Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. Ausgabe 06/2019 Dezember 2019
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Makler ABC<br />
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Makler<br />
ABC<br />
Teil 3 | Interessante <strong>und</strong> wichtige<br />
Fachbegriffe r<strong>und</strong> um das<br />
Thema Immobilien<br />
I / Ideelle Teilung<br />
Wird ein <strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück ideell<br />
geteilt, entsteht Miteigentum<br />
mehrerer Eigentümer. Die Miteigentumsanteile<br />
werden im<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>buch eingetragen. Das<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück bleibt als solches<br />
einheitlich als ein real ungeteiltes<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück erhalten. Erwerben<br />
Eheleute gemeinsam ein<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück, steht jedem Ehepartner<br />
ein Miteigentumsanteil<br />
zu. Da das <strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück selbst<br />
ungeteilt bleibt, ist der Miteigentumsanteil<br />
ideell zu verstehen<br />
(§ 1008 BGB). Die ideelle<br />
Teilung spielt in der Praxis vor<br />
allem bei Doppel- <strong>und</strong> Reihenhäusern<br />
eine Rolle, kommt aber<br />
auch bei mit zwei freistehenden<br />
Einzelhäusern bebauten<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stücken vor. Verständigen<br />
sich die Eigentümer auf<br />
die ideelle Teilung, regeln sie<br />
ihre Rechte <strong>und</strong> Pflichten in<br />
einer notariell beurk<strong>und</strong>eten<br />
Teilungserklärung nach dem<br />
Wohnungseigentumsgesetz. Es<br />
entstehen zwei <strong>Gr<strong>und</strong></strong>stücke,<br />
die sich eigenständig bebauen<br />
<strong>und</strong> verwalten lassen. Sie erhalten<br />
eigene <strong>Gr<strong>und</strong></strong>buchblätter.<br />
In der Teilungserklärung ist zu<br />
regeln, dass jeder Eigentümer<br />
allein für Instandhaltung <strong>und</strong><br />
Instandsetzung seiner Immobilie<br />
verantwortlich ist, er seine<br />
Immobilie verkaufen kann, ohne<br />
die Zustimmung des Nachbarn<br />
einzuholen <strong>und</strong> eigenständig mit<br />
<strong>Gr<strong>und</strong></strong>pfandrechten (z. B. Buchgr<strong>und</strong>schuld)<br />
belasten kann.<br />
J / Jahresabrechnung<br />
Jede Immobilie verursacht<br />
Kosten. Die Kosten des Sondereigentums,<br />
die die konkrete<br />
Eigentumswohnung betreffen,<br />
trägt jeder Eigentümer selbst<br />
(<strong>Gr<strong>und</strong></strong>steuer, Wasser, Strom-,<br />
Öl- <strong>und</strong> Gasverbrauch). Gemäß<br />
§ 16 II WEG ist jeder Wohnungseigentümer<br />
zudem verpflichtet,<br />
die „Lasten des gemeinschaftlichen<br />
Eigentums sowie die<br />
Kosten der Instandhaltung,<br />
Instandsetzung, Verwaltung <strong>und</strong><br />
des gemeinschaftlichen Gebrauchs<br />
nach dem Verhältnis<br />
seiner Anteile zu tragen“. Die<br />
Kosten des Sondereigentums<br />
sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten<br />
werden in der<br />
Jahresabrechnung vom WEG-<br />
Verwalter erfasst <strong>und</strong> abgerechnet.<br />
Die laufenden Bewirtschaftungskosten<br />
stellen vorwiegend<br />
<strong>Ausgabe</strong> 6/<strong>2019</strong> <strong>Haus</strong> & <strong>Gr<strong>und</strong></strong> <strong>Wolfsburg</strong>