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Demenz Hannover 2019

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MENSCHEN MIT DEMENZ: Finanzielle Leistungen<br />

Unter bestimmten Umständen übernehmen<br />

Pflegekassen Sozialversicherungsbeiträge<br />

für pflegende Angehörige.<br />

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält,<br />

muss ab Pflegegrad 2 in bestimmten<br />

Zeitabständen Pflegeberatungsbesuche<br />

von ambulanten Diensten oder neu -<br />

tralen Beratungsstellen in Anspruch<br />

nehmen. Wer Sachleistungen bekommt,<br />

kann die Besuche ebenfalls anfordern,<br />

ist aber nicht dazu verpflichtet. Darüber<br />

hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung<br />

durch Pflegeberater bei den Pflegestützpunkten<br />

und bei der Pflegekasse.<br />

Das Leben in selbst organisierten am -<br />

bulant betreuten Wohngemeinschaften<br />

wird gesondert unterstützt. Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen erhalten<br />

Pflegebedürftige dafür monatlich 214<br />

Euro zusätzlich. Zudem bekommen sie<br />

als Starthilfe zum Aufbau einer WG pro<br />

Person 2500 Euro, insgesamt jedoch<br />

maximal 10000 Euro pro WG.<br />

Die Pflegekassen übernehmen unter<br />

bestimmten Umständen Sozialversicherungsbeiträge<br />

für pflegende Angehörige<br />

und schließen diese in die gesetzliche<br />

Unfallversicherung ein. Ab Pflegegrad 2<br />

und einem zeitlichen Aufwand von mindestens<br />

10 Stunden pro Woche, verteilt<br />

auf zwei oder mehr Tage, erhalten private<br />

Pflegepersonen, die nicht mehr als 30<br />

Stunden wöchentlich berufstätig sind,<br />

Beiträge zur Rentenversicherung. Zur<br />

besseren Vereinbarkeit von Pflege und<br />

Beruf gibt es für Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer Möglichkeiten zur unbezahlten,<br />

aber sozialversicherungspflichtigen<br />

Freistellung für bis zu sechs<br />

Monate nach dem Pflegezeitgesetz oder<br />

zur Reduzierung der Arbeitszeit für bis<br />

zu zwei Jahre nach dem Familienpflegezeitgesetz.<br />

Leistungen bei Pflegegrad 1<br />

Bei Pflegegrad 1 stehen als finanzielle<br />

Leistungen nur der monatliche Entlastungsbetrag<br />

von 125 Euro, bis zu 4000<br />

Euro für die Verbesserung des Wohnumfeldes,<br />

genehmigte technische Hilfs -<br />

mittel zur Pflege und die Sonderleistung<br />

von 214 Euro monatlich zum Leben in<br />

einer Pflegewohngemeinschaft zur Verfügung.<br />

Eine Besonderheit ist, dass der<br />

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 daneben<br />

auch für Unterstützung bei der<br />

Körperpflege durch einen Pflegedienst<br />

sowie für die Kosten stationärer Pflege<br />

eingesetzt werden kann.<br />

Schwerbehindertenausweis<br />

Einen Schwerbehindertenausweis<br />

bekommen Personen, deren Alltag<br />

zum Beispiel infolge einer chronischen<br />

Erkrankung stark beeinträchtigt ist.<br />

Dazu zählen auch Menschen mit<br />

<strong>Demenz</strong>. Auf dem Ausweis wird der<br />

Grad der Behinderung von 20 bis 100<br />

angegeben. Außerdem zeigen Merk -<br />

zeichen besondere Beein trächtigungen<br />

an, zum Bei spiel „G“ für Gehbehinderung.<br />

Je nach Behinderungsgrad und<br />

Merkzeichen berechtigt der Ausweis<br />

zum Beispiel<br />

– zur unentgeltlichen Nutzung<br />

öffentlicher Verkehrsmittel<br />

(bei Bedarf mit einer<br />

Begleitperson)<br />

– zur Ermäßigung der<br />

Rundfunkgebühr<br />

– zur Gewährung von<br />

Steuer erleichterungen.<br />

Der Schwerbehindertenausweis<br />

wird zum Beispiel beim<br />

Niedersächsischen (Nds.) Landesamt für<br />

Soziales, Jugend und Familie (ehemals<br />

Versorgungsamt <strong>Hannover</strong>) beantragt<br />

(Schiffgraben 30-32, 30175 <strong>Hannover</strong>,<br />

Telefon: 0511 89701-0). Hier erhalten Sie<br />

auch weitergehende Informationen und<br />

Beratung.<br />

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