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Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. Ausgabe 06/2019 Dezember 2019

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Makler ABC<br />

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Makler<br />

ABC<br />

Teil 3 | Interessante <strong>und</strong> wichtige<br />

Fachbegriffe r<strong>und</strong> um das<br />

Thema Immobilien<br />

I / Ideelle Teilung<br />

Wird ein <strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück ideell<br />

geteilt, entsteht Miteigentum<br />

mehrerer Eigentümer. Die Miteigentumsanteile<br />

werden im<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>buch eingetragen. Das<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück bleibt als solches<br />

einheitlich als ein real ungeteiltes<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück erhalten. Erwerben<br />

Eheleute gemeinsam ein<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück, steht jedem Ehepartner<br />

ein Miteigentumsanteil<br />

zu. Da das <strong>Gr<strong>und</strong></strong>stück selbst<br />

ungeteilt bleibt, ist der Miteigentumsanteil<br />

ideell zu verstehen<br />

(§ 1008 BGB). Die ideelle<br />

Teilung spielt in der Praxis vor<br />

allem bei Doppel- <strong>und</strong> Reihenhäusern<br />

eine Rolle, kommt aber<br />

auch bei mit zwei freistehenden<br />

Einzelhäusern bebauten<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>stücken vor. Verständigen<br />

sich die Eigentümer auf<br />

die ideelle Teilung, regeln sie<br />

ihre Rechte <strong>und</strong> Pflichten in<br />

einer notariell beurk<strong>und</strong>eten<br />

Teilungserklärung nach dem<br />

Wohnungseigentumsgesetz. Es<br />

entstehen zwei <strong>Gr<strong>und</strong></strong>stücke,<br />

die sich eigenständig bebauen<br />

<strong>und</strong> verwalten lassen. Sie erhalten<br />

eigene <strong>Gr<strong>und</strong></strong>buchblätter.<br />

In der Teilungserklärung ist zu<br />

regeln, dass jeder Eigentümer<br />

allein für Instandhaltung <strong>und</strong><br />

Instandsetzung seiner Immobilie<br />

verantwortlich ist, er seine<br />

Immobilie verkaufen kann, ohne<br />

die Zustimmung des Nachbarn<br />

einzuholen <strong>und</strong> eigenständig mit<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>pfandrechten (z. B. Buchgr<strong>und</strong>schuld)<br />

belasten kann.<br />

J / Jahresabrechnung<br />

Jede Immobilie verursacht<br />

Kosten. Die Kosten des Sondereigentums,<br />

die die konkrete<br />

Eigentumswohnung betreffen,<br />

trägt jeder Eigentümer selbst<br />

(<strong>Gr<strong>und</strong></strong>steuer, Wasser, Strom-,<br />

Öl- <strong>und</strong> Gasverbrauch). Gemäß<br />

§ 16 II WEG ist jeder Wohnungseigentümer<br />

zudem verpflichtet,<br />

die „Lasten des gemeinschaftlichen<br />

Eigentums sowie die<br />

Kosten der Instandhaltung,<br />

Instandsetzung, Verwaltung <strong>und</strong><br />

des gemeinschaftlichen Gebrauchs<br />

nach dem Verhältnis<br />

seiner Anteile zu tragen“. Die<br />

Kosten des Sondereigentums<br />

sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten<br />

werden in der<br />

Jahresabrechnung vom WEG-<br />

Verwalter erfasst <strong>und</strong> abgerechnet.<br />

Die laufenden Bewirtschaftungskosten<br />

stellen vorwiegend<br />

<strong>Ausgabe</strong> 6/<strong>2019</strong> <strong>Haus</strong> & <strong>Gr<strong>und</strong></strong> <strong>Wolfsburg</strong>

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