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an andere denken - Nord-Handwerk

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GDV-Experte<br />

Hasso Suliak.<br />

H<strong>an</strong>dwerksZeug :: blickpunkt<br />

Unterscheidung nach Geschlecht nur bei<br />

Fahr<strong>an</strong>fängern.<br />

Fachleute gehen davon aus, dass<br />

es bei den Pflegerenten zum größten<br />

Preisunterschied kommen wird.<br />

Fotos: Fotolia (2); hfr (2)<br />

Männer sind derzeit noch wegen<br />

des geringeren Pflegerisikos besser<br />

gestellt. Hier könnten die Tarife zukünftig<br />

bis zu 40 Prozent <strong>an</strong>steigen.<br />

Da die neuen Tarife in den meisten Fällen<br />

noch nicht bek<strong>an</strong>nt sind, können die Unterschiede<br />

allerdings nur geschätzt werden.<br />

Die GDV-Studie geht davon aus, dass sich<br />

das Verhalten der Verbraucher durch die neuen<br />

Tarife verändern wird. „Es könnte dazu<br />

führen, dass Verbraucher auf ausreichende<br />

Vorsorge verzichten, wenn sich die Produkte<br />

verteuern“, befürchtet Hasso Suliak.<br />

Wie reagieren?<br />

Viele B<strong>an</strong>ken und Versicherer haben deshalb<br />

ihre Kunden über die Unisextarife<br />

„informiert“. Dabei wird den Versicherten<br />

in vielen Fällen suggeriert, dass sie zum Teil<br />

erheblich <strong>an</strong> Prämien sparen könnten, wenn<br />

sie noch schnell vor dem Stichtag einen<br />

Vertrag abschließen. „Lassen Sie sich nicht<br />

verleiten, wegen der neuen Tarife Hals über<br />

Kopf neue Versicherungsverträge abzuschließen.<br />

Prüfen Sie zunächst Ihren Bedarf und<br />

wägen Sie in Ruhe ab“, rät Bi<strong>an</strong>ca Boss<br />

vom Bund der Versicherten (BdV).<br />

Private Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />

Männer sind heiß begehrt<br />

Selbstständige können jederzeit in die private<br />

Kr<strong>an</strong>kenversicherung (PKV) wechseln. Die<br />

individuellen Prämien errechnen sich aus<br />

dem Alter, dem Gesundheitszust<strong>an</strong>d und<br />

bisher noch aus dem Geschlecht. Wer bereits<br />

erkr<strong>an</strong>kt ist oder war, muss mit Risiko-<br />

zuschlägen rechnen. Männer zahlten in der<br />

PKV bisher weniger Beiträge als Frauen, weil<br />

die zu zahlenden Gesundheitskosten und<br />

ihre Lebenserwartung im Durchschnitt gerin-<br />

ger sind. Ab dem 21. Dezember 2012 ändert sich<br />

das, wenn die Unisextarife in Kraft treten.<br />

Nach einem Gesetzentwurf, der Ende August<br />

dem Kabinett vorgelegt wurde, will die<br />

Bundesregierung ein Wechselverbot erlassen.<br />

42 <strong>Nord</strong>H<strong>an</strong>dwerk Dezember 2012<br />

:: Worauf Sie beim Tarifwechsel achten sollten<br />

• Grundsätzlich gilt, dass ein Wechsel<br />

nicht automatisch erfolgt.<br />

• Lebensversicherungen können<br />

nicht umgestellt, sondern<br />

müssten gekündigt und neu<br />

abgeschlossen werden<br />

• Bei Kr<strong>an</strong>kenversicherungen<br />

k<strong>an</strong>n hingegen jederzeit in einen<br />

gleichartigen Tarif umgestellt werden.<br />

Eine Absicherung sollte nicht verschoben<br />

werden, sondern direkt erfolgen.<br />

„Wenn Sie als M<strong>an</strong>n vor dem 21. Dezember<br />

2012 nur deshalb noch schnell eine<br />

private Rentenversicherung abschließen,<br />

weil die Beiträge im Vergleich zu denen für<br />

Frauen d<strong>an</strong>n noch günstiger sind, werden<br />

Sie das später höchstwahrscheinlich bereuen“,<br />

warnt Bi<strong>an</strong>ca Boss. Zwar gibt es bei der<br />

Riester-Rente bereits seit 2006 Unisextarife,<br />

doch rund ein Drittel der betrieblichen<br />

Altersvorsorge und der Riester-Renten-<br />

Angebote gelten als nicht „unisexsicher“.<br />

So k<strong>an</strong>n sich der Kunde beim Abschluss<br />

eines Vertrages zu den alten Konditionen<br />

nicht darauf verlassen, dass später auch alle<br />

Zuzahlungen nach den alten Tarifen erfolgen.<br />

„Die Versicherer werden sich wohl<br />

kaum darauf einlassen, sich diesbezüglich<br />

Dies betrifft Verträge,<br />

die mit Unisextarif<br />

abgeschlossen wurden.<br />

Bei diesen Verträgen soll<br />

ein späterer Wechsel in die<br />

alten geschlechtsspezifischen<br />

Tarife ausgeschlossen werden.<br />

Noch haben alle privat Kr<strong>an</strong>kenversicherten<br />

das Recht, in gleichartige Tarife ihres<br />

Versicherungsunternehmens zu wechseln.<br />

Dabei bleiben alle Alterungsrückstellungen<br />

und alle im bisherigen Vertrag erworbenen<br />

Rechte bestehen. Das gepl<strong>an</strong>te Verbot bezieht<br />

sich aber nicht auf einen Wechsel aus<br />

einem alten Tarif in einen Unisextarif.<br />

Vor allem Frauen können Ende 2012<br />

ihren Beitrag in den neuen Unisextarifen<br />

ermitteln lassen und bei einer<br />

Beitragsersparnis den Vertrag umstellen.<br />

• In der Unfallversicherung wird ein Wechsel<br />

kaum Relev<strong>an</strong>z haben, da die Tarifumstellung<br />

nur körperlich berufstätige Frauen<br />

betrifft, die in den noch geltenden Tarifen<br />

einen Beitragsvorteil genießen.

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