an andere denken - Nord-Handwerk
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H<strong>an</strong>dwerksZeug :: GeSchäft und fühRunG<br />
16 Steuertipps zum Jahreswechsel<br />
Mit diesen Kniffen<br />
Steuern sparen<br />
Vor dem Jahreswechsel sollten unternehmen ihre<br />
steuerunterlagen prüfen und die weichen für 2013 stellen.<br />
16 Tipps zu Änderungen und einsparmöglichkeiten.<br />
1. einnahmen und Ausgaben verlagern<br />
Eines steht fest: Die Tarife für die Einkommens-<br />
und Abgeltungssteuer werden sich<br />
2013 nicht verändern. Daher lohnt es nicht<br />
Einnahmen aus den Jahren 2012 und 2013<br />
zu verlagern – es sei denn, die Höhe des<br />
individuellen Gesamteinkommens entspricht<br />
in beiden Jahren unterschiedlicher<br />
Steuerprogression. Dar<strong>an</strong> ändert auch die<br />
für 2013 gepl<strong>an</strong>te und die damit verbundene<br />
Tarifsenkung um 1,6<br />
Prozent nichts.<br />
Anders verhält es sich,<br />
wenn im kommenden<br />
Jahr eine Hochzeit<br />
gepl<strong>an</strong>t ist oder der<br />
Ehegatte nach einer<br />
Trennung 2012 letztmalig<br />
ein Splitting erhält.<br />
2. Investitionen pl<strong>an</strong>en<br />
Große Steuersparpotenziale bietet der<br />
richtige Umg<strong>an</strong>g mit dem Investitionsabzugsbetrag.<br />
So k<strong>an</strong>n der Abzugsbetrag<br />
für beabsichtigte Erwerbe im Jahr 2013 bis<br />
2015 gepl<strong>an</strong>t werden. Droht im laufenden<br />
Jahr beim Betriebsvermögen eine Überschreitung<br />
des Schwellenwerts von 235.000<br />
Euro und beim Gewinn von 100.000 Euro,<br />
sollten zur Unterschreitung noch bis Silvester<br />
Entnahmen oder Einnahmeverschiebungen<br />
getätigt werden.<br />
3. Ver<strong>an</strong>lagung wählen<br />
Letztmalig können Ehegatten aus sieben<br />
Ver<strong>an</strong>lagungsarten wählen. Ab 2013 reduziert<br />
sich das Ver<strong>an</strong>lagungswahlrecht<br />
auf vier Möglichkeiten. Die Wahl ist ab<br />
dem Eing<strong>an</strong>g der Erklärung beim Fi-<br />
Fotos: Fotolia<br />
n<strong>an</strong>zamt bindend. Künftig entfällt die<br />
getrennte Ver<strong>an</strong>lagung. Stattdessen können<br />
sich Ehegatten im Rahmen einer<br />
Einzelver<strong>an</strong>lagung für die individuelle<br />
Besteuerung der Partner entscheiden.<br />
Bei der neuen Einzelver<strong>an</strong>lagung ist<br />
entgegen der getrennten Ver<strong>an</strong>lagung<br />
keine steueroptimierende freie Zuordnung<br />
verschiedener Kosten mehr möglich.<br />
Sonderausgaben, außergewöhnliche<br />
Belastungen und haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
werden dem zugerechnet, der<br />
sie wirtschaftlich getragen hat<br />
4. Verluste ausgleichen<br />
Ein ab 2013 entstehender Verlustrücktrag<br />
nach Paragraph 10d des Einkommenssteuergesetzes<br />
soll auf 1 Million<br />
Euro pro Person verdoppelt werden.<br />
Sollen größere Verluste, etwa durch den<br />
Verkauf von Betriebsvermögen oder<br />
einer GmbH-Beteiligung, gemindert<br />
werden, sollte dies ins Jahr 2013 verschoben<br />
werden. Es lässt sich stärker<br />
mit den Einkünften 2012 verrechnen.<br />
Mein Mikrokredit – die unbürokratische Fin<strong>an</strong>zierung<br />
für kleinere Unternehmen<br />
Sonderausgaben, haushaltsnahe Dienstleistungen<br />
