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MAKRO Immobilien Magazin Ausgabe 9

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QUALIFIZIERTE HANDWERKSBETRIEBE / IM GESPRÄCH

Renovierungsmaßnahmen

richtig finanziert!

Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten für Renovierungsmaßnahmen.

Mit einem eigenen Förderprogramm will das Land Schleswig-Holstein

Wohnungs- und Hausbesitzer zu Modernisierungen anregen

und damit Maßnahmen zur Energieeinsparung und Barrierereduzierung

auf den Weg bringen. Hierbei gibt es Zuschüsse in Höhe

Die aktuelle 10-Jahreskondition liegt bei 1,00 % und kann durch

Zinsrabatte, die von einigen Banken gewährt werden, um bis zu

0,15 % reduziert werden, so dass sich dann die 10-Jahreskondition

auf 0,85 % reduzieren kann.

Sollten die Renovierungsmaßnahmen nicht in die energetische Sanierung

oder zur Reduzierung von Barrieren fallen, stehen Ihnen

individuelle Finanzierungslösungen zu. Es können Darlehen bis zu

EUR 30.000,00 sogar ohne grundbuchliche Absicherung erfolgen. Bei

einer Kapitalbeschaffung für Renovierungsmaßnahmen über eine

Baufinanzierung gibt es i.d.R. ein Mindestvolumen in Höhe von

EUR 25.000,00. Sollten kleinere Renovierungsmaßnahmen vorgenommen

werden, würde sich die Finanzierung über eine Bausparkasse

empfehlen. Eine Alternative für sehr kleine Maßnahmen ist

immer noch der Ratenkredit über ein Kreditinstitut oder das günstigste,

das Einsetzen von Eigengeld. Aber selbst wenn kein Kredit

benötigt wird, können die Zuschüsse beantragt werden.

von bis zu EUR 2.500,00 je Wohneinheit. Bei der Durchführung der

energetischen Maßnahmen, muss die CO2-Einsparung mindestens

20 % bewirken oder Sie möchten Barriere reduzierende Maßnahmen

durchführen. Das Investitionsvolumen sollte mindestens

EUR 12.000,00 betragen und mit den Maßnahmen sollte noch nicht

begonnen worden sein. Auch private Vermieter mit einem Wohnungsbestand

von max. 20 vermieteten Wohnungen können den

Zuschuss beantragen.

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann ebenfalls ein

Investitionszuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen für Modernisierungen

beantragt werden. Gefördert werden insbesondere die

Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,

Erneuerung der Fenster und Außentüren und der Heizungsanlage.

Damit die Maßnahmen energetisch optimiert durchgeführt werden

können, empfehlen wir die Erstellung eines Sanierungskonzeptes

durch einen Energieberater. Die förderfähigen Investitionskosten

können bis maximal EUR 75.000,00 pro Wohneinheit bei einer

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus bzw. maximal EUR 50.000,00 pro

Wohneinheit bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen bezuschusst

werden. Der Zuschuss liegt zwischen 10 % bis 25 % der

förderfähigen Investitionskosten.

Die KfW bietet alternativ zum Zuschuss zinsgünstige Kredite für

die die energetischen Sanierungsmaßnahmen oder für die Umbaumaßnahmen

zur Reduzierung von Barrieren an.

Wichtig ist, dass Sie sich vor Beginn des Vorhabens beraten lassen

und die Zuschüsse und Kredite beantragt werden. Planungs- und

Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Bei Antragstellung

zum förderfähigen Ersterwerb gilt der Abschluss des

Kaufvertrages als Beginn des Vorhabens.

15 - Jahreskondition

2,09%

z.B.

p.a. geb. Sollzinssatz, eff. Jahreszins

2,11 %, Stand 02.05.2013

Beispielrechnung

Nettodarlehensbetrag 50.000,- €, Sollzinsbindung 15 Jahre,

Auszahlungssatz 100%, monatliche Rate bei anf. 5,75% Tilgung 326,67 €

Beleihungsauslauf 60%, Gesamtlaufzeit ca. 15 Jahre

NOWOfinanz

Inh. Peter Nowostawski, Bankfachwirt

Tel. 04122 - 836 638 8 · FAX 04122 - 836 638 6

info@nowofinanz.de · www.nowofinanz.de

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