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Taxi Times DACH - November/Dezember 2019

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BEHÖRDEN<br />

Am 6. Juni demonstrierten <strong>Taxi</strong>unternehmer und -fahrer für mehr<br />

Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde. Passiert ist trotzdem nichts.<br />

erlassen sowie eine Vielzahl von Abmahnungen erteilt, heißt es<br />

in einem Leserbrief des Landratsamts Erding an die Regionalredaktion<br />

der Münchner <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> vom <strong>November</strong> dieses Jahres.<br />

Dies sei eine notwendige Vorstufe zur Betriebsuntersagung.<br />

Dass solche Betriebsuntersagungen rechtlich durchaus möglich<br />

sind, bewies Mitte April die Düsseldorfer Genehmigungsbehörde.<br />

Sie entzog dem Mietwagenbetrieb SafeDriver ennoo Düsseldorf<br />

GmbH mit sofortiger Wirkung dessen Genehmigungen. SafeDriver<br />

war eines von sechs Unternehmen, gegen das die Stadt Düsseldorf<br />

ein Verfahren eingeleitet hatte. Alle seien laut einem Bericht der<br />

„Rheinischen Post“ vor dem Verwaltungsgericht gewonnen worden.<br />

Uber war im Herbst 2018 in Düsseldorf gestartet, die Anzahl der<br />

dort fahrenden Uber-Partner ist trotz der verhängten Verbote gegen<br />

einzelne Betriebe erschreckend hoch.<br />

Wehret den Anfängen, dachte sich deshalb wohl die Hamburger<br />

Behörde und brachte just zum Start von Uber im Juli <strong>2019</strong> ein<br />

Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“<br />

mit klaren Vorgaben und Einschränkungen heraus. Unter anderem<br />

müsse der Antragsteller für neue Mitetwagenkonzessionen die entsprechende<br />

Anzahl von Stellplätzen am Betriebssitz nachweisen,<br />

zudem sind für das Fahrpersonal unter anderem Pausen- und Hygieneräume<br />

zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Mietverträge<br />

sind vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde legt besonderen Wert auf die<br />

steuerlichen Aufzeichnungspflichten des Mietwagenunternehmers.<br />

Dazu muss ohne Wenn und Aber ein Wegstreckenzähler eingesetzt<br />

werden. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle<br />

ist laut Abgabenordnung (AO) nur erfüllt, wenn elektronische<br />

Aufzeichnungen zu jeder einzelnen Fahrt mit den Angaben zum<br />

Fahrpreis gesichert und im Ursprungszustand unverändert gespeichert,<br />

aufbewahrt und am Betriebssitz verfügbar gehalten werden.<br />

Bei Betriebsprüfungen sind die Nachweise über die Erfüllung dieser<br />

steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, wie<br />

beim <strong>Taxi</strong>verkehr, zu erbringen. Somit gilt auch für den Mietwagenverkehr<br />

eine „Fiskalpflicht“ (§ 146B AO).<br />

Weitere Pflichten laut Merkblatt: nachvollzieh- und überprüfbare<br />

Aufzeichnung der Arbeitszeiten des Fahrpersonals, Nachweis<br />

über die finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Vermögensübersicht,<br />

Gründungskalkulation inklusive Ertrags- und<br />

Kostenvorschau. Nur wenn alle Vorgaben vollständig sind, wird<br />

der Antrag entgegengenommen.<br />

Die Anzahl der Mietwagengenehmigungen ist in Hamburg übrigens<br />

seit dem Uber-Start nahezu unverändert geblieben. Kleine<br />

Maßnahmen unter Ausschöpfung des Rechtsrahmens haben ein<br />

Wildwest verhindert. Tarek Al-Wazir hatte genau dies mit seiner<br />

Aussage gemeint und seine Behörden schienen nun auch effektiv<br />

einzuschreiten (siehe nachfolgenden Beitrag auf Seite 16). Jetzt<br />

sollten alle Behörden aufwachen, damit Hamburg kein Einzelfall<br />

bleibt, sondern zur Regel wird. <br />

jh<br />

<strong>Taxi</strong>zentrum Köln<br />

Paul Bauer Ing. GmbH & Co. KG<br />

Frankfurter Str. 130<br />

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