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Vertrag zur Versorgung im Fachgebiet der Gastroenterologie in ...

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<strong>Vertrag</strong> vom 08.07.2010 Anlage 12<br />

AOK-FacharztProgramm <strong>Gastroenterologie</strong><br />

Vergütungs<br />

position<br />

Zusatzpauschale<br />

P1a<br />

Leistungs-, <strong>Versorgung</strong>s<strong>in</strong>halte Vergütungsregeln Betrag<br />

<strong>in</strong><br />

EUR<br />

• Medikamentöse und nichtmedikamentöse Therapie auf <strong>der</strong> Grundlage aktuell gültiger Leitl<strong>in</strong>ien<br />

5. Beratungen Medikation, Risikofaktoren, Komorbiditäten, Lebensstil, Verhalten<br />

• Ggf. Information zu spezifischen Angeboten <strong>der</strong> AOK, z.B. Gesundheitsangebote, Sozialer Dienst<br />

6. Berichte/Dokumentation<br />

• Strukturierter Befundbericht <strong>Gastroenterologie</strong> vom FACHARZT zum HAUSARZT<br />

Gastroenterologische leitl<strong>in</strong>iengerechte <strong>Versorgung</strong> von Patienten mit entzündlichen Magen-Darm-<br />

Erkrankungen laut <strong>Gastroenterologie</strong>leistungsbeschreibung gemäß Anhang 1 (EBM-Ziffernkranz) auf <strong>der</strong><br />

Grundlage aktuell gültiger Leitl<strong>in</strong>ien<br />

Gastroösophageale Refluxkrankheit, Barrett-Ösophagus<br />

Chronisch entzündliche Darmerkrankungen CED<br />

• Chronisch entzündliche Darmerkrankungen CED<br />

Hausarztebene:<br />

• ggf. Wie<strong>der</strong>vorstellung <strong>zur</strong> Eradikationskontrolle<br />

• Begleitschreiben mit Komorbiditäten für den Gastroenterologen<br />

Gastroenterologische Leistungen:<br />

1. Dokumentation korrekte endstellige ICD-Codierung<br />

FACHÄRZTEN e<strong>in</strong>er BAG grundsätzlich<br />

nicht <strong>im</strong> selben Quartal neben P1 aus<br />

an<strong>der</strong>en §73c-Verträgen abrechenbar.<br />

Ausnahme für BAG und FACHÄRZTE,<br />

die an mehreren 73c-Verträgen<br />

teilnehmen: P1 ist parallel zu P1 aus e<strong>in</strong>em<br />

an<strong>der</strong>en §73c-<strong>Vertrag</strong> nicht am selben Tag,<br />

aber <strong>im</strong> selben Quartal abrechenbar, wenn<br />

jeweils e<strong>in</strong>e eigene Überweisung des<br />

HAUSARZTES vorliegt.<br />

Für Patienten, für die <strong>der</strong> FACHARZT<br />

e<strong>in</strong>e P1 abrechnet, darf <strong>im</strong> selben Quartal<br />

we<strong>der</strong> er selbst noch ggf. e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Arzt<br />

se<strong>in</strong>er BAG o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>es MVZ e<strong>in</strong>e<br />

Internistische Grundpauschale (EBM<br />

13210-13212) über die Regelversorgung<br />

abrechnen.<br />

Als E<strong>in</strong>zelleistung o<strong>der</strong> Qualitätszuschlag<br />

<strong>in</strong> dieser Anlage aufgeführte Verfahren<br />

werden geson<strong>der</strong>t vergütet.<br />

Ist additiv zu P1 und nur 1 x pro Quartal<br />

abrechenbar bei Vorliegen von gesicherten<br />

Diagnosen gemäß geson<strong>der</strong>ter Liste<br />

(Anhang 2 <strong>zur</strong> Anlage 12).<br />

Bei Vorliegen mehrerer, e<strong>in</strong>e<br />

Zusatzpauschale (P1a-P1d) auslösen<strong>der</strong><br />

Diagnosen kann <strong>im</strong> Abrechnungsquartal<br />

nur e<strong>in</strong>e Zusatzpauschale abgerechnet<br />

werden.<br />

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