werden. 8. Urheberschutz Fotografieren und Bandmitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden. Bei EDV-Kursen ist es nicht gestattet, eigene Disketten und Programme zu verwenden oder VHS-Programme und -Daten auf eigene Datenträger zu überspielen und mitzunehmen. 9. Haftung Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dabei übernimmt die vhs <strong>Füssen</strong> gegenüber den Teilnehmern an allen Veranstaltungen nur die Haftung für Unfälle im Umfang der Haftpflichtversicherung. Eine weiter gehende Haftung, besonders für Beschädigung oder Abhandenkommen von Gegenständen, ist ausgeschlossen. Bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. 10. Leistungsumfang, Schriftform Der Umfang der Leistungen der vhs <strong>Füssen</strong> ergibt sich aus der Kursbeschreibung im halbjährlich erscheinenden Programm. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbindungen und zur Abgabe von Zusagen sowie zur Aufnahme von Teilnehmern nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform. 11. Hausordnung Die vhs <strong>Füssen</strong> ist bei vielen Veranstaltungen Gast in fremden Gebäuden und öffentlichen Schulen. Deshalb gilt für alle Teilnehmer und Kursleiter die jeweilige Hausordnung, auch für Parkplätze. Das Rauchen oder Alkoholkonsum ist generell in Schulen nicht gestattet. 12. Kurstermine Veranstaltungsfrei sind i.a. die schulfreien Tage nach der bayerischen Ferien- und Feiertagsordnung (siehe Kalender im Anhang des <strong>Programmheft</strong>s). 13. Programm und Programmverteilung Das halbjährlich erscheinende <strong>Programmheft</strong> ist kostenlos bei den Verteilerstellen (alle Banken und Verkehrsämter im Altlandkreis <strong>Füssen</strong> sowie bei Buchhandlungen) und unseren Geschäftsstellen erhältlich. Direkte Zusendung ist möglich gegen Abgabe eines adressierten und frankierten DIN-A4-Umschlages. Beachten sie auch bitte die Anschlagtafeln und Schaukästen in den einzelnen Gemeinden, wo wir Sie stets über unser Angebot informieren. 14. Inserate, Spenden Die vhs ist und bleibt – über die Teilnehmergebühren hinaus – auf finanzielle Hilfen angewiesen (Spenden an die vhs sind voll steuerbegünstigt). Wir bedanken uns für Spenden und Zuschüsse bei Privatleuten, Geschäften und Banken, Kommunen, dem Landkreis und auch bei den im <strong>Programmheft</strong> inserierenden Firmen, ohne die das Heft in der vorliegenden Form nicht möglich wäre. 15. Kursgebühren Sprachen, Kreativ- und sonstige Kurse, ab mind. 8 Kursteilnehmern: Doppelstunde (90 Minuten) im Regelfall 5,- €. Kurse im Bereich Gesundheit und Bewegung (90 Min.) 7,50 € Bei Unterzahl je Doppelstunde (90 Minuten) 7 Teilnehmer 5,70 €, 6 Teilnehmer 6,70 €, 5 Teilnehmer 8,- € Auf Grund von Raum-, Fahrt-, Übernachtungs- oder sonstiger Kosten ergeben sich teils erhöhte Kursgebühren. 86
Notizen 87