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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Wolfgang Ferner<br />

Aktuelles Verkehrsrecht 2012 V 1.00<br />

I. Begriffe und Definitionen<br />

Blum, Weber, Wer ist Führer des Fahrschulwagens, NZV 2007, 228<br />

Die Autoren nehmen Bezug auf § 48a Abs. 6 FEV, wonach die begleitende<br />

Person nicht alkoholisiert sein darf. Danach fährt der Fahranfänger ohne die<br />

erforderliche Begleitung, wenn die Begleitperson unter Alkoholeinfluss steht.<br />

Die Aufgabe der Begleitperson ist anders als beim Fahrerlehrer lediglich<br />

Berater. Wenn hier schon eine so wichtige Funktion gesehen wird, dann muss<br />

dies erst Recht für den Fahrlehrer gelten: Der Fahrlehrer ist daher immer<br />

Kraftfahrzeugführer.<br />

Haltereigenschaft (§ 25a StVG)<br />

Halter im Sinne von § 25a StVG ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über<br />

das Fahrzeug besitzt und die Kosten für seine Nutzung und Unterhaltung trägt.<br />

AG Stralsund, Beschluss vom 19.11.2007, 15 OWi 320/07 = NZV 2008, 533<br />

II. Strafzumessung<br />

Bußgeldhöhe<br />

Bei leichter Fahrlässigkeit und vorbildlichen Nachverhalten kann die<br />

Regelbuße herabgesetzt werden.<br />

AG Kiel, Urteil vom 30.10.2007, 10 OWi 555 Js – OWi 51235/07 (46/07) =<br />

Mittl. 2008, 33<br />

III. Jugendstrafrecht<br />

IV. StGB – allgemeiner Teil<br />

Immunität<br />

Die Amtsimmunität eines Honorarkonsuls betrifft nur solche Taten, die sie in<br />

Wahrnehmung konsularischer Aufgaben begangen haben. Deshalb unterliegt<br />

die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich keiner<br />

Beschränkung. Ein Verfahrenshindernis ist nur dann gegeben, wenn der<br />

Gebrauch des Kraftfahrzeuges in einem engen sachlichen Zusammenhang mit<br />

einer konsularischen Aufgabe steht.<br />

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.7.2004, 2 Ss 42/04 = VRS 111, 365<br />

Strafklageverbrauch OWiG<br />

Gegenstand eines Bußgeldverfahrens war dieselbe Tat im Sinne von § 247<br />

StPO. Das gesamte Verhalten bildet einen natürlichen, einheitlichen<br />

Lebensvorgang, bei dem die einzelnen Handlungsteile so eng miteinander<br />

verknüpft sind, dass ihre getrennte Aburteilungen zu einer unnatürlichen<br />

Aufspaltung eines Lebenssachverhaltes führen würde. Wenn dasselbe<br />

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