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(SV) und Kommunalen Verwaltungsdienst - FHöV NRW

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Organe der <strong>FHöV</strong> <strong>NRW</strong><br />

Präsident <strong>und</strong> Präsidium<br />

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen<br />

Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (FHGöD) vertritt der Präsident die<br />

Fachhochschule <strong>und</strong> ist Dienstvorgesetzter aller Beschäftigten. Gemeinsam<br />

mit dem Präsidium, dem auch Vizepräsident/in <strong>und</strong> Kanzler/in angehören,<br />

leitet er die Fachhochschule <strong>und</strong> nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht anderen<br />

Organen zugewiesen sind.<br />

Der Senat<br />

Ein wichtiges Kollegialorgan der <strong>FHöV</strong> <strong>NRW</strong> ist der Senat. Seine Aufgaben<br />

werden durch § 10 FHGöD geregelt. Sie betreffen unter anderem<br />

- Gr<strong>und</strong>satzentscheidungen r<strong>und</strong> um die Lehre inklusive der dazu erforderlichen<br />

Studienordnungen, Satzungen <strong>und</strong> Ordnungen,<br />

- Beschlussfassung zu Gr<strong>und</strong>satzfragen der Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungsaufgaben<br />

- Stellungnahmen zu Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnungen <strong>und</strong> zum<br />

Ausbildungsplan für die fachpraktische Ausbildung.<br />

Auch die Verfahrensweise für die Berufung von Professor/innen müssen<br />

durch den Senat geregelt werden. Vorschläge von Berufungskommissionen<br />

(an denen auch Studierende beteiligt sind) für die Besetzung von Professor/innen<br />

<strong>und</strong> Dozent/innenstellen müssen den Senat passieren. Die Mitglieder<br />

des Senats sind der Präsident der <strong>FHöV</strong> <strong>NRW</strong>, Professor/innen <strong>und</strong><br />

Dozent/innen, Studierendenvertreter/innen, die Gleichstellungsbeauftragte,<br />

die Fachbereichsprecher/innen, Abteilungsleiter/innen <strong>und</strong> Peronalratvertreter/innen.<br />

Der Senat wird alle drei Jahre gewählt, die Studierendenvertretung<br />

im Senat alle 2 Jahre. Die letzte Wahl fand im Januar 2009 statt. Anfang<br />

2009 konstituierte sich der derzeitige Senat.<br />

Die Fachbereichsräte<br />

Für jeden Fachbereich wird ein Fachbereichsrat gewählt (für drei Jahre), zu dem<br />

Professor/innen, Dozent/innen, Lehrbeauftragte, Studierendenvertreter/-innen<br />

<strong>und</strong> Vertreter/innen der Fachpraxis gehören. Ein Fachbereichsrat hat folgende<br />

Aufgaben:<br />

- Vorschlag zur Beschlussfassung der Studienordnung<br />

- Abstimmung der Studieninhalte auf die Erfordernisse der Praxis.<br />

- Aufstellung von Vorschlägen für die Zusammenarbeit mit den Fachpraktikern/innen<br />

(während der fachpraktischen Ausbildungszeit).<br />

Darüber hinaus kümmern sich die Fachbereichsräte zum Teil um die Klausurbeschaffung<br />

<strong>und</strong> -auswahl (die meisten Klausuren werden zentral gestellt,<br />

d.h. es gibt z.B. in der Staatsprüfung für die einzelnen Prüfungsfächer je eine<br />

Klausur für alle Studierenden abteilungsübergreifend).

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