29.01.2020 Aufrufe

Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2020

Seit der Entscheidung vom 04.12.2018 des VIII. Senat des BGH gilt: Die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Neues Messverfahren ermöglicht höhere Erstattung der Reisekosten Das Nachschlagewerk für Kanzleien liefert nun noch genauere Daten zur Bestimmung des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks: Erstmals konnte die Distanz zwischen Gericht und der entferntesten Stelle am Rand des Ortes im jeweiligen Gerichtsbezirk ermittelt werden, statt zur Ortsmitte wie bisher. Hiermit werden die Entfernungen bis in die „letzten Winkel“ der Gerichtsbezirke berechnet und es können mehr Reisekosten abgerechnet werden. Aktuelle Rechtslage und Abrechnungsbeispiele enthalten Abrechnungs- und Gebührenexperte Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt Beispielrechnungen und Erläuterungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

Seit der Entscheidung vom 04.12.2018 des VIII. Senat des BGH gilt: Die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, sind bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten.

Neues Messverfahren ermöglicht höhere Erstattung der Reisekosten

Das Nachschlagewerk für Kanzleien liefert nun noch genauere Daten zur Bestimmung des am weitesten entfernten Ortes innerhalb des Gerichtsbezirks: Erstmals konnte die Distanz zwischen Gericht und der entferntesten Stelle am Rand des Ortes im jeweiligen Gerichtsbezirk ermittelt werden, statt zur Ortsmitte wie bisher. Hiermit werden die Entfernungen bis in die „letzten Winkel“ der Gerichtsbezirke berechnet und es können mehr Reisekosten abgerechnet werden.

Aktuelle Rechtslage und Abrechnungsbeispiele enthalten

Abrechnungs- und Gebührenexperte Norbert Schneider erläutert die aktuelle Rechtslage – auch im Falle der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe – und stellt Beispielrechnungen und Erläuterungen zur Verfügung. So können auswärtige Anwälte ihre Kostenerstattungsansprüche in maximaler Höhe geltend machen.

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LANDGERICHTE<br />

Entferntester Ort<br />

Landgericht Anschrift PLZ Ort Telefon Telefax km Koordinate PLZ Ort<br />

Traunstein Herzog- Otto- Straße 1 83278 Traunstein 0861 56-0 80 47.906781,11.814316 83620 Feldkirchen-<br />

Westerham<br />

Trier Justizstraße 2 - 6 54290 Trier 0651 466-0 0651 466-1900 100 50.380167,6.763137 53945 Blankenheim 60,00 €<br />

Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen 07071 200-0 07071 200-2900 124 48.762703,8.432666 76332 Bad Herrenalb 74,40 €<br />

Ulm Olgastraße 106 89073 Ulm 0731 189-0 0731 189-2070 78 48.770618,9.612066 73099 Adelberg 46,80 €<br />

Verden (Aller) Johanniswall 6 27283 Verden (Aller) 04231 181 04231 18251 98 52.457502,8.321233 49448 Stemshorn 58,80 €<br />

Waldshut- Tiengen Bismarckstraße 19 a 79761 Waldshut-<br />

Tiengen<br />

07751 881-0 07751 881-209 59 47.762913,7.802924 79692 Kleines<br />

Wiesental<br />

Weiden Ledererstraße 9 92637 Weiden 0961 3000-0 0961 3000-492 57 49.643313,11.659517 92655 Grafenwöhr 34,20 €<br />

Wiesbaden Mainzer Straße 124 65189 Wiesbaden 0611 3261-0 0611 327061-513 45 50.281668,8.368431 65529 Waldems 27,00 €<br />

Wuppertal Eiland 1 42103 Wuppertal 0202 498-0 0202 498-3504 36 51.135423,7.034446 42699 Solingen 21,60 €<br />

Würzburg Ottostraße 5 97070 Würzburg 0931 381-0 0931 381-1153,<br />

-1790<br />

82 50.068247,9.368003 97833 Heinrichsthaler<br />

Forst<br />

Zweibrücken Goetheplatz 2 66482 Zweibrücken 06332 805-0 06332 805-220 64 49.073953,7.891914 76891 Bobenthal 38,40 €<br />

Zwickau Platz der Deutschen Einheit 1 08056 Zwickau 0375 5092-0 0375 291684 82 50.191558,12.325398 08648 Bad Brambach 49,20 €<br />

Zu 1: Da sich dieser Gerichtsbezirk mit dem Stadtbezirk deckt, gibt es hier im Gerichtsbezirk keine Anwälte, die Reisekosten berechnen können, da hier eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2<br />

VV RVG nicht möglich ist. Bei der Tätigkeit eines auswärtigen Anwalts vor diesem Gericht können Reisekosten also nur erstattet verlangt werden, wenn die Hinzuziehung des auswärtigen<br />

Anwalts notwendig war. Im Falle der Beiordnung im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts können in diesem<br />

Fall ebenfalls keine Reisekosten geltend gemacht werden.<br />

Zu 2: Da dieses Gericht auch Zweigstellen/Außenstellen unterhält, ist auf die höchstmögliche Entfernung vom Gericht bis zum entferntesten Ort im kompletten Gerichtsbezirk inklusive Zweigstellen/<br />

Außenstellen abzustellen.<br />

Zu 3: Da es sich bei diesem Gericht um eine Zweigstelle/Außenstelle/Nebenstelle/Kammern oder Senate handelt, gilt der gesamte Gerichtsbezirk des Hauptgerichts. Abzustellen ist also auf die<br />

höchstmögliche Entfernung von der Zweigstelle/Außenstelle bis zum äußersten Ort im gesamten Gerichtsbezirk inklusive aller Zweigstellen/Nebenstellen.<br />

Fahrtkosten<br />

48,00 €<br />

35,40 €<br />

49,20 €<br />

Norbert Schneider (Hrsg.) | <strong>Gerichtsbezirke</strong> <strong>2020</strong> 81

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