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an andere denken - Nord-Handwerk

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H<strong>an</strong>dwerksZeug :: GeSchäft und fühRunG<br />

16 Steuertipps zum Jahreswechsel<br />

Mit diesen Kniffen<br />

Steuern sparen<br />

Vor dem Jahreswechsel sollten unternehmen ihre<br />

steuerunterlagen prüfen und die weichen für 2013 stellen.<br />

16 Tipps zu Änderungen und einsparmöglichkeiten.<br />

1. einnahmen und Ausgaben verlagern<br />

Eines steht fest: Die Tarife für die Einkommens-<br />

und Abgeltungssteuer werden sich<br />

2013 nicht verändern. Daher lohnt es nicht<br />

Einnahmen aus den Jahren 2012 und 2013<br />

zu verlagern – es sei denn, die Höhe des<br />

individuellen Gesamteinkommens entspricht<br />

in beiden Jahren unterschiedlicher<br />

Steuerprogression. Dar<strong>an</strong> ändert auch die<br />

für 2013 gepl<strong>an</strong>te und die damit verbundene<br />

Tarifsenkung um 1,6<br />

Prozent nichts.<br />

Anders verhält es sich,<br />

wenn im kommenden<br />

Jahr eine Hochzeit<br />

gepl<strong>an</strong>t ist oder der<br />

Ehegatte nach einer<br />

Trennung 2012 letztmalig<br />

ein Splitting erhält.<br />

2. Investitionen pl<strong>an</strong>en<br />

Große Steuersparpotenziale bietet der<br />

richtige Umg<strong>an</strong>g mit dem Investitionsabzugsbetrag.<br />

So k<strong>an</strong>n der Abzugsbetrag<br />

für beabsichtigte Erwerbe im Jahr 2013 bis<br />

2015 gepl<strong>an</strong>t werden. Droht im laufenden<br />

Jahr beim Betriebsvermögen eine Überschreitung<br />

des Schwellenwerts von 235.000<br />

Euro und beim Gewinn von 100.000 Euro,<br />

sollten zur Unterschreitung noch bis Silvester<br />

Entnahmen oder Einnahmeverschiebungen<br />

getätigt werden.<br />

3. Ver<strong>an</strong>lagung wählen<br />

Letztmalig können Ehegatten aus sieben<br />

Ver<strong>an</strong>lagungsarten wählen. Ab 2013 reduziert<br />

sich das Ver<strong>an</strong>lagungswahlrecht<br />

auf vier Möglichkeiten. Die Wahl ist ab<br />

dem Eing<strong>an</strong>g der Erklärung beim Fi-<br />

Fotos: Fotolia<br />

n<strong>an</strong>zamt bindend. Künftig entfällt die<br />

getrennte Ver<strong>an</strong>lagung. Stattdessen können<br />

sich Ehegatten im Rahmen einer<br />

Einzelver<strong>an</strong>lagung für die individuelle<br />

Besteuerung der Partner entscheiden.<br />

Bei der neuen Einzelver<strong>an</strong>lagung ist<br />

entgegen der getrennten Ver<strong>an</strong>lagung<br />

keine steueroptimierende freie Zuordnung<br />

verschiedener Kosten mehr möglich.<br />

Sonderausgaben, außergewöhnliche<br />

Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

werden dem zugerechnet, der<br />

sie wirtschaftlich getragen hat<br />

4. Verluste ausgleichen<br />

Ein ab 2013 entstehender Verlustrücktrag<br />

nach Paragraph 10d des Einkommenssteuergesetzes<br />

soll auf 1 Million<br />

Euro pro Person verdoppelt werden.<br />

Sollen größere Verluste, etwa durch den<br />

Verkauf von Betriebsvermögen oder<br />

einer GmbH-Beteiligung, gemindert<br />

werden, sollte dies ins Jahr 2013 verschoben<br />

werden. Es lässt sich stärker<br />

mit den Einkünften 2012 verrechnen.<br />

Mein Mikrokredit – die unbürokratische Fin<strong>an</strong>zierung<br />

für kleinere Unternehmen<br />

Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen<br />

oder außergewöhnliche Belastungen<br />

