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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

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länder<br />

beitnehmer können schriftlich an Stelle e<strong>in</strong>er<br />

Kündigungsfrist die Bezahlung e<strong>in</strong>er Vergütung<br />

vere<strong>in</strong>baren. Wenn der Arbeitgeber kündigt,<br />

muss dieser dem Arbeitnehmer je Woche<br />

m<strong>in</strong>destens 2 Arbeitsstun<strong>den</strong> für die Suche e<strong>in</strong>er<br />

neuen Arbeitsstelle zur Verfügung stellen.<br />

Abf<strong>in</strong>dung<br />

E<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung wird an <strong>den</strong> Arbeitnehmer<br />

unter Berücksichtigung der Anzahl von<br />

Dienstjahren ausbezahlt und beträgt zwischen<br />

1/5 (1-5 Dienstjahre) und 1/3 (ab 15 Dienstjahre)<br />

des Basisgehalts, multipliziert mit der<br />

Anzahl der Dienstjahre, sofern die Kündigung<br />

aus Unternehmensgrün<strong>den</strong> erfolgte.<br />

Arbeitszeit / Urlaub<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 36 Stun<strong>den</strong><br />

und der M<strong>in</strong>desturlaubsanspruch 20 Arbeitstage.<br />

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte<br />

Die Beiträge <strong>in</strong> das slowenische Sozialversicherungssystem<br />

betragen für <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />

<strong>in</strong>sgesamt 16,04 % und für <strong>den</strong> Arbeitnehmer<br />

<strong>in</strong>sgesamt 21,96 % vom Bruttogehalt. Zwischen<br />

Deutschland, Österreich und Slowenien<br />

kommt die EG-Verordnung und zwischen<br />

der Schweiz und Slowenien entsprechend<br />

das Personenfreizügigkeitsabkommen<br />

zur Anwendung.<br />

länder<br />

Steuerrechtliche Aspekte<br />

Zwischen Slowenien und Deutschland, Österreich<br />

sowie der Schweiz besteht jeweils e<strong>in</strong><br />

Doppelbesteuerungsabkommen.<br />

Seit dem 1. Januar 2007 s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>kommensteuersätze<br />

neu <strong>in</strong> 3 Stufen unterteilt: 16<br />

%, 27 % und 41 %.<br />

Nach dem slowenischen Steuerrecht gilt e<strong>in</strong>e<br />

Person, welche sich an mehr als 183 Tagen <strong>in</strong><br />

Slowenien aufhält, als steuerlich ansässig.<br />

Der Besteuerung ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall das<br />

weltweite E<strong>in</strong>kommen zu unterwerfen, wobei<br />

e<strong>in</strong>e Doppelbesteuerung durch die Anrechnung<br />

von ausländischen Steuern oder der entsprechen<strong>den</strong><br />

hypothetischen slowenischen<br />

Steuer vermie<strong>den</strong> wird.<br />

Friederike V. Ruch<br />

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Personal.Manager 1/2007 27

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