<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong> <strong>Club</strong> e.V. 12.2 Eine Wettfahrt endet spätestens 30 Minuten, nachdem das erste Boot durchs Ziel gegangen ist. Alle Boote, die dann noch auf der Bahn sind, werden als DNF gewertet (Änderung RRS 35 und RRS A4. 12.3 Falls kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Wettfahrt beendet hat, wird die Wettfahrt abgebrochen (Änderung RRS 35 und RRS A4). 13 Kontrolle der Boote und Ausrüstung Die Wettfahrtleitung darf zu jeder Zeit auf dem Wasser und an L<strong>and</strong> Boote und Ausrüstung auf Verletzung der Klassenbestimmungen (CR) und <strong>Segel</strong>anweisungen (SI) überprüfen. 14 Proteste, alternative Strafen, Anträge auf Wiedergutmachung 14.1 Für die Wettfahrten gilt RRS Anhang P. 14.2 Ein Boot, das eine Alternativstrafe nach RRS 31, RRS 44.1+2 oder RRS Anhang P 2.1 genommen hat, muss innerhalb der Protestfrist die Wettfahrtleitung auf einer Liste, die im Wettfahrtbüro ausliegt, informieren. Anderenfalls werden die Alternativstrafen als nicht genommen betrachtet. 14.3 Eine Liste der Boote, die nach RRS Anhang P wegen eines Verstoßes gegen RRS 42 bestraft wurden, wird innerhalb der Protestfrist auf dem Notice Board veröffentlicht. 14.4 Ein Boot, das zu protestieren beabsichtigt, muss dies beim Zieldurchgang der Wettfahrtleitung mitteilen. 14.5 Die Protestfrist beginnt mit Ende der letzten Wettfahrt eines Tages und dauert 60 Minuten (Änderung RRS 61.3). 14.6 Der Protest muss auf dem offiziellen Formblatt eingereicht werden, das im Wettfahrtbüro erhältlich ist. 14.7 Proteste der Wettfahrtleitung und/oder Jury werden entsprechend RRS 61.1 (b+c) innerhalb der Protestfrist auf dem Notice Board bekannt gegeben. 14.8 Die Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge ihres Eingangs verh<strong>and</strong>elt. Zeit, Reihenfolge und Ort der Protestverh<strong>and</strong>lung werden spätestens 30 Minuten nach Ende der Protestfrist auf dem Notice Board mitgeteilt. 14.9 Parteien und Zeugen müssen zur angegebenen Zeit vor dem Juryraum zur Verfügung stehen. 14.10 Gegen Verletzungen von <strong>Segel</strong>anweisungen SI 1.4, SI 1.5, SI 1.6, SI 1.7, SI 5.2, SI 5.3, SI 5.4, SI 8.4 und SI 15 kann nicht durch <strong>and</strong>ere Boote Protest eingereicht werden, sondern nur durch die Wettfahrtleitung oder Jury (Änderung RRS 60.1). Strafen für Verletzungen dieser Regeln können, wenn die Jury so entscheidet, geringer als DSQ ausfallen. 14.11 Die Wettfahrtleitung nimmt keinen Vermessungsprotest an, außer, dass nachgewiesen wird, dass Veränderungen an Boot und Ausrüstung vorgenommen wurden, nachdem das Boot vom Vermesser für die Teilnahme an der Meisterschaft freigegeben wurde. 14.12 In Abänderung RRS 66 werden am letzten Tag keine Anträge auf Wiedereröffnung einer Protestverh<strong>and</strong>lung angenommen, wenn diese später als 30 Minuten nach Verkünden des Jurybeschlusses eingereicht werden. 14.13 Am letzten Tag der Regatta werden keine Vermessungsproteste oder Proteste gegen Tatsachen angenommen, die bereits an einem früheren Tag bekannt sein konnten.
<strong>Blankeneser</strong> <strong>Segel</strong> <strong>Club</strong> e.V. 15 Funktionsboote Zuschauerboote und Begleitboote dürfen sich während der Wettfahrt nicht im Regattagebiet aufhalten. Offizielle Funktionsboote, die eine Genehmigung der Wettfahrtleitung haben, zeigen eine weiße Flagge mit folgenden Buchstaben: Wettfahrtleitung „RC“ Jury „Jury“ or „J“ Vermesser „M“ Sicherheit „S“ Presse „P“ 09 Kabel AZRZ 24.02.2010 7:51 Uhr Page 1