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VDE Dörferdreieck Allerniederung Bericht - Gemeinde Winsen (Aller)

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Verbunddorferneuerung „<strong>Dörferdreieck</strong> <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong>“<br />

„FFH-Gebiete sind Schutzgebiete von gemeinschaftlicher (EU) Bedeutung und unterliegen<br />

der FFH-Richtlinie. Zusammen mit den europäischen Vogelschutzgebieten bilden die FFH-<br />

Gebiete das Netz der NATURA 2000 Gebiete. Ziel von NATURA 2000 ist es, die Erhaltung<br />

oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der definierten Lebens-<br />

raumtypen und Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten.<br />

Zum Schutz dieses ökologischen Netzes vor Beeinträchtigungen fordert die FFH-Richtlinie<br />

eine Prüfung der Verträglichkeit von Projekten und Plänen, die auf diese Gebiete einwir-<br />

ken können. Einem Plan oder Projekt darf deshalb nur zugestimmt werden, wenn festge-<br />

stellt wird, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird. Ausnahmen regelt Art. 6<br />

Abs. 4 der FFH-RL. FFH-Gebiete sind großflächige Schutzgebiete innerhalb derer prioritä-<br />

re Lebensräume vorkommen, für die genaue Entwicklungsziele definiert worden sind.<br />

Diese prioritären Lebensräume nehmen im Vergleich zum Gesamtschutzgebiet nur einen<br />

kleinen Teil der Flächen ein und liegen vereinzelt innerhalb des Schutzgebietes. Ihnen<br />

kommt aber ein besonderer Schutzstatus zu.<br />

Für die geplanten Projekte sieht der Sachverhalt wie folgt aus: Das Stillgewässer „Langer<br />

Thön“ ist als prioritärer Lebensraum „Feuchte Hochstaudensäume“ sowie „Natürliche eut-<br />

rophe Seen“ kartiert. Die angrenzenden Flächen für den potenziellen Treffpunkt sind e-<br />

benfalls als prioritärer Lebensraum „Feuchte Hochstaudensäume“ festgesetzt. Beide Flä-<br />

chen weisen einen guten Erhaltungszustand auf und können innerhalb eines kurzen bis<br />

mittleren Zeitraums wiederhergestellt werden. Das bedeutet, dass die geplanten Nutzun-<br />

gen sich an diesen Stellen ausschließen, da mit erheblichen Beeinträchtigungen bezogen<br />

auf die Erhaltungsziele zu rechnen ist.<br />

Sowohl das Projekt „Langer Thön“ als auch der gemeinsame Platz an der <strong>Aller</strong> sind formal<br />

betrachtet aufgrund der Stellungnahme in der FFH-Vorprüfung nicht als offizielles Projekt<br />

realisierbar. Die Teilnehmer des überörtlichen Arbeitskreises sprachen sich jedoch mehr-<br />

heitlich für eine Aufnahme des Projektes in die Projektliste aus. Für das Projekt „Langer<br />

Thön“ wurde durch engagierte Bürger bereits erfolgreich eine Unterschriftensammlung<br />

durchgeführt (siehe Anhang), die den Willen der Einwohner für das Projekt und damit für<br />

eine verträgliche Lösung (z.B. Zieländerungsverfahren) ausdrückt. Die beiden Orte sollen<br />

nicht grundlegend ausgebaut werden, sondern mit den vorhandenen Ressourcen genutzt<br />

werden. Die Projekte bleiben daher als überörtliche öffentliche Projekte im vorliegenden<br />

Plan enthalten.<br />

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