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(SV) und Kommunalen Verwaltungsdienst - FHöV NRW

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Leistungsnachweise <strong>und</strong> Prüfungen<br />

im Bachelor-Studiengang<br />

Die Bachelor-Studiengänge sind in (Teil-)Module eingeteilt. Module sind abgeschlossene<br />

Lerneinheiten, die zu einem definierten Kompetenzzuwachs<br />

führen sollen. Sie können im fachwissenschaftlichen <strong>und</strong> im fachpraktischen<br />

Studium angesiedelt sein. Jedes (Teil-)Modul endet mit einer Modulprüfung.<br />

Die groben Zeiten für die (Teil-)Modulprüfungen wurden unter den Studienverläufen<br />

im letzten Kapitel bereits aufgeführt. Für die fachwissenschaftlichen<br />

Modulprüfungen legt der Prüfungsausschuss die genauen Termine fest <strong>und</strong><br />

gibt sie den Studierenden bekannt. Bei Praxismodulen <strong>und</strong> bei Modulen, die<br />

übergreifend das fachwisschenschaftliche <strong>und</strong> das fachpraktische Studium<br />

umfassen, werden die Prüfungstermine den Studierenden nach Abstimmung<br />

mit der Ausbildungsleitung durch die Prüferin oder den Prüfer bekannt gegeben.<br />

Für Fachgespräche, Präsentationen <strong>und</strong> Kolloquien im Projekt sowie<br />

Seminarleistungen legen die Prüferin oder der Prüfer die Termine fest.<br />

Die Bachelorprüfung besteht aus den (Teil-)Modulprüfungen während des<br />

Studiums, der Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums. Für die Bachelorprüfung<br />

ist der Prüfungsausschuss verantwortlich (s. S. 14). Insofern<br />

können sich im Vergleich zu den bisherigen Diplomstudiengängen Verfahrensunterschiede<br />

ergeben. (Teil-) Modulprüfungen können in den nachfolgenden<br />

Prüfungsformen abgelegt werden:<br />

In einer Klausur ist eine begrenzte Aufgabe oder ein Fall aus dem jeweiligen<br />

Modul schriftlich unter Aufsicht zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit ist in der<br />

jeweiligen Modulbeschreibung festgelegt; sie muss mindestens drei Zeitst<strong>und</strong>en<br />

betragen.<br />

Im Fachgespräch wird festgestellt, ob die Studierenden in der Lage sind,<br />

anhand eines Themas aus dem Modul fachliche <strong>und</strong> fächerübergreifende<br />

Zusammenhänge darzustellen <strong>und</strong> die erworbenen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />

auf das Berufsfeld zu beziehen. Ein Fachgespräch kann auch mit<br />

einer Gruppe von höchstens 4 Studierenden durchgeführt werden. Der Einzelanteil<br />

der oder des jeweiligen Studierenden muss erkennbar <strong>und</strong> bewertbar<br />

sein. Das Fachgespräch soll für jeden der Studierenden mindestens<br />

15 Minuten jedoch nicht mehr als 20 Minuten dauern. Die Notenbekanntgabe<br />

erfolgt unverzüglich nach Durchführung der Prüfung.<br />

In einer Hausarbeit ist von den Studierenden eine Aufgabe oder ein Fall aus<br />

dem jeweiligen Modul unter Einbeziehung <strong>und</strong> Auswertung einschlägiger<br />

Quellen mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten. Die<br />

Aufgabe ist so zu stellen, dass sie innerhalb des im jeweiligen Modul festgelegten<br />

Zeitraums bearbeitet werden kann.<br />

Das Referat besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung <strong>und</strong> einem mündlichen<br />

Vortrag. Die schriftliche Ausarbeitung ist vor dem Vortrag vorzulegen,

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