oder außergewöhnliche Belastungen<br />
verpuffen, wenn ein Verlustvortrag<br />
aus dem Jahr 2011 vorh<strong>an</strong>den<br />
ist oder negative Einkünfte erwartet<br />
werden. Kosten sollten auf das Jahr 2013<br />
verschoben werden.<br />
5. Versicherungen überprüfen<br />
Ab 2013 sind auch Versicherungsunternehmen<br />
oder <strong>an</strong>dere Einrichtungen außerhalb<br />
des EU- und EWR-Raums begünstigt.<br />
Kr<strong>an</strong>ken- und Pflegeversicherungsprämien<br />
auf Policen aus Drittländern sollten auf<br />
2013 verschoben werden.<br />
Mikrokredite erleichtern Unternehmen und<br />
Existenzgründern den Zug<strong>an</strong>g zu Kapital.<br />
Der erste und führende Mikrokredit<strong>an</strong>bieter in <strong>Nord</strong>deutschl<strong>an</strong>d,<br />
die Mikrokredit Schleswig-Holstein GmbH mit Niederlassungen in<br />
Lübeck, Hamburg, Rostock und Bargteheide-Todendorf ist eines<br />
der größten unter den 54 von der Bundesregierung autorisierten<br />
Mikrofin<strong>an</strong>zinstitute. Dazu der geschäftsführende Gesellschafter<br />
Philipp Eitel: „Viele Unternehmer scheitern bei den konventionellen<br />
B<strong>an</strong>kinstituten am zu geringen Kreditvolumen oder den fehlenden<br />
Sicherheiten. Wir fin<strong>an</strong>zieren den nächsten Schritt schnell, unbürokratisch<br />
und sicher. Gerade auch Unternehmen, die schon länger<br />
am Markt etabliert sind, können Kredite erhalten, um ihren kurzfristigen<br />
Fin<strong>an</strong>zbedarf zu decken“. Das akkreditierte Mikrofin<strong>an</strong>zinstitut<br />
vergibt Darlehen von 1.000 bis zu 20.000 Euro. Bereits nach den<br />
ersten Monaten der Aktion „Mein Mikrokredit“ wird deutlich, dass<br />
der Bedarf <strong>an</strong> unbürokratischer Fin<strong>an</strong>zierung überwältigend groß<br />
ist. Besonders H<strong>an</strong>dwerker und Dienstleistungsbetriebe stehen bei<br />
der Aktion „Mein Mikrokredit“ im Mittelpunkt. Aber keine Br<strong>an</strong>che<br />
und Personengruppe ist ausgeschlossen. Ob Vorfin<strong>an</strong>zierung von<br />
Aufträgen, die Einrichtung einer Werkstatt oder die Anschaffung<br />
von neuem Werkzeug für einen Spezialauftrag: Die Auszahlung des<br />
Mikrokredits erfolgt innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Der Zinssatz<br />
liegt bei 8,9 Prozent, Gebühren und Bearbeitungskosten fallen<br />
nicht <strong>an</strong>. Weitere Informationen unter www.mikrokredit-sh.de<br />
oder Telefon 0451 5859-222 oder 040 238800-88.<br />
H<strong>an</strong>dwerksZeug :: GeSchäft und fühRunG<br />
6. Zahlungstermine steuern<br />
Richtig gesteuert, können Zahlungstermine<br />
für Sonderausgaben und außergewöhnliche<br />
Belastungen zu einer Einkommensverlagerung<br />
führen. Das gilt beispielsweise für die<br />
Kirchensteuer, Spenden, dauernde Lasten<br />
oder Unterhaltsleistungen. Dabei ist die<br />
Zehntageregel in Paragraph 11 des Einkommenssteuergesetzes<br />
bei regelmäßigen Leistungen<br />
<strong>an</strong>zuwenden. Die Verlagerung von<br />
Ausgaben vor oder nach dem Jahreswechsel<br />
lohnt für zumutbare Eigenbelastung. Eine<br />
möglichst optimale steuerliche Wirkung<br />
gelingt durch eine Ballung der Zahlungen<br />
vor oder nach Neujahr.>><br />
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