an andere denken - Nord-Handwerk
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GDV-Experte<br />
Hasso Suliak.<br />
H<strong>an</strong>dwerksZeug :: blickpunkt<br />
Unterscheidung nach Geschlecht nur bei<br />
Fahr<strong>an</strong>fängern.<br />
Fachleute gehen davon aus, dass<br />
es bei den Pflegerenten zum größten<br />
Preisunterschied kommen wird.<br />
Fotos: Fotolia (2); hfr (2)<br />
Männer sind derzeit noch wegen<br />
des geringeren Pflegerisikos besser<br />
gestellt. Hier könnten die Tarife zukünftig<br />
bis zu 40 Prozent <strong>an</strong>steigen.<br />
Da die neuen Tarife in den meisten Fällen<br />
noch nicht bek<strong>an</strong>nt sind, können die Unterschiede<br />
allerdings nur geschätzt werden.<br />
Die GDV-Studie geht davon aus, dass sich<br />
das Verhalten der Verbraucher durch die neuen<br />
Tarife verändern wird. „Es könnte dazu<br />
führen, dass Verbraucher auf ausreichende<br />
Vorsorge verzichten, wenn sich die Produkte<br />
verteuern“, befürchtet Hasso Suliak.<br />
Wie reagieren?<br />
Viele B<strong>an</strong>ken und Versicherer haben deshalb<br />
ihre Kunden über die Unisextarife<br />
„informiert“. Dabei wird den Versicherten<br />
in vielen Fällen suggeriert, dass sie zum Teil<br />
erheblich <strong>an</strong> Prämien sparen könnten, wenn<br />
sie noch schnell vor dem Stichtag einen<br />
Vertrag abschließen. „Lassen Sie sich nicht<br />
verleiten, wegen der neuen Tarife Hals über<br />
Kopf neue Versicherungsverträge abzuschließen.<br />
Prüfen Sie zunächst Ihren Bedarf und<br />
wägen Sie in Ruhe ab“, rät Bi<strong>an</strong>ca Boss<br />
vom Bund der Versicherten (BdV).<br />
Private Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />
Männer sind heiß begehrt<br />
Selbstständige können jederzeit in die private<br />
Kr<strong>an</strong>kenversicherung (PKV) wechseln. Die<br />
individuellen Prämien errechnen sich aus<br />
dem Alter, dem Gesundheitszust<strong>an</strong>d und<br />
bisher noch aus dem Geschlecht. Wer bereits<br />
erkr<strong>an</strong>kt ist oder war, muss mit Risiko-<br />
zuschlägen rechnen. Männer zahlten in der<br />
PKV bisher weniger Beiträge als Frauen, weil<br />
die zu zahlenden Gesundheitskosten und<br />
ihre Lebenserwartung im Durchschnitt gerin-<br />
ger sind. Ab dem 21. Dezember 2012 ändert sich<br />
das, wenn die Unisextarife in Kraft treten.<br />
Nach einem Gesetzentwurf, der Ende August<br />
dem Kabinett vorgelegt wurde, will die<br />
Bundesregierung ein Wechselverbot erlassen.<br />
42 <strong>Nord</strong>H<strong>an</strong>dwerk Dezember 2012<br />
:: Worauf Sie beim Tarifwechsel achten sollten<br />
• Grundsätzlich gilt, dass ein Wechsel<br />
nicht automatisch erfolgt.<br />
• Lebensversicherungen können<br />
nicht umgestellt, sondern<br />
müssten gekündigt und neu<br />
abgeschlossen werden<br />
• Bei Kr<strong>an</strong>kenversicherungen<br />
k<strong>an</strong>n hingegen jederzeit in einen<br />
gleichartigen Tarif umgestellt werden.<br />
Eine Absicherung sollte nicht verschoben<br />
werden, sondern direkt erfolgen.<br />
„Wenn Sie als M<strong>an</strong>n vor dem 21. Dezember<br />
2012 nur deshalb noch schnell eine<br />
private Rentenversicherung abschließen,<br />
weil die Beiträge im Vergleich zu denen für<br />
Frauen d<strong>an</strong>n noch günstiger sind, werden<br />
Sie das später höchstwahrscheinlich bereuen“,<br />
warnt Bi<strong>an</strong>ca Boss. Zwar gibt es bei der<br />
Riester-Rente bereits seit 2006 Unisextarife,<br />
doch rund ein Drittel der betrieblichen<br />
Altersvorsorge und der Riester-Renten-<br />
Angebote gelten als nicht „unisexsicher“.<br />
So k<strong>an</strong>n sich der Kunde beim Abschluss<br />
eines Vertrages zu den alten Konditionen<br />
nicht darauf verlassen, dass später auch alle<br />
Zuzahlungen nach den alten Tarifen erfolgen.<br />
„Die Versicherer werden sich wohl<br />
kaum darauf einlassen, sich diesbezüglich<br />
Dies betrifft Verträge,<br />
die mit Unisextarif<br />
abgeschlossen wurden.<br />
Bei diesen Verträgen soll<br />
ein späterer Wechsel in die<br />
alten geschlechtsspezifischen<br />
Tarife ausgeschlossen werden.<br />
Noch haben alle privat Kr<strong>an</strong>kenversicherten<br />
das Recht, in gleichartige Tarife ihres<br />
Versicherungsunternehmens zu wechseln.<br />
Dabei bleiben alle Alterungsrückstellungen<br />
und alle im bisherigen Vertrag erworbenen<br />
Rechte bestehen. Das gepl<strong>an</strong>te Verbot bezieht<br />
sich aber nicht auf einen Wechsel aus<br />
einem alten Tarif in einen Unisextarif.<br />
Vor allem Frauen können Ende 2012<br />
ihren Beitrag in den neuen Unisextarifen<br />
ermitteln lassen und bei einer<br />
Beitragsersparnis den Vertrag umstellen.<br />
• In der Unfallversicherung wird ein Wechsel<br />
kaum Relev<strong>an</strong>z haben, da die Tarifumstellung<br />
nur körperlich berufstätige Frauen<br />
betrifft, die in den noch geltenden Tarifen<br />
einen Beitragsvorteil genießen.