(SV) und Kommunalen Verwaltungsdienst - FHöV NRW
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Organe der <strong>FHöV</strong> <strong>NRW</strong><br />
Präsident <strong>und</strong> Präsidium<br />
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen<br />
Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (FHGöD) vertritt der Präsident die<br />
Fachhochschule <strong>und</strong> ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten. Gemeinsam<br />
mit dem Präsidium, dem auch Vizepräsident/in <strong>und</strong> Kanzler/in angehören,<br />
leitet er die Fachhochschule <strong>und</strong> nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht anderen<br />
Organen zugewiesen sind.<br />
Der Senat<br />
Ein wichtiges Kollegialorgan der <strong>FHöV</strong> <strong>NRW</strong> ist der Senat. Seine Aufgaben<br />
werden durch § 10 FHGöD geregelt. Sie betreffen unter anderem<br />
- Gr<strong>und</strong>satzentscheidungen r<strong>und</strong> um die Lehre inklusive der dazu erforderlichen<br />
Studienordnungen, Satzungen <strong>und</strong> Ordnungen,<br />
- Beschlussfassung zu Gr<strong>und</strong>satzfragen der Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufgaben<br />
- Stellungnahmen zu Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen <strong>und</strong> zum<br />
Ausbildungsplan für die fachpraktische Ausbildung.<br />
Auch die Verfahrensweise für die Berufung von Professor/innen müssen<br />
durch den Senat geregelt werden. Vorschläge von Berufungskommissionen<br />
(an denen auch Studierende beteiligt sind) für die Besetzung von Professor/innen<br />
<strong>und</strong> Dozent/innenstellen müssen den Senat passieren. Die Mitglieder<br />
des Senats sind der Präsident der <strong>FHöV</strong> <strong>NRW</strong>, Professor/innen <strong>und</strong><br />
Dozent/innen, Studierendenvertreter/innen, die Gleichstellungsbeauftragte,<br />
die Fachbereichsprecher/innen, Abteilungsleiter/innen <strong>und</strong> Peronalratvertreter/innen.<br />
Der Senat wird alle drei Jahre gewählt, die Studierendenvertretung<br />
im Senat alle 2 Jahre. Die letzte Wahl fand im Januar 2009 statt. Anfang<br />
2009 konstituierte sich der derzeitige Senat.<br />
Die Fachbereichsräte<br />
Für jeden Fachbereich wird ein Fachbereichsrat gewählt (für drei Jahre), zu dem<br />
Professor/innen, Dozent/innen, Lehrbeauftragte, Studierendenvertreter/-innen<br />
<strong>und</strong> Vertreter/innen der Fachpraxis gehören. Ein Fachbereichsrat hat folgende<br />
Aufgaben:<br />
- Vorschlag zur Beschlussfassung der Studienordnung<br />
- Abstimmung der Studieninhalte auf die Erfordernisse der Praxis.<br />
- Aufstellung von Vorschlägen für die Zusammenarbeit mit den Fachpraktikern/innen<br />
(während der fachpraktischen Ausbildungszeit).<br />
Darüber hinaus kümmern sich die Fachbereichsräte zum Teil um die Klausurbeschaffung<br />
<strong>und</strong> -auswahl (die meisten Klausuren werden zentral gestellt,<br />
d.h. es gibt z.B. in der Staatsprüfung für die einzelnen Prüfungsfächer je eine<br />
Klausur für alle Studierenden abteilungsübergreifend).