22.12.2012 Aufrufe

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2012 V 1.00<br />

Falsche Rechtsmittelbelehrung<br />

Wird eine Frist in Folge falscher Rechtsmittelbelehrung versäumt, sind die<br />

Voraussetzungen der Wiedereinsetzung gegeben.<br />

LG Paderborn, Beschluss vom 21.4.2010, 2 Qs 43/10=VerkA 2010, 85<br />

Zustellung nur an Betroffene<br />

Nach § 145a Abs.3 StPO ist der Verteidiger von Zustellungen, die an den<br />

Verurteilten persönlich veranlasst werden, zu benachrichtigen. Die fehlende<br />

Benachrichtigung wird auch nicht durch die zusätzliche Zustellung an den<br />

Verteidiger ausgeglichen, weil sogenannte Doppelzustellungen nicht mit §<br />

145a Abs. 3 StPO vereinbar sind. Versäumnisse des Verteidigers sind dem<br />

Verurteilten in der Regel nicht zuzurechnen.<br />

LG Gießen, Beschluss vom 2.12.2009, 10 Qs 115/09= zfs 2010, 289<br />

Ersatzzustellung<br />

Bleibt ein Angeklagter in der Hauptverhandlung aus, hat er grundsätzlich die<br />

Möglichkeit nach § 329 Abs. 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand<br />

zu beantragen. Dies gilt auch, wenn er nicht erscheinen konnte, da er nicht<br />

ordnungsgemäß geladen wurde. Soweit der Angeklagte geltend macht, am Ort<br />

der Ersatzzustellung nicht wohnhaft gewesen zu sein, müssen dem<br />

Wiedereinsetzungsantrag Gründe entnommen werden, die geeignet sich, die<br />

Indizwirkung der Zustellung zu entkräften und dem Gericht ausreichende<br />

Anhaltspunkte für eine Überprüfung des räumlichen Lebensmittelpunktes des<br />

Zustellungsadressaten von Amts wegen zu liefern.<br />

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.8.2008, 2 Ws 193-195/08 = VRS 115, 196<br />

= VA 2008, 197<br />

Absetzen ins Ausland<br />

Setzt sich ein Angeklagter während laufender Hauptverhandlung ins Ausland<br />

ab, ist der Umstand, dass das Urteil gem. § 145a Abs. 1 StPO an den<br />

Pflichtverteidiger zugestellt wird und eine einfache Urteilsabschrift an die letzte<br />

in Deutschland bekannte Anschrift versandt wird kein Grund zur<br />

Wiedereinsetzung, wenn der Angeklagte geltend macht, die Urteilsabschrift<br />

nicht erhalten zu haben.<br />

Soweit geltend gemacht wird, es fehle eine Rechtsmittelbelehrung, gehört zur<br />

Glaubhaftmachung, die Erklärung, dass das Fehlen der Belehrung Grund der<br />

Fristversäumung ist.<br />

BGH, Beschluss vom 1.6.2010, 4 StR 79/10 = StraFo 2010, 380<br />

Wiedereinsetzung zur Wahl des Rechtsmittels<br />

Die bestimmte Bezeichnung eines Rechtsmittels als Revision kann innerhalb<br />

der Revisionsbegründungsfrist noch als Berufung bezeichnet werden. Im Falle<br />

der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist kann Wiedereinsetzung in den<br />

vorherigen Stand auch nur zu dem Zweck gewährt werden, von der Revision<br />

zur Berufung überzugehen.<br />

Seite 29 von 40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!