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8<br />

Probennahme<br />

Das Steiermärkische landwirtschaftliche Bodenschutzprogramm sieht vor, dass die<br />

Untersuchungsstandorte im ersten Jahr in mehreren Bodenhorizonten (Tiefenstufen)<br />

untersucht werden und dass im Folgejahr zur Absicherung dieser Ergebnisse eine<br />

Kontrollanalyse des Oberbodens stattfindet. Auf diese Weise wurden an den 89 Untersuchungsstandorten<br />

in den Bezirken Graz und Graz-Umgebung 351 Bodenproben untersucht.<br />

Geländearbeit:<br />

Die Probennahmefläche stellt einen Kreis mit einem 10 m Radius dar, dessen Mittelpunkt<br />

exakt vermessen und markiert wird. Bei der Erstprobennahme werden - wenn<br />

möglich - aus 4 Profilgruben des Kreises an den Stellen der Haupthimmelsrichtungen<br />

Proben aus drei Bodenhorizonten entnommen (Acker: 0-20, 20-50, 50-70 cm und sonstige<br />

Flächen: 0-5, 5-20, 20-50 cm). Die 4 Einzelproben eines Bodenhorizontes werden<br />

zu einer Mischprobe vereint. Der Bodenkundler erstellt eine bodenkundliche Profilbeschreibung<br />

und erhebt geländespezifische Daten (Neigung, Morphologie, Wasserverhältnis,<br />

etc.).<br />

Bei der Wiederholungsprobennahme im darauffolgenden Jahr wird an den Stellen<br />

der 4 Nebenhimmelsrichtungen am Probennahmekreis eine Probe des Oberbodens<br />

entnommen.<br />

Bezeichnung der 89 Untersuchungsstandorte:<br />

Erstprobennahme<br />

1989<br />

1995<br />

1997<br />

1998<br />

2004<br />

2003<br />

2005<br />

Standortbezeichnung<br />

Anzahl der<br />

Standorte<br />

GRA 1-12<br />

12<br />

GUA 1-10, GUB 1-10, GUC 1-8, GZA 1-5<br />

33*<br />

VFE 8-14, VFF 4-6, VFI 1+3-4<br />

13<br />

GUX 1<br />

1<br />

GUX 2-16<br />

15<br />

GRZ 1<br />

1<br />

GUX 17-30<br />

14<br />

* Rasterstandorte<br />

Durch die Wahl dieser Kurzbezeichnungen der Untersuchungsstandorte ist die Anonymität<br />

der Grundstückseigentümer bzw. Pächter gewährleistet.

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