VDE Dörferdreieck Allerniederung Bericht - Gemeinde Winsen (Aller)
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Verbunddorferneuerung „<strong>Dörferdreieck</strong> <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong>“<br />
bruchmaterial für das Wasser- und Schifffahrtsamt genutzt sowie in unregelmäßigen Ab-<br />
ständen durch die Bundeswehr (Wehrbereichsverwaltung Hannover) als Übungszone zur<br />
Querung der <strong>Aller</strong> beansprucht. Derzeit ist das Areal ständiger Anziehungspunkt für<br />
Camper mit Wohnmobilen, Wassersportler, Angler, Reiter und Hundehalter.<br />
Der Platz an der <strong>Aller</strong>brücke liegt ebenso wie der „Lange Thön“ im FFH-Gebiet. Die FFH-<br />
Vorprüfung ergab eine erhöhte Schutzwürdigkeit für das gesamte Areal, das ebenfalls<br />
unmittelbar im festgelegten Überschwemmungsgebiet liegt. Ein verkleinertes und ver-<br />
trägliches Projekt ist nur mit einem Zieländerungsverfahren möglich. Einwände aus Sicht<br />
des Naturschutzes sind die erwartete erhebliche Lärmbelastung des Areals bei einer ent-<br />
sprechenden Nutzung durch Bürger der drei Dörfer, die sich negativ auf die Avifauna ent-<br />
lang der <strong>Aller</strong> in diesem Bereich auswirken könnte.<br />
Möglicherweise könnte an dieser Stelle eine aus natürlichen Baustoffen bestehende Aus-<br />
sichtsplattform aufgestellt werden, die mit Infotafeln versehen, Besuchern und Gästen<br />
Hinweise auf die Bedeutung der <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong> für den Naturschutz gibt. Eine Raststation<br />
für Radfahrer auf dem <strong>Aller</strong>-Radweg und für Wanderer könnte ebenfalls naturverträglich<br />
aufgestellt werden. Andere Maßnahmen, wie die Befestigung für einen Festplatz, können<br />
dagegen nur durch ein erfolgreiches Zieländerungsverfahren realisiert werden. Die Maß-<br />
nahmen müssen nach eingeleitetem Zieländerungsverfahren in einer Vertiefungsplanung<br />
weitergeführt werden, insbesondere um geeignete Lösungen an den Grenzen des festge-<br />
legten FFH- Gebietes zu finden.<br />
Kostenschätzung<br />
Derzeit liegen keine Kostenschätzungen vor.<br />
Wesentliche Voraussetzung für die Realisierbarkeit war die Prüfung auf Verträglichkeit<br />
der Projekte im FFH-Gebiet. Aufgrund der Unverträglichkeit dieser Projekte mit dem<br />
Schutzzweck des FFH-Gebietes sowie des bestehenden Naturschutzes, insbesondere der<br />
Feuchtlandfauna, sind die gewünschten beiden Projekte ohne weitere Gespräche mit allen<br />
zuständigen Behörden derzeit nicht zu realisieren. Der Platz an der <strong>Aller</strong> wird unregelmä-<br />
ßig von Anglern, Wassersportlern und zur Erholung von den Bürgern genutzt. Die zusätz-<br />
liche Belastung des Platzes durch eine einmal jährlich stattfindende Veranstaltung der<br />
drei Dörfer zu einem Zeitpunkt, wenn die Zugvögel das Land verlassen haben, kann<br />
kaum ökologisch negative Folgen haben.<br />
Der „Lange Thön“ ist ein ortsbildprägendes Gewässer, das seit langer Zeit genutzt wird<br />
und erst durch die behördliche Einstufung alsschützenswertes Biotop für den Ort abge-<br />
wertet worden ist. Das Gewässer liegt jetzt in einer Naturschutzzone, in der sich eine<br />
Arten-reiche Flora und Fauna entwickelt haben soll. Eine Nutzung als Badegewässer mit<br />
den notwendigen Anlagen wäre damit ausgeschlossen.<br />
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