Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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5. Parteiverrat § 356 StGB<br />
Wolfgang Ferner<br />
Aktuelles Verkehrsrecht 2012 V 1.00<br />
Strafverteidigung<br />
Ein Rechtsanwalt, der nacheinander Beschuldigte in einer Strafsache vertritt,<br />
kann sich wegen Parteiverrats und Verletzung der Vertraulichkeit des Worts<br />
strafbar machen.<br />
Rechtssache i.S.v. § 356 StGB kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die<br />
zwischen mehreren Beteiligten mit jedenfalls möglicherweise<br />
entgegenstehenden rechtlichen Interessen nach Rechtsgrundsätzen behandelt<br />
und erledigt werden soll. Hierzu zählen auch Strafsachen.<br />
Parteien in derselben Rechtssache können danach die Angeklagte und der<br />
durch die Tat Verletzte sein. Dies gilt auch für den Beschuldigten und den in<br />
belastenden Zeugen. Nach dieser Rechtsprechung gilt dies auch für Mittäter<br />
oder sonstiger Form beteiligte.<br />
Wer zu Unrecht Geschäftspapiere zurückhält, kann sich auch wegen Nötigung<br />
strafbar machen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, ob die<br />
Zurückbehaltung von Unterlagen für die Verteidigung unverhältnismäßig sein<br />
kann.<br />
BGH, Urteil vom 25.6.2008, 5 StR 109/07 = BGHSt, 52, 307 = NJW 2008,<br />
2723<br />
Unterhaltssachen<br />
Wer als Rechtsanwalt zwei Brüder, die sich gegen einen Unterhaltsanspruch<br />
eines Elternteils begehren, vertritt, begeht Parteiverrat.<br />
OLG München, Beschluss vom 21.9.2010, 5 StRR (II) 246/10 = StRR 2011,<br />
113<br />
6. BDSG<br />
GPS-Sender am Fremdfahrzeug<br />
Die verdeckte Anbringung eines GPS-Senders an ein fremdes Fahrzeug kann<br />
eine Straftat nach §§ 44 Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG sein. Der GPS-Sender<br />
kann daher beschlagnahmt werden.<br />
LG Lüneburg, Beschluss vom 28.3.2011, 26 Qs 45/11 = NZV 2011, 360 =<br />
NJW 2011, 2225<br />
7. Kennzeichenmissbrauch<br />
Grabolle, Gebrauch oder Kennzeichen bei Probefahrten, DAR 2008, 173<br />
Thiemer, Strafrechtliche und praktische Probleme des Handels mit kurzzeit-<br />
und roten Kennzeichen NZV 2009 587<br />
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