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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

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eu osterweiterung<br />

gungsjahren noch 8 Jahre beim Arbeitnehmer<br />

h<strong>in</strong>zuaddiert). Das Gesetz sieht für Arbeitnehmer,<br />

die kürzer als 10 Jahre angestellt s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en<br />

M<strong>in</strong>destjahresurlaub von 20 Kalendertagen<br />

und für Arbeitnehmer, die länger als 10<br />

Jahre angestellt s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>destjahresurlaub<br />

von 26 Kalendertagen vor.<br />

Kündigung<br />

Grundsätzlich hängen die gesetzlich vorgesehenen<br />

Kündigungsfristen von der Anstellungsdauer<br />

ab und können zwischen 2 Wochen<br />

und 3 Monaten betragen. E<strong>in</strong>e Kündigung bedarf<br />

der Schriftform und muss sowohl e<strong>in</strong>en<br />

Kündigungsgrund als auch e<strong>in</strong>e Rechtsmittelbelehrung<br />

enthalten. Beschäftigt e<strong>in</strong> Arbeitgeber<br />

mehr als 20 Arbeitnehmer, ist vorgesehen,<br />

dass der Arbeitgeber e<strong>in</strong>e Abf<strong>in</strong>dung bezahlt,<br />

sofern es sich um e<strong>in</strong>e Gruppenkündigung,<br />

Kündigung im Rahmen des Konkurses, der Liquidation<br />

der Gesellschaft oder Streichung e<strong>in</strong>er<br />

Arbeitsstelle handelt. Die Höhe der Abf<strong>in</strong>dung<br />

hängt von dem Zeitraum der Beschäftigung<br />

des Mitarbeiters ab und beträgt maximal<br />

das 15-fache des M<strong>in</strong>imallohns.<br />

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer<br />

kann gegen die Auflösung oder Kündigung<br />

se<strong>in</strong>es Arbeitsvertrages Klage erheben.<br />

Das Verfahren ist kostenfrei, dauert jedoch <strong>in</strong><br />

der ersten Instanz bereits zwischen 6 bis 12<br />

Monaten.<br />

Verschie<strong>den</strong>es<br />

Betriebsräte und Gewerkschaften s<strong>in</strong>d vor allem<br />

<strong>in</strong> staatlichen Unternehmen vorzuf<strong>in</strong><strong>den</strong>,<br />

<strong>in</strong> welchen sie auch e<strong>in</strong>en bedeuten<strong>den</strong> E<strong>in</strong>fluss<br />

haben. Gewerkschaften können ihren<br />

E<strong>in</strong>fluss bspw. bei<br />

Kündigungen von<br />

Arbeitsverträgen<br />

oder bisheriger Arbeits-<br />

und Lohnbed<strong>in</strong>gungen<br />

geltend<br />

machen. Arbeitsstreiks<br />

f<strong>in</strong><strong>den</strong> bisher<br />

<strong>in</strong> Polen eher<br />

selten statt.<br />

Entsendung nach<br />

Polen<br />

Für die Erwerbsaufnahme<br />

e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers<br />

ohne<br />

polnische Staatsangehörigkeit<br />

<strong>in</strong> Polen<br />

s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Arbeitsgenehmigung<br />

und e<strong>in</strong>e Aufenthaltsgenehmigung<br />

notwendig. Dieser Arbeitnehmer erhält lediglich<br />

e<strong>in</strong>e Arbeitsgenehmigung sofern ke<strong>in</strong> geeigneter<br />

polnischer Bewerber für diese Stelle<br />

vorhan<strong>den</strong> ist und der nicht-polnische Arbeitnehmer<br />

über die entsprechen<strong>den</strong> Qualifikationen<br />

verfügt. Von dieser Regelung ausgenommen<br />

s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs Leiter e<strong>in</strong>er polnischen<br />

Niederlassung oder Handelsvertretung sowie<br />

leitende Repräsentanten von polnischen Gesellschaften,<br />

sofern diese Personen sich nicht<br />

mehr als 30 Kalendertage pro Jahr <strong>in</strong> Polen<br />

aufhalten.<br />

Am 20. Januar 2005 ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) zwischen<br />

Deutschland und Polen <strong>in</strong> Kraft getreten, <strong>in</strong><br />

welchem u.a. die Zählweise der 183 Tage-Regelung<br />

geändert wurde. Statt dem Kalenderjahr<br />

wird jetzt e<strong>in</strong> Zeitraum von 12 Monaten<br />

verwendet.<br />

E<strong>in</strong> deutscher Arbeitnehmer, der im Rahmen<br />

se<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit von Deutschland nach<br />

Polen entsandt wird, kann <strong>in</strong> Polen <strong>in</strong> <strong>den</strong> ersten<br />

24 Monaten (mit der Möglichkeit der Verlängerung)<br />

der deutschen Sozialversicherungspflicht<br />

unterstellt bleiben. Dies hat zur<br />

Folge, dass dem Arbeitnehmer an Stelle der<br />

polnischen weiterh<strong>in</strong> die deutschen Sozialversicherungsbeiträge<br />

abgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

Marco Daugalies<br />

osterweiterung<br />

GLOBAL EMPLOYMENT<br />

PROGRAM<br />

Der „One-Stop-Shop“ für <strong>in</strong>ternationale<br />

Mitarbeitere<strong>in</strong>sätze<br />

www.GEPonl<strong>in</strong>e.com<br />

Personal.Manager 3/2005 Seite 9

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