TRENDYone | Das Magazin - Augsburg - Februar 2017
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Technik<br />
Die starke Ähnlichkeit von Segway und<br />
Ninebot kommt übrigens nicht von<br />
ungefähr: Seit dem Jahr 2015 ist die<br />
bekannte Segway Inc. eine Tochtergesellschaft<br />
der Ninebot Inc. Der Zusammenschluss<br />
verhalf den Unternehmen<br />
zur Positionierung als Marktführer.<br />
Die Zukunft soll außerdem spannende<br />
Neuigkeiten bereithalten. Bereits auf<br />
dem Markt verfügbar sind spezielle<br />
Ninebots, die große Ähnlichkeit mit<br />
einem Einrad haben. Man sitzt dabei<br />
jedoch nicht in einem Sattel, sondern<br />
steht auf zwei Pedalen links und rechts<br />
neben dem Rad. <strong>Das</strong> es hierbei noch etwas<br />
schwieriger sein wird, das Gleichgewicht<br />
zu halten, ist wohl nicht von<br />
der Hand zu weisen. Doch auch hier ist<br />
mit etwas Übung wahrscheinlich schon<br />
jede Menge Fahrspaß garantiert.<br />
Hoverboard<br />
Da sind wir also – Zurück in der Zukunft.<br />
Im Jahr 1985 schwebte Michael<br />
J. Fox mit seinem Hoverboard im Film<br />
über die Leinwand. Absolute Vision, Zukunftstraum<br />
und einfach nicht vorstellbar.<br />
Heute, mehr als 30 Jahre später,<br />
fahren wir tatsächlich mit Hoverboards<br />
über den Asphalt. Allerdings<br />
handelt es sich dabei nicht eins<br />
zu eins um das gleiche Gerät,<br />
denn ganz ohne Räder kommt<br />
es nicht aus. Doch die zweirädrigen<br />
Hoverboards muten<br />
trotzdem futuristisch an und<br />
erinnern aus eine Mischung<br />
aus Segway ohne die bekannte<br />
Lenksäule und einem Skateoder<br />
Waveboard. Eine Plattform<br />
für jeden Fuß, die über<br />
eine Achse miteinander verbunden<br />
sind, ist für die Steuerung zuständig. Je<br />
nachdem wohin man das eigene Körpergewicht<br />
verlagert geht die Reise. Da<br />
die Hände, anders wie beim Segway,<br />
völlig frei sind, ist die Sache mit dem<br />
Gleichgewicht bedeutend schwieriger.<br />
Doch auch hier macht Übung den Meister<br />
und bereits nach wenigen Minuten<br />
stellen sich erste Erfolge ein. Der Antrieb<br />
ist auch hier, wie bei allen anderen<br />
Geräten, elektronisch. Übrigens: Der<br />
Name „Hoverboard“ hat sich tatsächlich<br />
einzig und allein wegen des Films<br />
„Zurück in die Zukunft“ durchgesetzt.<br />
Eigentlich müsste man das Gerät als<br />
„Self Balancing Board“ bezeichnen.<br />
NINEBOT UND SEGWAY NACH<br />
ZUSAMMENSCHLUSS<br />
MARKTFÜHRER!<br />
Beim Hoverboard wird der Spaßfaktor<br />
großgeschrieben, ganz anders sieht<br />
man das jedoch bei der Polizei. In Berlin<br />
warnte diese nämlich ganz explizit vor<br />
dem Kauf der beliebten Boards, denn<br />
die Nutzung ist im Straßenverkehr<br />
nämlich ausdrücklich verboten. Doch<br />
warum? Die Erklärung ist einfach, denn<br />
die Hoverboards verfügen bauartbedingt<br />
über eine Höchstgeschwindigkeit<br />
die regelmäßig über 6 km/h liegt. Damit<br />
gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge,<br />
welche für den öffentlichen Raum eine<br />
Zulassung benötigen. Dazu gehört auch<br />
die Erfüllung von Standards im Bereich<br />
Spiegel, Licht, Bremsen, Reifen usw.<br />
Solange die aktuell andauernde Prüfung<br />
zur Straßenzulassung<br />
noch nicht abgeschlossen ist,<br />
gilt: Die Hoverboards dürfen<br />
ausschließlich auf Privatgelände<br />
benutzt werden! Sollte man<br />
gegen das Verbot verstoßen,<br />
werden Geldbußen von ca. 70<br />
Euro und auch Punkte in Flensburg<br />
fällig. In extremen Fällen<br />
kann es sogar bis zu einer Freiheitsstrafe<br />
kommen und im<br />
Falle eines Unfalls steht man<br />
auch ohne Versicherungsschutz da. Daher:<br />
Wenn cruisen, dann nur außerhalb<br />
öffentlichen Areals.<br />
Segway<br />
Ninebot<br />
Hoverboard<br />
TECHNISCHE DATEN<br />
Geschwindigkeit Reichweite Gewicht Tragfähigkeit Verkehrszulassung Preis<br />
Bis zu 20 km/h<br />
Bis zu 20 km/h<br />
Bis zu 15 km/h<br />
Max. 38 km (je<br />
nach Modell)<br />
Max. 30 km (je<br />
nach Modell)<br />
Max. 25 km (je<br />
nach Modell)<br />
Ca. 50 kg<br />
(je nach Modell)<br />
Ca. 25 kg<br />
(je nach Modell)<br />
Ca. 10 kg<br />
(je nach Modell)<br />
Max. 119 kg<br />
Max. 110 kg<br />
Ja – jedoch nur mit speziell beantragter<br />
Sondergenehmigung<br />
Ja – durch TÜV-Abnahme und<br />
entsprechender Ausstattung<br />
(Licht, Reflektoren, Klingel, etc.)<br />
Ab 900 Euro<br />
Ab 700 Euro<br />
Max. 120 kg nein Ab 250 Euro