GUV 20.10 - Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken ...
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<strong>GUV</strong> <strong>20.10</strong><br />
– Riechstoffen (Benzylbenzoat)<br />
– Mineralöl-Additiven<br />
– Vulkanisationsbeschleunigern<br />
– Kunstharzen.<br />
Benzalchlorid wird überwiegend zur Synthese von Benzaldehyd eingesetzt.<br />
Benzotrichlorid wird verwendet zur Herstellung von<br />
– Benzoylchlorid<br />
– Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />
– pharmazeutischen und veterinärmedizinischen Präparaten<br />
– optischen Aufhellern und Farbstoffen<br />
– und in der Foto-Industrie<br />
5.3 Gesundheitsgefahren<br />
Benzotrichlorid, Benzyl- und Benzalchlorid reizen Augen, Haut und <strong>die</strong> Atemwege und<br />
sind giftig <strong>bei</strong>m Einatmen.<br />
Benzylchlorid verursacht bereits <strong>bei</strong> Konzentrationen unter 10 ml/m3 starken Tränenfluss;<br />
16 ml/m3 werden vom Menschen höchstens eine Minute lang ertragen.<br />
Das Einatmen geringer Mengen der drei Stoffe löst Krampfhusten und Brechreiz aus.<br />
Höhe Konzentrationen können zu Lähmungserscheinungen, Lungenödem, Leber- und<br />
Nierenschäden führen.<br />
Benzylchlorid kann auch über <strong>die</strong> Haut aufgenommen werden.<br />
Die Wirkung des Benzylchlorid beruht in erster Linie auf den Eigenschaften der Hydrolyse-Produkte<br />
Salzsäure (ätzend) und Benzoesäure. Sie entstehen <strong>bei</strong>m Kontakt mit<br />
Haut und Schleimhäuten.<br />
Benzotrichlorid ist in der Liste nach § 4a der Gefahrstoffverordnung in <strong>die</strong> Kategorie K2<br />
„Stoffe, <strong>die</strong> als krebserzeugend <strong>für</strong> den Menschen angesehen werden sollten“ eingestuft.<br />
Benzalchlorid ist in der Liste nach § 4a der Gefahrstoffverordnung in <strong>die</strong> Kategorie K3<br />
„Stoffe, <strong>die</strong> wegen möglicher krebserregender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben“<br />
eingestuft.<br />
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