22.12.2012 Aufrufe

Programm (english and german) - Blankeneser Segel-Club eV

Programm (english and german) - Blankeneser Segel-Club eV

Programm (english and german) - Blankeneser Segel-Club eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong> <strong>Club</strong> e.V.<br />

12.2 Eine Wettfahrt endet spätestens 30 Minuten, nachdem das erste Boot durchs<br />

Ziel gegangen ist. Alle Boote, die dann noch auf der Bahn sind, werden als<br />

DNF gewertet (Änderung RRS 35 und RRS A4.<br />

12.3 Falls kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Wettfahrt beendet hat, wird die<br />

Wettfahrt abgebrochen (Änderung RRS 35 und RRS A4).<br />

13 Kontrolle der Boote und Ausrüstung<br />

Die Wettfahrtleitung darf zu jeder Zeit auf dem Wasser und an L<strong>and</strong> Boote und<br />

Ausrüstung auf Verletzung der Klassenbestimmungen (CR) und<br />

<strong>Segel</strong>anweisungen (SI) überprüfen.<br />

14 Proteste, alternative Strafen, Anträge auf Wiedergutmachung<br />

14.1 Für die Wettfahrten gilt RRS Anhang P.<br />

14.2 Ein Boot, das eine Alternativstrafe nach RRS 31, RRS 44.1+2 oder RRS Anhang P 2.1<br />

genommen hat, muss innerhalb der Protestfrist die Wettfahrtleitung auf einer<br />

Liste, die im Wettfahrtbüro ausliegt, informieren. Anderenfalls werden die<br />

Alternativstrafen als nicht genommen betrachtet.<br />

14.3 Eine Liste der Boote, die nach RRS Anhang P wegen eines Verstoßes gegen RRS 42<br />

bestraft wurden, wird innerhalb der Protestfrist auf dem Notice Board veröffentlicht.<br />

14.4 Ein Boot, das zu protestieren beabsichtigt, muss dies beim Zieldurchgang der<br />

Wettfahrtleitung mitteilen.<br />

14.5 Die Protestfrist beginnt mit Ende der letzten Wettfahrt eines Tages und dauert<br />

60 Minuten (Änderung RRS 61.3).<br />

14.6 Der Protest muss auf dem offiziellen Formblatt eingereicht werden, das im<br />

Wettfahrtbüro erhältlich ist.<br />

14.7 Proteste der Wettfahrtleitung und/oder Jury werden entsprechend RRS 61.1 (b+c)<br />

innerhalb der Protestfrist auf dem Notice Board bekannt gegeben.<br />

14.8 Die Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge ihres Eingangs<br />

verh<strong>and</strong>elt. Zeit, Reihenfolge und Ort der Protestverh<strong>and</strong>lung werden<br />

spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist auf dem Notice Board mitgeteilt.<br />

14.9 Parteien und Zeugen müssen zur angegebenen Zeit vor dem Juryraum zur<br />

Verfügung stehen.<br />

14.10 Gegen Verletzungen von <strong>Segel</strong>anweisungen SI 1.4, SI 1.5, SI 1.6, SI 1.7, SI 5.2,<br />

SI 5.3, SI 5.4, SI 8.4 und SI 15 kann nicht durch <strong>and</strong>ere Boote Protest eingereicht<br />

werden, sondern nur durch die Wettfahrtleitung oder Jury (Änderung RRS 60.1).<br />

Strafen für Verletzungen dieser Regeln können, wenn die Jury so entscheidet,<br />

geringer als DSQ ausfallen.<br />

14.11 Die Wettfahrtleitung nimmt keinen Vermessungsprotest an, außer, dass nachgewiesen<br />

wird, dass Veränderungen an Boot und Ausrüstung vorgenommen wurden, nachdem<br />

das Boot vom Vermesser für die Teilnahme an der Meisterschaft freigegeben wurde.<br />

14.12 In Abänderung RRS 66 werden am letzten Tag keine Anträge auf Wiedereröffnung<br />

einer Protestverh<strong>and</strong>lung angenommen, wenn diese später als 30 Minuten nach<br />

Verkünden des Jurybeschlusses eingereicht werden.<br />

14.13 Am letzten Tag der Regatta werden keine Vermessungsproteste oder Proteste<br />

gegen Tatsachen angenommen, die bereits an einem früheren Tag bekannt<br />

sein konnten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!