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GUV 20.10 - Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken ...

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4 Benzol<br />

4.1Physikalische und chemische Eigenschaften<br />

Benzol ist <strong>die</strong> einfachste aromatische Verbindung. In reinem Zustand ist Benzol eine<br />

farblose, stark lichtbrechende, weitgehend wasserunlösliche Flüssigkeit.<br />

Benzol ist leicht entzündlich, brennt mit leuchtender, stark rußender Flamme und bildet<br />

mit Luft explosionsfähige Gemische.<br />

Mit den meisten organischen Lösemitteln wie Alkoholen, Ethern, Estern, Ketonen, Halogenkohlenwasserstoffen<br />

usw. ist Benzol in jedem Verhältnis mischbar. Wasser wird<br />

<strong>bei</strong> 25 °C zu 0,07 Gew.-% in Benzol gelöst. Als ausgezeichnetes Lösemittel löst Benzol<br />

viele Stoffe, wie z.B. Fette, Wachse, Lackharze.<br />

Benzol ist eine <strong>bei</strong> 80 °C siedende stabile Verbindung, <strong>die</strong> unter Normalbedingungen<br />

von dem Sauerstoff der Luft nicht angegriffen wird. Bei erhöhten Temperaturen und<br />

Drucken, insbesondere in Gegenwart von Katalysatoren, kann Benzol mit vielen Stoffen<br />

zur Reaktion gebracht werden.<br />

4.2 Verwendung, Verwendungsbeschränkungen<br />

Verwendung<br />

Benzol wird in großem Umfang vorwiegend <strong>bei</strong> der Erdölverar<strong>bei</strong>tung durch Extraktion<br />

von Reformat- und Pyrolysebenzin und zu einem geringeren Teil aus Steinkohle durch<br />

Verkokung gewonnen.<br />

Benzol ist ein in der chemischen Industrie vielseitig eingesetzter Rohstoff. Von großtechnischer<br />

Bedeutung sind unter anderem <strong>die</strong> Alkylierung zu Ethylbenzol, <strong>die</strong> Nitrierung<br />

zu Nitrobenzolen, <strong>die</strong> Hydrierung zu Cyclohexan, <strong>die</strong> Chlorierung zu Chlorbenzolen,<br />

weiterhin <strong>die</strong> Umsetzung zu Benzolsulfonsäure, Cumol, Maleinsäureanhydrid usw.<br />

Benzol ist ein Bestandteil von Kraftstoffen <strong>für</strong> Ottomotoren (in der Regel bis 5 Vol.-%).<br />

Verwendungsbeschränkungen<br />

Nach Anhang IV Nr. 4 Gefahrstoffverordnung dürfen Gefahrstoffe mit einem Gehalt von<br />

gleich oder mehr als 0,1 Gew.-% Benzol nicht verwendet werden. Ausgenommen hiervon<br />

sind<br />

– Rohöl, Rohbenzin und Treibstoffkomponenten in industriellen Verfahren<br />

– Ottokraftstoff<br />

– industrielle Verfahren mit geschlossenen Systemen<br />

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