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GUV 20.10 - Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken ...

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<strong>GUV</strong> <strong>20.10</strong><br />

– Riechstoffen (Benzylbenzoat)<br />

– Mineralöl-Additiven<br />

– Vulkanisationsbeschleunigern<br />

– Kunstharzen.<br />

Benzalchlorid wird überwiegend zur Synthese von Benzaldehyd eingesetzt.<br />

Benzotrichlorid wird verwendet zur Herstellung von<br />

– Benzoylchlorid<br />

– Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />

– pharmazeutischen und veterinärmedizinischen Präparaten<br />

– optischen Aufhellern und Farbstoffen<br />

– und in der Foto-Industrie<br />

5.3 Gesundheitsgefahren<br />

Benzotrichlorid, Benzyl- und Benzalchlorid reizen Augen, Haut und <strong>die</strong> Atemwege und<br />

sind giftig <strong>bei</strong>m Einatmen.<br />

Benzylchlorid verursacht bereits <strong>bei</strong> Konzentrationen unter 10 ml/m3 starken Tränenfluss;<br />

16 ml/m3 werden vom Menschen höchstens eine Minute lang ertragen.<br />

Das Einatmen geringer Mengen der drei Stoffe löst Krampfhusten und Brechreiz aus.<br />

Höhe Konzentrationen können zu Lähmungserscheinungen, Lungenödem, Leber- und<br />

Nierenschäden führen.<br />

Benzylchlorid kann auch über <strong>die</strong> Haut aufgenommen werden.<br />

Die Wirkung des Benzylchlorid beruht in erster Linie auf den Eigenschaften der Hydrolyse-Produkte<br />

Salzsäure (ätzend) und Benzoesäure. Sie entstehen <strong>bei</strong>m Kontakt mit<br />

Haut und Schleimhäuten.<br />

Benzotrichlorid ist in der Liste nach § 4a der Gefahrstoffverordnung in <strong>die</strong> Kategorie K2<br />

„Stoffe, <strong>die</strong> als krebserzeugend <strong>für</strong> den Menschen angesehen werden sollten“ eingestuft.<br />

Benzalchlorid ist in der Liste nach § 4a der Gefahrstoffverordnung in <strong>die</strong> Kategorie K3<br />

„Stoffe, <strong>die</strong> wegen möglicher krebserregender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben“<br />

eingestuft.<br />

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