GUV 20.10 - Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken ...
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4 Benzol<br />
4.1Physikalische und chemische Eigenschaften<br />
Benzol ist <strong>die</strong> einfachste aromatische Verbindung. In reinem Zustand ist Benzol eine<br />
farblose, stark lichtbrechende, weitgehend wasserunlösliche Flüssigkeit.<br />
Benzol ist leicht entzündlich, brennt mit leuchtender, stark rußender Flamme und bildet<br />
mit Luft explosionsfähige Gemische.<br />
Mit den meisten organischen Lösemitteln wie Alkoholen, Ethern, Estern, Ketonen, Halogenkohlenwasserstoffen<br />
usw. ist Benzol in jedem Verhältnis mischbar. Wasser wird<br />
<strong>bei</strong> 25 °C zu 0,07 Gew.-% in Benzol gelöst. Als ausgezeichnetes Lösemittel löst Benzol<br />
viele Stoffe, wie z.B. Fette, Wachse, Lackharze.<br />
Benzol ist eine <strong>bei</strong> 80 °C siedende stabile Verbindung, <strong>die</strong> unter Normalbedingungen<br />
von dem Sauerstoff der Luft nicht angegriffen wird. Bei erhöhten Temperaturen und<br />
Drucken, insbesondere in Gegenwart von Katalysatoren, kann Benzol mit vielen Stoffen<br />
zur Reaktion gebracht werden.<br />
4.2 Verwendung, Verwendungsbeschränkungen<br />
Verwendung<br />
Benzol wird in großem Umfang vorwiegend <strong>bei</strong> der Erdölverar<strong>bei</strong>tung durch Extraktion<br />
von Reformat- und Pyrolysebenzin und zu einem geringeren Teil aus Steinkohle durch<br />
Verkokung gewonnen.<br />
Benzol ist ein in der chemischen Industrie vielseitig eingesetzter Rohstoff. Von großtechnischer<br />
Bedeutung sind unter anderem <strong>die</strong> Alkylierung zu Ethylbenzol, <strong>die</strong> Nitrierung<br />
zu Nitrobenzolen, <strong>die</strong> Hydrierung zu Cyclohexan, <strong>die</strong> Chlorierung zu Chlorbenzolen,<br />
weiterhin <strong>die</strong> Umsetzung zu Benzolsulfonsäure, Cumol, Maleinsäureanhydrid usw.<br />
Benzol ist ein Bestandteil von Kraftstoffen <strong>für</strong> Ottomotoren (in der Regel bis 5 Vol.-%).<br />
Verwendungsbeschränkungen<br />
Nach Anhang IV Nr. 4 Gefahrstoffverordnung dürfen Gefahrstoffe mit einem Gehalt von<br />
gleich oder mehr als 0,1 Gew.-% Benzol nicht verwendet werden. Ausgenommen hiervon<br />
sind<br />
– Rohöl, Rohbenzin und Treibstoffkomponenten in industriellen Verfahren<br />
– Ottokraftstoff<br />
– industrielle Verfahren mit geschlossenen Systemen<br />
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