Staune, lache, lebe« - Stadt Weimar
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R A T H A U S K U R I E R | A M T S B L A T T D E R S T A D T W E I M A R<br />
AMTLICHER TEIL<br />
A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N D E R S T A D T W E I M A R<br />
Haushaltssatzung<br />
… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2008<br />
I. Haushaltssatzung<br />
… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2008<br />
Seite 3733<br />
Aufgrund von § 55 der Thüringer Kommunalordnung<br />
(ThürKO) vom 16. August 1993 bzw.<br />
18. Dezember 2002 hat der <strong>Stadt</strong>rat in öffent -<br />
licher Sitzung am 16.01.2008 folgende Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 2008<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan<br />
für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit<br />
festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben<br />
mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.933.203 Euro<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben<br />
mit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33.952.117 Euro<br />
ab.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen<br />
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf 0 Euro festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs -<br />
ermächtigungen (VE) im Vermögenshaushalt<br />
wird auf 2.954.600 Euro festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende<br />
Gemeindesteuern werden wie folgt auf die<br />
Steuermeßbeträge festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290 v.H. (wie bisher)<br />
Hundesteuersatzung<br />
… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
Seite 3733<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 390 v.H. (wie bisher)<br />
2. Gewerbesteuer nach dem<br />
Gewerbeertrag . . . . . . . . . . . 380 v.H. (wie bisher)<br />
§ 5<br />
I. Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
19.900.000 Euro festgesetzt.<br />
II. Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Wirtschaftsplan des Eigen -<br />
betriebs »Volkshochschule/mon ami«<br />
wird auf 73.260 Euro festgesetzt.<br />
III. Der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />
nach dem Wirtschaftsplan des Eigen -<br />
betriebes »Abwasserbetrieb <strong>Weimar</strong>«<br />
wird auf 1.100.000 Euro festgesetzt.<br />
§ 6<br />
(Inkrafttreten)<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<br />
2008 in Kraft.<br />
<strong>Weimar</strong>, den 12. März 2008<br />
Stefan Wolf, Oberbürgermeister<br />
II. Beschluss- und<br />
Genehmigungsvermerk<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat am 16.01.2008 die Haushaltssatzung<br />
mit Haushaltsplan und Anlagen für<br />
das Haushaltsjahr 2008 beschlossen.<br />
Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt<br />
wurde mit Schreiben vom 03.03.2008,<br />
Az. 240.3-1512.20-001/08-WE gemäß §§ 55<br />
Abs. 2, 114 und 118 Abs. 2 ThürKO i.V.m. § 65<br />
Abs. 2 Nr. 2 ThürKO die Genehmigung für:<br />
Gebührensatzung<br />
… der <strong>Stadt</strong>bücherei<br />
Seite 3735<br />
– den in § 5 Ziffer II festgesetzten Höchstbetrag<br />
der Kassenkredite für den Eigenbetrieb<br />
»Volkshochschule/mon ami« in Höhe von<br />
73.260 Euro<br />
erteilt.<br />
Weitere genehmigungspflichtige Teile enthält<br />
die Haushaltssatzung nicht.<br />
III. Auslegungshinweis<br />
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25.03.<br />
2008 bis 11.04.2008 (lt. § 57 Abs. 3 Satz 3 Thür-<br />
KO) in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Weimar</strong>, Schwanseestraße<br />
17, Haus II, Zimmer 328 oder 330<br />
während der üblichen Dienststunden öffentlich<br />
aus.<br />
<strong>Weimar</strong>, den 12. März 2008<br />
Stefan Wolf, Oberbürgermeister<br />
Hundesteuersatzung<br />
… der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong><br />
Auf der Grundlage der §§ 2, 18, 19 und 54 der<br />
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 5 des Thüringer<br />
Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 vom 23.<br />
Dezember 2005 (GVBl. S. 446), in Verbindung<br />
mit den §§ 1, 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 10. August<br />
1991 (GVBl. S. 329), in der Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 19. September 2000<br />
(GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz<br />
zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
und des Thüringer Wassergesetzes<br />
vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S.<br />
889) hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> in der<br />
Sitzung vom 20.02.2008 folgende Hundesteuersatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Weimar</strong> beschlossen:<br />
NR. 6 | 2008 | 19. JAHRGANG | AMTLICHER TEIL 3733