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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

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länder<br />

Serie<br />

Serie – Teil XI<br />

Die neuen <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten: Bulgarien<br />

+++ Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Januar 2007 ist neben Rumänien auch Bulgarien aufgenommen wor<strong>den</strong>,<br />

dessen Arbeits- und Bewilligungsrecht sowie Sozialversicherungs- und Steuerrecht <strong>in</strong> diesem Beitrag <strong>in</strong> Grundzügen<br />

aufgezeigt wird. +++<br />

der e<strong>in</strong>em Monatsgehalt entspricht. Dieses zusätzliche<br />

Gehalt wird grundsätzlich vor Weihnachten<br />

ausbezahlt. Das Monatsgehalt wird am<br />

Ende des laufen<strong>den</strong> Monats zwischen dem 20.<br />

und 30. Tag ausbezahlt.<br />

länder<br />

Friederike V. Ruch<br />

Steuerberater<strong>in</strong>,<br />

International Employment<br />

& Tax Partner<br />

CONVINUS International<br />

Employment Solutions,<br />

Zürich (Schweiz)<br />

<strong>in</strong>fo@conv<strong>in</strong>us.com<br />

www.conv<strong>in</strong>us.com<br />

Arbeitsrechtliche Aspekte<br />

Das bulgarische Arbeitsrecht entspricht weitgehend<br />

<strong>den</strong> <strong>EU</strong>-Anforderungen, und ist als<br />

konservativ und restriktiv anzusehen.<br />

Arbeitsvertrag<br />

Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass<br />

der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen<br />

wird. Arbeitsverträge können auch befristet<br />

wer<strong>den</strong>, wenn die Tätigkeit an sich befristet ist.<br />

Die Befristung darf e<strong>in</strong>en Zeitraum von 3 Jahren<br />

nicht überschreiten und die befristeten<br />

Arbeitsverträge können mit dem gleichen Arbeitgeber<br />

und/oder der gleichen Tätigkeitsart<br />

verlängert wer<strong>den</strong>. Für <strong>den</strong> Fall, dass e<strong>in</strong> Arbeitnehmer<br />

nach Ende der Befristung für weitere<br />

5 oder mehr Tage arbeitet, geht der Arbeitsvertrag<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en unbefristeten<br />

Arbeitsvertrag über.<br />

Probezeit<br />

Die maximale Probezeit beträgt 6 Monate und<br />

wird <strong>in</strong> der Regel für diesen Zeitraum vere<strong>in</strong>bart.<br />

Vergütung<br />

In Bulgarien ist es üblich neben 12 Monatsgehältern<br />

auch noch e<strong>in</strong>en Bonus auszubezahlen,<br />

Lohnfortzahlung<br />

Im Krankheitsfall bezahlt der Arbeitgeber für<br />

die ersten 3 Tage 100 %. Ab dem 4. Tag übernimmt<br />

die Sozialversicherungskasse die Zahlungen.<br />

Beendigung/Kündigung<br />

Das bulgarische Arbeitsgesetzbuch sieht drei<br />

Stufen der Beendigung e<strong>in</strong>es Arbeitsverhältnisses<br />

vor: Die or<strong>den</strong>tliche Beendigung und die<br />

ausseror<strong>den</strong>tliche Kündigung mit vorheriger<br />

Abmahnung sowie ohne vorheriger Abmahnung.<br />

Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten<br />

gleich lang se<strong>in</strong> und die Kündigungsfrist beträgt<br />

grundsätzlich 30 Tage, sofern ke<strong>in</strong>e andere<br />

Kündigungsfrist vere<strong>in</strong>bart wor<strong>den</strong> ist. Für<br />

<strong>den</strong> Fall, dass e<strong>in</strong>e andere Kündigungsfrist vere<strong>in</strong>bart<br />

wird, ist allerd<strong>in</strong>gs zu beachten, dass<br />

diese nicht länger als 3 Monate betragen darf.<br />

In bestimmten Fällen kann allerd<strong>in</strong>gs davon abgewichen<br />

wer<strong>den</strong> und e<strong>in</strong>e Kündigungsfrist<br />

von bis zu 60 Tagen vere<strong>in</strong>bart wer<strong>den</strong>. Dies ist<br />

unter anderem dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer<br />

beträchtliche Vermögensverhältnisses<br />

des Arbeitgebers hat, welcher er nicht <strong>in</strong>nerhalb<br />

von 30 Tagen zurückgeben kann.<br />

Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag<br />

von bei<strong>den</strong> Vertragsparteien sofort aufgelöst<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Die Kündigungsfrist beg<strong>in</strong>nt mit dem Folgetag<br />

nach der Abgabe der Kündigung.<br />

Abf<strong>in</strong>dung<br />

Wenn e<strong>in</strong>em Arbeitnehmer ohne se<strong>in</strong> Verschul<strong>den</strong><br />

auf Initiative des Arbeitgebers gekündigt<br />

wird, muss dem Arbeitnehmer e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung<br />

bezahlt wer<strong>den</strong>. Der Arbeitgeber muss m<strong>in</strong>destens<br />

4 Monatslöhne als Abf<strong>in</strong>dung entrichten,<br />

ausser es wurde mit dem Arbeitnehmer e<strong>in</strong> anderer<br />

Betrag vere<strong>in</strong>bart.<br />

36<br />

Personal.Manager 2/2008

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