verpuffen, wenn ein Verlustvortrag<br />

aus dem Jahr 2011 vorh<strong>an</strong>den<br />

ist oder negative Einkünfte erwartet<br />

werden. Kosten sollten auf das Jahr 2013<br />

verschoben werden.<br />

5. Versicherungen überprüfen<br />

Ab 2013 sind auch Versicherungsunternehmen<br />

oder <strong>an</strong>dere Einrichtungen außerhalb<br />

des EU- und EWR-Raums begünstigt.<br />

Kr<strong>an</strong>ken- und Pflegeversicherungsprämien<br />

auf Policen aus Drittländern sollten auf<br />

2013 verschoben werden.<br />

Mikrokredite erleichtern Unternehmen und<br />

Existenzgründern den Zug<strong>an</strong>g zu Kapital.<br />

Der erste und führende Mikrokredit<strong>an</strong>bieter in <strong>Nord</strong>deutschl<strong>an</strong>d,<br />

die Mikrokredit Schleswig-Holstein GmbH mit Niederlassungen in<br />

Lübeck, Hamburg, Rostock und Bargteheide-Todendorf ist eines<br />

der größten unter den 54 von der Bundesregierung autorisierten<br />

Mikrofin<strong>an</strong>zinstitute. Dazu der geschäftsführende Gesellschafter<br />

Philipp Eitel: „Viele Unternehmer scheitern bei den konventionellen<br />

B<strong>an</strong>kinstituten am zu geringen Kreditvolumen oder den fehlenden<br />

Sicherheiten. Wir fin<strong>an</strong>zieren den nächsten Schritt schnell, unbürokratisch<br />

und sicher. Gerade auch Unternehmen, die schon länger<br />

am Markt etabliert sind, können Kredite erhalten, um ihren kurzfristigen<br />

Fin<strong>an</strong>zbedarf zu decken“. Das akkreditierte Mikrofin<strong>an</strong>zinstitut<br />

vergibt Darlehen von 1.000 bis zu 20.000 Euro. Bereits nach den<br />

ersten Monaten der Aktion „Mein Mikrokredit“ wird deutlich, dass<br />

der Bedarf <strong>an</strong> unbürokratischer Fin<strong>an</strong>zierung überwältigend groß<br />

ist. Besonders H<strong>an</strong>dwerker und Dienstleistungsbetriebe stehen bei<br />

der Aktion „Mein Mikrokredit“ im Mittelpunkt. Aber keine Br<strong>an</strong>che<br />

und Personengruppe ist ausgeschlossen. Ob Vorfin<strong>an</strong>zierung von<br />

Aufträgen, die Einrichtung einer Werkstatt oder die Anschaffung<br />

von neuem Werkzeug für einen Spezialauftrag: Die Auszahlung des<br />

Mikrokredits erfolgt innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Der Zinssatz<br />

liegt bei 8,9 Prozent, Gebühren und Bearbeitungskosten fallen<br />

nicht <strong>an</strong>. Weitere Informationen unter www.mikrokredit-sh.de<br />

oder Telefon 0451 5859-222 oder 040 238800-88.<br />

H<strong>an</strong>dwerksZeug :: GeSchäft und fühRunG<br />

6. Zahlungstermine steuern<br />

Richtig gesteuert, können Zahlungstermine<br />

für Sonderausgaben und außergewöhnliche<br />

Belastungen zu einer Einkommensverlagerung<br />

führen. Das gilt beispielsweise für die<br />

Kirchensteuer, Spenden, dauernde Lasten<br />

oder Unterhaltsleistungen. Dabei ist die<br />

Zehntageregel in Paragraph 11 des Einkommenssteuergesetzes<br />

bei regelmäßigen Leistungen<br />

<strong>an</strong>zuwenden. Die Verlagerung von<br />

Ausgaben vor oder nach dem Jahreswechsel<br />

lohnt für zumutbare Eigenbelastung. Eine<br />

möglichst optimale steuerliche Wirkung<br />

gelingt durch eine Ballung der Zahlungen<br />

vor oder nach Neujahr.>><br />

44 <strong>Nord</strong>H<strong>an</strong>dwerk dezember 2012 dezember 2012 <strong>Nord</strong>H<strong>an</strong>dwerk 45<br />

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