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VDE Dörferdreieck Allerniederung Bericht - Gemeinde Winsen (Aller)

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Verbunddorferneuerung „<strong>Dörferdreieck</strong> <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong>“<br />

bruchmaterial für das Wasser- und Schifffahrtsamt genutzt sowie in unregelmäßigen Ab-<br />

ständen durch die Bundeswehr (Wehrbereichsverwaltung Hannover) als Übungszone zur<br />

Querung der <strong>Aller</strong> beansprucht. Derzeit ist das Areal ständiger Anziehungspunkt für<br />

Camper mit Wohnmobilen, Wassersportler, Angler, Reiter und Hundehalter.<br />

Der Platz an der <strong>Aller</strong>brücke liegt ebenso wie der „Lange Thön“ im FFH-Gebiet. Die FFH-<br />

Vorprüfung ergab eine erhöhte Schutzwürdigkeit für das gesamte Areal, das ebenfalls<br />

unmittelbar im festgelegten Überschwemmungsgebiet liegt. Ein verkleinertes und ver-<br />

trägliches Projekt ist nur mit einem Zieländerungsverfahren möglich. Einwände aus Sicht<br />

des Naturschutzes sind die erwartete erhebliche Lärmbelastung des Areals bei einer ent-<br />

sprechenden Nutzung durch Bürger der drei Dörfer, die sich negativ auf die Avifauna ent-<br />

lang der <strong>Aller</strong> in diesem Bereich auswirken könnte.<br />

Möglicherweise könnte an dieser Stelle eine aus natürlichen Baustoffen bestehende Aus-<br />

sichtsplattform aufgestellt werden, die mit Infotafeln versehen, Besuchern und Gästen<br />

Hinweise auf die Bedeutung der <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong> für den Naturschutz gibt. Eine Raststation<br />

für Radfahrer auf dem <strong>Aller</strong>-Radweg und für Wanderer könnte ebenfalls naturverträglich<br />

aufgestellt werden. Andere Maßnahmen, wie die Befestigung für einen Festplatz, können<br />

dagegen nur durch ein erfolgreiches Zieländerungsverfahren realisiert werden. Die Maß-<br />

nahmen müssen nach eingeleitetem Zieländerungsverfahren in einer Vertiefungsplanung<br />

weitergeführt werden, insbesondere um geeignete Lösungen an den Grenzen des festge-<br />

legten FFH- Gebietes zu finden.<br />

Kostenschätzung<br />

Derzeit liegen keine Kostenschätzungen vor.<br />

Wesentliche Voraussetzung für die Realisierbarkeit war die Prüfung auf Verträglichkeit<br />

der Projekte im FFH-Gebiet. Aufgrund der Unverträglichkeit dieser Projekte mit dem<br />

Schutzzweck des FFH-Gebietes sowie des bestehenden Naturschutzes, insbesondere der<br />

Feuchtlandfauna, sind die gewünschten beiden Projekte ohne weitere Gespräche mit allen<br />

zuständigen Behörden derzeit nicht zu realisieren. Der Platz an der <strong>Aller</strong> wird unregelmä-<br />

ßig von Anglern, Wassersportlern und zur Erholung von den Bürgern genutzt. Die zusätz-<br />

liche Belastung des Platzes durch eine einmal jährlich stattfindende Veranstaltung der<br />

drei Dörfer zu einem Zeitpunkt, wenn die Zugvögel das Land verlassen haben, kann<br />

kaum ökologisch negative Folgen haben.<br />

Der „Lange Thön“ ist ein ortsbildprägendes Gewässer, das seit langer Zeit genutzt wird<br />

und erst durch die behördliche Einstufung alsschützenswertes Biotop für den Ort abge-<br />

wertet worden ist. Das Gewässer liegt jetzt in einer Naturschutzzone, in der sich eine<br />

Arten-reiche Flora und Fauna entwickelt haben soll. Eine Nutzung als Badegewässer mit<br />

den notwendigen Anlagen wäre damit ausgeschlossen.<br />

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