Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Wolfgang Ferner<br />
Aktuelles Verkehrsrecht 2012 V 1.00<br />
Eine Pflichtverletzung eines Kfz-Halters kann nicht schon alleine aufgrund der<br />
Mängel am Fahrzeug angenommen werden. Vielmehr müssen sich konkrete<br />
Umstände ergeben, aus denen sich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht<br />
ergibt. Hierzu gehören Angaben, wie der betreffende Fuhrparkleiter seinen<br />
Betrieb organisiert hat, um etwaige Pflichtverstöße zu verhindern, in welchen<br />
zeitlichen Abständen er Fahrzeuge und Beladungen überprüft und welche<br />
Weisungen an die Fahrer oder andere Betriebsgehörigen eine<br />
vorschriftswidrige Nutzung der Fahrzeuge ausschließt.<br />
KG, Beschluss vom 31.7.2007, 2 Ss 289/06 – 3 Ws (B) 60/07 = NZV 2008, 51<br />
Verladung, Haftung des Versenders<br />
Die Pflicht zur verkehrssicheren Verladung trifft neben dem Fahrer und dem<br />
Halter des Fahrzeuges auch den Versender der zu transportierenden<br />
Gegenstände.<br />
OLG Celle, Beschluss vom 28.02.2007, 322 Ss 39/07 = SVR 2008, 191 = VRS<br />
112, 289<br />
Halter und Beförderer (Ladungssicherung)<br />
Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der<br />
Ladungssicherung reicht es für Halter und Beförderer aus, dass dem Fahrer<br />
die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt werden.<br />
Kann der Fahrer von diesen Ausrüstungsgegenständen problemlos Gebrauch<br />
machen, hat der Beförderer im Einsatz der Sicherungsmittel nicht zu<br />
überprüfen.<br />
OLG Hamm, Beschluss vom 1.4.2008, 3 Ss OWi 128/08 = VRR 2008, 351 =<br />
VA 2008, 144<br />
Örtliche Zuständigkeit<br />
Wird einem KFZ-Halter vorgeworfen, gegen Pflichten des Halters verstoßen zu<br />
haben, so ist Begehungsort der Sitz der Firma, wenn der Betroffene<br />
ausschließlich dort gehandelt hat.<br />
AG Kassel, Beschluss vom 28.10.2008, 384 OWi-9633 Js 31944/08 = SVR<br />
2008, 474<br />
Verfahrenshindernis und selbstständiges Verfahren<br />
Kommt für einen Verfahrensverstoß die Verantwortlichkeit sowohl des Fahrers<br />
wie des Halters in Betracht, so besteht ein Verfahrenshindernis für das<br />
selbstständige Verfallsverfahren nicht bereits dann, wenn allein das<br />
Bußgeldverfahren gegen den Fahrer mit einer Sachentscheidung rechtskräftig<br />
abgeschlossen ist.<br />
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsRs 13/09 = SVR 2011, 71<br />
= VRR 2010, 197 = NZV 2010, 477 = VRS 118, 22<br />
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