Taxi Times DACH - November/Dezember 2019
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BEHÖRDEN<br />
Am 6. Juni demonstrierten <strong>Taxi</strong>unternehmer und -fahrer für mehr<br />
Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde. Passiert ist trotzdem nichts.<br />
erlassen sowie eine Vielzahl von Abmahnungen erteilt, heißt es<br />
in einem Leserbrief des Landratsamts Erding an die Regionalredaktion<br />
der Münchner <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> vom <strong>November</strong> dieses Jahres.<br />
Dies sei eine notwendige Vorstufe zur Betriebsuntersagung.<br />
Dass solche Betriebsuntersagungen rechtlich durchaus möglich<br />
sind, bewies Mitte April die Düsseldorfer Genehmigungsbehörde.<br />
Sie entzog dem Mietwagenbetrieb SafeDriver ennoo Düsseldorf<br />
GmbH mit sofortiger Wirkung dessen Genehmigungen. SafeDriver<br />
war eines von sechs Unternehmen, gegen das die Stadt Düsseldorf<br />
ein Verfahren eingeleitet hatte. Alle seien laut einem Bericht der<br />
„Rheinischen Post“ vor dem Verwaltungsgericht gewonnen worden.<br />
Uber war im Herbst 2018 in Düsseldorf gestartet, die Anzahl der<br />
dort fahrenden Uber-Partner ist trotz der verhängten Verbote gegen<br />
einzelne Betriebe erschreckend hoch.<br />
Wehret den Anfängen, dachte sich deshalb wohl die Hamburger<br />
Behörde und brachte just zum Start von Uber im Juli <strong>2019</strong> ein<br />
Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“<br />
mit klaren Vorgaben und Einschränkungen heraus. Unter anderem<br />
müsse der Antragsteller für neue Mitetwagenkonzessionen die entsprechende<br />
Anzahl von Stellplätzen am Betriebssitz nachweisen,<br />
zudem sind für das Fahrpersonal unter anderem Pausen- und Hygieneräume<br />
zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Mietverträge<br />
sind vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde legt besonderen Wert auf die<br />
steuerlichen Aufzeichnungspflichten des Mietwagenunternehmers.<br />
Dazu muss ohne Wenn und Aber ein Wegstreckenzähler eingesetzt<br />
werden. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle<br />
ist laut Abgabenordnung (AO) nur erfüllt, wenn elektronische<br />
Aufzeichnungen zu jeder einzelnen Fahrt mit den Angaben zum<br />
Fahrpreis gesichert und im Ursprungszustand unverändert gespeichert,<br />
aufbewahrt und am Betriebssitz verfügbar gehalten werden.<br />
Bei Betriebsprüfungen sind die Nachweise über die Erfüllung dieser<br />
steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, wie<br />
beim <strong>Taxi</strong>verkehr, zu erbringen. Somit gilt auch für den Mietwagenverkehr<br />
eine „Fiskalpflicht“ (§ 146B AO).<br />
Weitere Pflichten laut Merkblatt: nachvollzieh- und überprüfbare<br />
Aufzeichnung der Arbeitszeiten des Fahrpersonals, Nachweis<br />
über die finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Vermögensübersicht,<br />
Gründungskalkulation inklusive Ertrags- und<br />
Kostenvorschau. Nur wenn alle Vorgaben vollständig sind, wird<br />
der Antrag entgegengenommen.<br />
Die Anzahl der Mietwagengenehmigungen ist in Hamburg übrigens<br />
seit dem Uber-Start nahezu unverändert geblieben. Kleine<br />
Maßnahmen unter Ausschöpfung des Rechtsrahmens haben ein<br />
Wildwest verhindert. Tarek Al-Wazir hatte genau dies mit seiner<br />
Aussage gemeint und seine Behörden schienen nun auch effektiv<br />
einzuschreiten (siehe nachfolgenden Beitrag auf Seite 16). Jetzt<br />
sollten alle Behörden aufwachen, damit Hamburg kein Einzelfall<br />
bleibt, sondern zur Regel wird. <br />
jh<br />
<strong>Taxi</strong>zentrum Köln<br />
Paul Bauer Ing. GmbH & Co. KG<br />
Frankfurter Str. 130<br />
51065 Köln-Mülheim<br />
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