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Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie in ...

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<strong>Vertrag</strong> vom 08.07.2010<br />

AOK-FacharztProgramm <strong>Gastroenterologie</strong> Anlage 10<br />

(4) Die Managementgesellschaft o<strong>der</strong> die gemäß Abs. 1 beauftragte Prüfstelle kann auf<br />

Veranlassung <strong>der</strong> Managementgesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> AOK e<strong>in</strong>e bereits zugelassene Ver-<br />

tragssoftware e<strong>in</strong>er außerordentlichen Kontrollprüfung unterziehen. Bei e<strong>in</strong>em sich aus<br />

e<strong>in</strong>er solchen außerordentlichen Kontrollprüfung ergebendem, begründeten Verdacht,<br />

dass Pflichtfunktionen nicht ordnungsgemäß umgesetzt s<strong>in</strong>d, kann die Managementge-<br />

sellschaft <strong>in</strong> Abst<strong>im</strong>mung mit <strong>der</strong> AOK die Zulassung entziehen. Die betreffenden<br />

Pflichtfunktionen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e solche mit Auswirkung auf<br />

(1) die Arzne<strong>im</strong>ittelverordnung,<br />

(2) die Abrechnung (<strong>in</strong>sbes. ordnungsgemäße Erfassung von Leistungen, Leistungsda-<br />

tum, Impf- und Diagnoseziffern),<br />

(3) die Verarbeitung von Formularen z. B. (Überweisungen, Krankenhause<strong>in</strong>weisung,<br />

Arbeitsunfähigkeitsbesche<strong>in</strong>igung),<br />

(4) die Erfassung- und Verwaltung des Teilnehmerstatus des FACHARZTES,<br />

(5) die elektronischen E<strong>in</strong>schreibung von Versicherten und Erfassung von Versicher-<br />

tenstammdaten,<br />

(6) die Onl<strong>in</strong>e-Aktualisierungsfähigkeit bezogen auf die für die Nutzung des Arznei-<br />

mittelmoduls erfor<strong>der</strong>lichen Informationen.<br />

ABSCHNITT III: Datenübermittlung<br />

Die Datenübertragung ist nur über e<strong>in</strong>e verschlüsselte Verb<strong>in</strong>dung erlaubt. Folgende Daten-<br />

übertragungswege s<strong>in</strong>d zulässig: Gematikfähiger Konnektor mit Kompatibilität zu den Ver-<br />

tragssoftwareprogrammen;<br />

ABSCHNITT IV: Abrechnungszentrum<br />

Der FACHARZT ist verpflichtet, sämtliche Leistungsdaten und Verordnungsdaten nach<br />

Maßgabe dieses <strong>Vertrag</strong>es über die von ihm genutzte <strong>Vertrag</strong>ssoftware an das Abrechnungs-<br />

zentrum <strong>der</strong> Managementgesellschaft zu übermitteln (Abrechnungszentrum <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne des<br />

<strong>Vertrag</strong>es):<br />

MEDIVERBUND Dienstleistungs GmbH<br />

Industriestraße 2<br />

70565 Stuttgart<br />

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