22.12.2012 Aufrufe

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2012 V 1.00<br />

Eine Pflichtverletzung eines Kfz-Halters kann nicht schon alleine aufgrund der<br />

Mängel am Fahrzeug angenommen werden. Vielmehr müssen sich konkrete<br />

Umstände ergeben, aus denen sich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht<br />

ergibt. Hierzu gehören Angaben, wie der betreffende Fuhrparkleiter seinen<br />

Betrieb organisiert hat, um etwaige Pflichtverstöße zu verhindern, in welchen<br />

zeitlichen Abständen er Fahrzeuge und Beladungen überprüft und welche<br />

Weisungen an die Fahrer oder andere Betriebsgehörigen eine<br />

vorschriftswidrige Nutzung der Fahrzeuge ausschließt.<br />

KG, Beschluss vom 31.7.2007, 2 Ss 289/06 – 3 Ws (B) 60/07 = NZV 2008, 51<br />

Verladung, Haftung des Versenders<br />

Die Pflicht zur verkehrssicheren Verladung trifft neben dem Fahrer und dem<br />

Halter des Fahrzeuges auch den Versender der zu transportierenden<br />

Gegenstände.<br />

OLG Celle, Beschluss vom 28.02.2007, 322 Ss 39/07 = SVR 2008, 191 = VRS<br />

112, 289<br />

Halter und Beförderer (Ladungssicherung)<br />

Für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zur Durchführung der<br />

Ladungssicherung reicht es für Halter und Beförderer aus, dass dem Fahrer<br />

die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt werden.<br />

Kann der Fahrer von diesen Ausrüstungsgegenständen problemlos Gebrauch<br />

machen, hat der Beförderer im Einsatz der Sicherungsmittel nicht zu<br />

überprüfen.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 1.4.2008, 3 Ss OWi 128/08 = VRR 2008, 351 =<br />

VA 2008, 144<br />

Örtliche Zuständigkeit<br />

Wird einem KFZ-Halter vorgeworfen, gegen Pflichten des Halters verstoßen zu<br />

haben, so ist Begehungsort der Sitz der Firma, wenn der Betroffene<br />

ausschließlich dort gehandelt hat.<br />

AG Kassel, Beschluss vom 28.10.2008, 384 OWi-9633 Js 31944/08 = SVR<br />

2008, 474<br />

Verfahrenshindernis und selbstständiges Verfahren<br />

Kommt für einen Verfahrensverstoß die Verantwortlichkeit sowohl des Fahrers<br />

wie des Halters in Betracht, so besteht ein Verfahrenshindernis für das<br />

selbstständige Verfallsverfahren nicht bereits dann, wenn allein das<br />

Bußgeldverfahren gegen den Fahrer mit einer Sachentscheidung rechtskräftig<br />

abgeschlossen ist.<br />

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2009, 1 SsRs 13/09 = SVR 2011, 71<br />

= VRR 2010, 197 = NZV 2010, 477 = VRS 118, 22<br />

Seite 31 von 40

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!