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Staune, lache, lebe« - Stadt Weimar

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R A T H A U S K U R I E R | A M T S B L A T T D E R S T A D T W E I M A R<br />

AMTLICHER TEIL<br />

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S T A D T W E I M A R<br />

Haushaltssatzung<br />

… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

I. Haushaltssatzung<br />

… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Seite 3733<br />

Aufgrund von § 55 der Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) vom 16. August 1993 bzw.<br />

18. Dezember 2002 hat der <strong>Stadt</strong>rat in öffent -<br />

licher Sitzung am 16.01.2008 folgende Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan<br />

für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit<br />

festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben<br />

mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.933.203 Euro<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben<br />

mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33.952.117 Euro<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 0 Euro festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs -<br />

ermächtigungen (VE) im Vermögenshaushalt<br />

wird auf 2.954.600 Euro festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />

Gemeindesteuern werden wie folgt auf die<br />

Steuermeßbeträge festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 v.H. (wie bisher)<br />

Hundesteuersatzung<br />

… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Seite 3733<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 v.H. (wie bisher)<br />

2. Gewerbesteuer nach dem<br />

Gewerbeertrag . . . . . . . . . . . 380 v.H. (wie bisher)<br />

§ 5<br />

I. Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

19.900.000 Euro festgesetzt.<br />

II. Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Wirtschaftsplan des Eigen -<br />

betriebs »Volkshochschule/mon ami«<br />

wird auf 73.260 Euro festgesetzt.<br />

III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Wirtschaftsplan des Eigen -<br />

betriebes »Abwasserbetrieb <strong>Weimar</strong>«<br />

wird auf 1.100.000 Euro festgesetzt.<br />

§ 6<br />

(Inkrafttreten)<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<br />

2008 in Kraft.<br />

<strong>Weimar</strong>, den 12. März 2008<br />

Stefan Wolf, Oberbürgermeister<br />

II. Beschluss- und<br />

Genehmigungsvermerk<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat am 16.01.2008 die Haushaltssatzung<br />

mit Haushaltsplan und Anlagen für<br />

das Haushaltsjahr 2008 beschlossen.<br />

Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt<br />

wurde mit Schreiben vom 03.03.2008,<br />

Az. 240.3-1512.20-001/08-WE gemäß §§ 55<br />

Abs. 2, 114 und 118 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 65<br />

Abs. 2 Nr. 2 ThürKO die Genehmigung für:<br />

Gebührensatzung<br />

… der <strong>Stadt</strong>bücherei<br />

Seite 3735<br />

– den in § 5 Ziffer II festgesetzten Höchstbetrag<br />

der Kassenkredite für den Eigenbetrieb<br />

»Volkshochschule/mon ami« in Höhe von<br />

73.260 Euro<br />

erteilt.<br />

Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält<br />

die Haushaltssatzung nicht.<br />

III. Auslegungshinweis<br />

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25.03.<br />

2008 bis 11.04.2008 (lt. § 57 Abs. 3 Satz 3 Thür-<br />

KO) in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weimar</strong>, Schwanseestraße<br />

17, Haus II, Zimmer 328 oder 330<br />

während der üblichen Dienststunden öffentlich<br />

aus.<br />

<strong>Weimar</strong>, den 12. März 2008<br />

Stefan Wolf, Oberbürgermeister<br />

Hundesteuersatzung<br />

… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />

Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der<br />

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 5 des Thüringer<br />

Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.<br />

Dezember 2005 (GVBl. S. 446), in Verbindung<br />

mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 10. August<br />

1991 (GVBl. S. 329), in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 19. September 2000<br />

(GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz<br />

zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

und des Thüringer Wassergesetzes<br />

vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S.<br />

889) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> in der<br />

Sitzung vom 20.02.2008 folgende Hundesteuersatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> beschlossen:<br />

NR. 6 | 2008 | 19. JAHRGANG | AMTLICHER TEIL 3733

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